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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1994 - 1 A 11669/93   

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OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1994 - 1 A 11669/93 (https://dejure.org/1994,18464)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.05.1994 - 1 A 11669/93 (https://dejure.org/1994,18464)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 1 A 11669/93 (https://dejure.org/1994,18464)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1994 - 1 A 11669/93
    Der Begriff der öffentlichen Versorgung in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, der in demselben Sinn zu verstehen ist, wie ihn das Energiewirtschaftsgesetz - EnWG - in § 2 Abs. 2 verwendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - 4 C 19/81 -, BBauBl 83, 522, 523), setzt voraus, daß die Anlage ohne Rücksicht auf die Rechtsform und die Eigentumsverhältnisse des Anlagebetreibers zur Versorgung der Allgemeinheit und nicht nur eines Einzelnen für dessen Eigenbedarf bestimmt ist.

    Denn die Anlagen sind nicht spezifisch auf den Außenbereich angewiesen, wenngleich ihr Standort außerhalb bebauter Gebiete wegen der dort in der Regel besseren Windverhältnisse Vorteile mit sich bringen mag (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - 4 C 19/81 -, BBauBl 1983, 522, 523).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1987 - 10 C 31/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1994 - 1 A 11669/93
    Die in der im vorliegenden Fall anwendbaren Landschaftsschutzverordnung gefundene Konfliktlösung, die sowohl den Belangen der Landespflege als auch der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden gerecht wird, ist daher nicht zu beanstanden (vgl. zur Frage der sogenannten "dynamischen Verweisung" OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 1987 - 10 C 31/86 - veröffentlicht in Natur und Recht 1987, 231).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LB 48/07

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage seitens des

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist allerdings bei einem räumlichen Abstand der Windenergieanlage von dem zu versorgenden Betrieb in einer Größe von ca. 300 bis 400 m eine äußerlich erkennbare Zuordnung verneint worden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.5.1994 - 1 A 11669/93 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 7.3.1995 - 1 L 191/94 -, jeweils juris).

    Es trifft allerdings zu, dass die veröffentlichten höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen zur Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kleinere als die hier in Rede stehende Anlage betrafen (BVerwG, Urteil vom 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95: Leistung 280 kW; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.5.1994 - 1 A 11669/93 -, juris: Gesamthöhe 36, 75 m; OVG Schleswig, Urteil vom 7.3.1995 - 1 L 191/94 -, juris: Leistung 250 kW, Gesamthöhe 41 m).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15

    Kleinwindenergieanlage; Privilegierung; Windenergieanlage

    Demgegenüber ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einem Abstand der Windenergieanlage zu dem Betrieb in einer Größe von etwa 300 m bis 400 m eine äußerlich erkennbare Zuordnung verneint worden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.05.1994 - 1 A 11669/93 -, juris, Rdnr. 17; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.1995 - 1 L 191/94 -, juris, Rdnr. 38).
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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1994 - 1 A 11669/93   

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OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1994 - 1 A 11669/93 (https://dejure.org/1994,39920)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.06.1994 - 1 A 11669/93 (https://dejure.org/1994,39920)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 1 A 11669/93 (https://dejure.org/1994,39920)
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