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   LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99   

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https://dejure.org/1999,5718
LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99 (https://dejure.org/1999,5718)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99 (https://dejure.org/1999,5718)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 1999 - 1 (17) Sa 33/99 (https://dejure.org/1999,5718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erlöschen einzelvertraglicher Ansprüche nach Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §
    Erlöschen einzelvertraglicher Ansprüche nach Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung und Reichweite einer betrieblichen Übung auf Zahlung von Urlaubsgeld und Krankengeldzuschuss; Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubs- und Krankengeld; Auswirkung von Gesamtbetriebsvereinbarungen auf einzelvertraglich begründete Ansprüche des Arbeitnehmers; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 3; BGB § 611 Abs. 1
    Betriebsvereinbarung: Wirkung der Kündigung - Wiederaufleben einzelvertraglicher Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 267/91

    Rechtsgründe für die Gewährung betrieblicher Sozialleistungen - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99
    Sind Normen einer Betriebsvereinbarung günstiger als die arbeitsvertragliche Vereinbarung, verdrängen sie diese lediglich für die Dauer ihrer Wirkung, machen sie aber nicht nichtig (BAG Urteil vom 24.3.1992 - 1 AZR 267/91 - n. v.).

    Die Ansprüche, die zunächst ihre Grundlage im Arbeitsvertrag in Verbindung mit den Arbeitsbedingungen fanden, wurden nicht aus einer vorgegebenen Finanzierungsmasse befriedigt, die nach bestimmten Grundsätzen zu verteilen war, obwohl der Beklagte mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern gleich lautende Arbeitsverträge abgeschlossen hatte (vgl. auch BAG Urteil vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88 - AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972 und Urteil vom 24.3.1992 - 1 AZR 267/91 - n. v.).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99
    Entgegen der Auffassung des Beklagten können die Grundsätze, die der Große Senat in der Entscheidung vom 16.9.1986 (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) aufgestellt hat, auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden.
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99
    Die Ansprüche, die zunächst ihre Grundlage im Arbeitsvertrag in Verbindung mit den Arbeitsbedingungen fanden, wurden nicht aus einer vorgegebenen Finanzierungsmasse befriedigt, die nach bestimmten Grundsätzen zu verteilen war, obwohl der Beklagte mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern gleich lautende Arbeitsverträge abgeschlossen hatte (vgl. auch BAG Urteil vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88 - AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972 und Urteil vom 24.3.1992 - 1 AZR 267/91 - n. v.).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99
    Deren Voraussetzungen hat das Arbeitsgericht zutreffend dargelegt (vgl. auch BAG Urteil vom 16.9.1998 - 5 AZR 598/97 - BB 99, 160); auf die Ausführungen insoweit wird Bezug genommen.
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