Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 27.07.2005

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   VG Berlin, 23.06.2005 - 1 A 105.05   

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VG Berlin, 23.06.2005 - 1 A 105.05 (https://dejure.org/2005,76309)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2005 - 1 A 105.05 (https://dejure.org/2005,76309)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 1 A 105.05 (https://dejure.org/2005,76309)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2018 - 15 B 1361/18

    Freihalten der unmittelbaren Umgebung einer Privatwohnung von psychischen Druck

    vgl. in diesem Zusammenhang mit Blick auf § 17 VersG auch VG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 1 A 105.05 -, juris Rn. 16 ff.
  • VG Düsseldorf, 30.04.2020 - 7 L 766/20

    Keine Genehmigung für einen Autokorso im Düsseldorfer Stadtgebiet

    Das Merkmal der gemeinschaftlichen Meinungskundgabe darf mithin nicht zu eng verstanden werden und muss auf die real vorkommenden Spielarten kommunikativer Entfaltung Rücksicht nehmen, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 1 A 105.05 - juris.
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   VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05   

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VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05 (https://dejure.org/2005,57860)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27.07.2005 - 1 A 105/05 (https://dejure.org/2005,57860)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 1 A 105/05 (https://dejure.org/2005,57860)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 22.88

    Zulässigkeit der Klage; Einrede der Schiedsvereinbarung; Schiedsvereinbarung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20.02.1992 (5 C 22/88 - Lüneburg -) entschieden, dass eine Schiedsvereinbarung im Verwaltungsprozess nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede zur Abweisung der Klage als unzulässig führt (Abgrenzung zu BVerwGE 5, 293 = NJW 1958, 458 - Entscheidung in: NVwZ 1993, 584).

    Darüber hinaus ist - wie bereits dargelegt - unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.1992 (a.a.O.) zu berücksichtigen, dass es zwar den Parteien freisteht, für bestimmte Streitfälle generell ein Schiedsgericht zu vereinbaren, sie sich im Einzelfall aber auch auf ein Verfahren vor den staatlichen Gerichten einigen können, es im hier zu entscheidenden Fall an solcher Einigung aber fehlt.

  • BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20.02.1992 (5 C 22/88 - Lüneburg -) entschieden, dass eine Schiedsvereinbarung im Verwaltungsprozess nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede zur Abweisung der Klage als unzulässig führt (Abgrenzung zu BVerwGE 5, 293 = NJW 1958, 458 - Entscheidung in: NVwZ 1993, 584).

    Ein Vergleich zu einer früheren anderen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 293) führe zu keiner anderen Entscheidung, da die Entscheidung zu einer anderen Rechtslage ergangen sei.

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 79.73

    Nicht bestehende Schuld - Klage aus Anerkenntnis - Öffentlich-rechtlicher Vertrag

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05
    Mit der Frage des öffentlich-rechtlichen Schuldanerkenntnisses (entspricht rechtlich dem Schuldversprechen) und seines Verhältnisses zum Schuldgrund hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.02.1975 (DÖV 1977, 206) rechtsgrundsätzlich befasst und auf diese Frage, die im bürgerlichen Recht entwickelten Grundsätze entsprechend angewendet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 9 A 3137/00

    Gebührenpflichtigkeit einer Standortbescheinigung für Mobilfunkanlagen;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05
    Dies sind neben den bei Vertragsschluss offen zu Tage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien ggf. auch die einem der Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Partei von dem Vorhandensein bestimmter Umstände, die so erheblich sind, dass es ohne sie nicht zum Vertragsschluss oder jedenfalls nicht zu einem Vertrag mit diesem Inhalt gekommen wäre (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 16.10.2003 - 9 A 3137/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 2581/98

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für Ablösungsvertrag über notwendige Stellplätze

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05
    Eine Änderung der Umstände, von deren Vorhandensein die Beteiligten beim Abschluss des Deponievertrages ausgegangen sind, scheidet damit aus (vgl. zum Wegfall der Geschäftsgrundlage für Ablösevertrag über notwendige Stellplätze bei späterem Entfallen einer Ablösemöglichkeit aufgrund Rechtsänderung: VGH Baden-Württemberg, B. v. 26.10.1998 - 8 S 258/98 -, BRS 60 Nr. 126 (1998).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07

    Untersagung einer gewerblichen Tätigkeit, die im Wesentlichen im Vertrieb

    Derartige aggressive Gewalttätigkeiten und Beleidigungen anlässlich behördlicher Maßnahmen gegen die gewerbliche Tätigkeit sind aber - die Rechtmäßigkeit einzelner Polizeimaßnahmen im Hinblick auf die diesbezüglichen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen des VG Halle dahingestellt (1 A 105/05 HAL und 108/05 HAL) - mit einer ordnungsgemäßen Gewerbeausübung schlechterdings unvereinbar.
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