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   OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04   

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OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04 (https://dejure.org/2005,12280)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 (https://dejure.org/2005,12280)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 (https://dejure.org/2005,12280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bremen.de PDF

    Mitgliedsbeiträge der Psychotherapeutenkammer Bremen - Bemessung nach den Einkünften der Kammerangehörigen

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremHeilBerG § 22 Abs 1; BremHeilBerG § 8 Abs 1; GG Art 3 Abs 1; Satzung Psychotherapeutenkammer Bremen § 15 Abs 1
    Mitgliedsbeiträge der Psychotherapeutenkammer Bremen; Bemessung nach den Einkünften der Kammerangehörigen - Äquivalenzprinzip; Beitragssatzung; Gleichheitssatz; Kammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Mitgliedsbeiträge einer berufsständischen Kammer (hier: Psychotherapeutenkammer Bremen); Maßstäbe der Rechtssprechung betreffend die Beitragserhebung; Verpflichtung zur Festsetzung eines unterschiedlichen Beitragssatzes; Äquivalenzprinzip; Gleichheitssatz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BremHeilBerG § 8 Abs. 1; ; BremHeilBerG § 22 Abs. 1; ; Satzung Psychotherapeutenkammer Bremen § 15 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04
    Das Verwaltungsgericht hat insbesondere Bezug genommen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.01.1993 (BVerwGE 92, 24).

    Außerdem entspreche es dem Gedanken der Solidargemeinschaft, wirtschaftlich schwächere Mitglieder auf Kosten der Leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner unterschiedlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beitrage (BVerwG, U. v. 03.09.1991 - 1 C 24.88 - a. a. O., U. v. 26.01.1993 - 1 C 33.89 - BVerwGE 92, 24).

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.01.1993 (a. a. O.), auf die das Verwaltungsgericht sich beruft, betrifft eine derartige nach Mitgliedergruppen differenzierende Beitragsregelung.

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 24.88

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags für die Handwerksinnung bei Mischbetrieben

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04
    Die Höhe des Beitrags darf nicht in einem Missverhältnis zu dem Vorteil stehen, den er abgelten soll, und einzelne Mitglieder dürfen nicht im Verhältnis zu anderen übermäßig hoch belastet werden (BVerwG, U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 - Buchholz 418.0 Ärzte Nr. 23; U. v. 03.09.1991 - 1 C 24.88 - NVwZ-RR 1992, 175).

    Dabei ist bei berufsständischen Kammern allerdings zu berücksichtigen, dass diese in erster Linie die Gesamtbelange ihrer Mitglieder zu wahren haben und daher der für die Beitragsbemessung maßgebende Nutzen nicht in einem unmittelbarem wirtschaftlichen Vorteil bestehen muss, der sich bei dem einzelnen Mitglied messbar niederschlägt (BVerwG, U. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100; U. v. 03.09.1991 - 1 C 24.88 - a. a. O.).

    Außerdem entspreche es dem Gedanken der Solidargemeinschaft, wirtschaftlich schwächere Mitglieder auf Kosten der Leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner unterschiedlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beitrage (BVerwG, U. v. 03.09.1991 - 1 C 24.88 - a. a. O., U. v. 26.01.1993 - 1 C 33.89 - BVerwGE 92, 24).

  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04
    Der Satzungsgeber dürfe regelmäßig davon ausgehen, dass mit der Höhe der beruflichen Einkünfte auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Kammer zunehme (BVerwG, U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 - a. a. O.; B. v. 25.07.1989 - 1 B 109.89 - a. a. O.).

    Für die gerichtliche Überprüfung ist in Rechnung zu stellen, dass der Satzungsgeber im Hinblick auf die Beitragsregelung eine weitgehende Gestaltungsfreiheit hat, die gerichtlich nur auf die Einhaltung der äußersten Grenzen überprüft werden kann (BVerwG, B. v. 25.07.1989 - 1 B 109.89 - NJW 1990, 786).

  • BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70

    Differenzierung nach der Einkommenshöhe - Gültigkeit der Beitragsordnung -

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04
    Die Höhe des Beitrags darf nicht in einem Missverhältnis zu dem Vorteil stehen, den er abgelten soll, und einzelne Mitglieder dürfen nicht im Verhältnis zu anderen übermäßig hoch belastet werden (BVerwG, U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 - Buchholz 418.0 Ärzte Nr. 23; U. v. 03.09.1991 - 1 C 24.88 - NVwZ-RR 1992, 175).

    Der Satzungsgeber dürfe regelmäßig davon ausgehen, dass mit der Höhe der beruflichen Einkünfte auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Kammer zunehme (BVerwG, U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 - a. a. O.; B. v. 25.07.1989 - 1 B 109.89 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2002 - 4 A 63/01
    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04
    Vielmehr weist das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auf die Zulässigkeit einer Beitragsregelung hin, die die Kammermitglieder maßgeblich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (so auch OVG Münster, B. v. 27.12.2002 - 4 A 63/01 - MedR 2004, 275; a. A. Ortmann, Kammerbeiträge und Verfassungsrecht, NordÖR 2003, 473 ).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04
    Dabei ist bei berufsständischen Kammern allerdings zu berücksichtigen, dass diese in erster Linie die Gesamtbelange ihrer Mitglieder zu wahren haben und daher der für die Beitragsbemessung maßgebende Nutzen nicht in einem unmittelbarem wirtschaftlichen Vorteil bestehen muss, der sich bei dem einzelnen Mitglied messbar niederschlägt (BVerwG, U. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100; U. v. 03.09.1991 - 1 C 24.88 - a. a. O.).
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06

    Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur

    Ausgenommen sind demgegenüber nur diejenigen, die entweder den die Kammerzugehörigkeit vermittelnden Beruf überhaupt nicht oder einen fremden, mit ihrer Ausbildung und Qualifikation nicht zusammenhängenden Beruf ausüben vgl. u.a. OVG Bremen, Urteil vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, dokumentiert bei Juris (S. 7); VG Köln, Urteil vom 27.10.2004 - 9 K 2843/03 -, dokumentiert bei Juris; VG Ansbach, Urteil vom 14.12.2004 - An 9 K 03.02279 -, dokumentiert bei Juris; im Ergebnis ebenso VG Arnsberg, Urteil vom 9.8.2002 - 13 K 1505/02 -, dokumentiert bei Juris; siehe auch das von der Beklagten vorgelegte Urteil des VG Wiesbaden vom 12.4.2005 - 7 E 1302/04 (V) -: "Entscheidungserheblich ist, ... ob ... eine solche Nähe zum Berufsbild eines approbierten Psychologischen Psychotherapeuten besteht, dass die konkrete Berufstätigkeit der genannten Regelung unterfällt"; sehr überzeugend VG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2005 - 12 E 1033/05 -, dokumentiert bei Juris.

    Ob eine diesbezügliche Differenzierung mit Blick auf die konkrete berufliche Tätigkeit dann rechtlich geboten ist, wenn festgestellt werden kann, dass Kammermitgliedern aufgrund sich nachhaltig unterscheidender Berufstätigkeit ein wesentlich größerer beziehungsweise ein wesentlich kleinerer Nutzen aus dem Wirken der berufsständischen Kammer erwächst, kann auf sich beruhen bejahend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, MedR 2002, 477 sowie DVBl. 2002, 420 (Leitsätze); verneinend wohl OVG Bremen, Urteil vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, dokumentiert bei Juris.

    Es liegt auf der Hand, dass in einer solchen Situation, das heißt in der Phase der Etablierung eines Berufsstandes, die Aufgabenwahrnehmung in besonderer Weise das Gesamtinteresse der Mitglieder berührt so überzeugend OVG Bremen, Urteil vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, a.a.O., und OVG Lüneburg, Urteil vom 30.9.2005- 3 LB 14/04-, dokumentiert bei Juris.

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LC 13/05

    Beitragspflichtigkeit einer vollzeitigen Angestelltentätigkeit oder

    Dieses Erfordernis gilt unabhängig davon, ob der Satzungsgeber im Bereich der hier streitigen Kammerbeiträge Regelungen trifft, die vorrangig an die Leistungsfähigkeit anknüpfen und deshalb nach dem Einkommen der Beitragspflichtigen differenzieren, oder ob er eine Beitragsregelung formuliert, die ausschließlich oder vornehmlich - wie die vorliegend maßgebliche Beitragsordnung - an die berufliche Stellung oder die berufliche Tätigkeit einer bestimmten beitragspflichtigen Gruppe anknüpft (vgl. Senatsurt. v. 19.10.1998 - 8 L 1817/98 - zur Beitragsstaffelung der Ärztekammer; BVerwG, Urt. v. 26.4.2006 - 6 C 19/05 -, BVerwGE 125, 384 ff. zum Handwerkskammerbeitrag, sowie zum Beitrag in einer Psychotherapeutenkammer neben dem bereits o.a. Urteil des OVG Saarlouis die Urteile des OVG Bremen v. 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, NordÖR 2006, 113 f., des OVG Koblenz v. 9.8.2005 - 6 A 10095/05 -, MedR 2006, 365 ff. m. Anm. Eichelberger (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: BVerwG, Beschl. v. 18.1.2006 - 6 B 73/05 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO Nr. 13) und des OVG Schleswig v. 30.09.2005 - 3 LB 14/04 -, NordÖR 2006, 114 ff. (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: BVerwG, Beschl. v. 26.1.2006 - 6 B 87/05 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 31)).
  • VG München, 02.07.2020 - M 16 K 19.1606

    Beitragspflicht an Landesapothekerkammer

    Eine Berufsausübung in diesem Sinne liegt jedenfalls dann vor, wenn der approbierte Apotheker einer Tätigkeit nachgeht, bei der er die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung für die Approbation waren, einsetzt oder mitverwendet (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 22.8.2019 - 8 LC 117/18 - juris Rn. 27 ff.; OVG Bremen, U.v. 29.11.2005 - 1 A 148/04 - juris Rn. 37).

    Denn der Aufgabenkatalog der Beklagten ist, wie bereits erwähnt, nicht derart auf den Vorteil einer bestimmten Gruppe der nichtselbständigen Apotheker zugeschnitten, dass die Beitragsregelung dem von Rechts wegen durch weitere Abstufungen Rechnung tragen müsste (vgl. dazu auch OVG Bremen, U.v. 29.11.2005 - 1 A 148/04 - juris Rn. 33 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Diese Ausführungen gelten uneingeschränkt auch für den hier zu beurteilenden einkommensabhängigen Mitgliedsbeitrag der Ärztekammer Niedersachen (vgl. auch Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LC 102/08 -, NdsVBl 2010, 361 (Mitgliedsbeitrag der Ärztekammer Niedersachen); OVG Bremen, Urt. v. 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, NordÖR 2006, 113 (Mitgliedsbeitrag der Psychotherapeutenkammer Bremen); Bayerischer VerfGH, Entsch.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 6 A 11306/11

    Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer bei Tätigkeit in der

    In Übereinstimmung mit einer Reihe anderer Oberverwaltungsgerichte zu vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften (OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LC 13/05 -, juris; Beschluss vom 7. August 2008 - 8 LC 18/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2008 - 5 A 4699/05 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 -, AS 33, 293, juris) vertritt der Senat die Ansicht, dass eine Berufsausübung "als ... Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- oder Jugendlichenpsychotherapeut" (im Folgenden werden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus Gründen der Vereinfachung nicht gesondert erwähnt) im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HeilBG nicht auf die Ausübung heilkundlicher Psychotherapie im Sinne von § 1 Abs. 3 PsychThG beschränkt ist, sondern auch solche berufliche Betätigungen - insbesondere Beratungs- oder Aufsichtstätigkeiten - umfasst, bei denen psychotherapeutische Kenntnisse und Fähigkeiten eine gewisse Rolle spielen können und die eine gewisse Nähe zur heilkundlichen Psychotherapie aufweisen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2008 - 6 A 10726/08

    Recht der freien Berufe; Kammerbeitrag

    Bei dieser Formulierung der Mitgliedsvoraussetzung genügt es nach der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 1 C 9.93 - NJW 1997, 814 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 - AS 33, 293 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 - juris), dass es zwischen den das Berufsbild konstituierenden Merkmalen und der beruflichen Praxis einen lockeren, eventuell sogar nur peripheren Bezug gibt, während in Rheinland-Pfalz nur eine durch die bundesrechtlichen Elemente des Berufsbildes geprägte Berufspraxis mitgliedschaftsbegründend sein kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2008 - 6 A 10694/08

    Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer

    Bei dieser Formulierung der Mitgliedsvoraussetzung genügt es nach der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 1 C 9.93 - NJW 1997, 814 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 - AS 33, 293 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 - juris), dass es zwischen den das Berufsbild konstituierenden Merkmalen und der beruflichen Praxis einen lockeren, eventuell sogar nur peripheren Bezug gibt, während in Rheinland-Pfalz nur eine durch die bundesrechtlichen Elemente des Berufsbildes geprägte Berufspraxis mitgliedschaftsbegründend sein kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 5 A 601/07

    Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Erhebung der Kammerbeiträge für einen

    Weitergehende Anforderungen stellt auch das OVG Bremen in seinem Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 -, NordÖR 2006, 113, nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 5 A 4699/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kammerbeitrag i.H.v. 250,-- Euro;

    vgl. z.B. VG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 9 K 2843/03 - juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 - juris, Rn. 37; VG Frankfurt, Urteil vom 30. November 2005 - 12 E 1033/05 - juris, Rn. 20 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 - juris, Rn. 40 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LC 13/05 - juris, Rn. 36 ff.; VG Weimar, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 8 E 858/07 WE - juris, Rn. 20 ff. (jeweils zum kammerrechtlichen Begriff der Berufsausübung des Psychotherapeuten); ferner OVG NRW, Beschluss vom 1. April 2008 - 5 A 4029/05 - (zum kammerrechtlichen Begriff der Berufsausübung des Apothekers).
  • VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18

    Festsetzung der Kammerbeiträge durch die Ärztekammer für das Jahr 2017

    Eine angemessene Anknüpfung an die Höhe der ärztlichen Einkünfte führt somit bei der zulässigen typisierenden Betrachtung zu einer ausreichenden Entsprechung zwischen Beitragshöhe und Vorteil und kann einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz oder das Äquivalenzprinzip nicht begründen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.1989, 1 B 109/89, juris, Rn. 5; BVerwG, MDR 1993, 810 f.; OVG Bremen, Urt. v. 29.11.2005, 1 A 148/04, juris, Rn. 31 f.; BayVGH, Entscheidung v. 26.07.2005, Vf. 83-VI-03, juris, Rn. 15 ff.; Nieders.
  • OVG Hamburg, 11.12.2020 - 3 Bf 202/19

    Beitrag zur Landesärztekammer Hamburg; Differenzierung zwischen beamteten und

  • VG Aachen, 28.03.2019 - 5 K 282/16

    Beitragsordnung; Selbsteinstufung; Diplom Psychologe; psychotherapeutische

  • VG Freiburg, 21.11.2016 - 7 K 1599/16

    Beitrag für ein berufsständisches Versorgungswerk -hier: Psychotherapeutenkammer

  • VG Aachen, 21.11.2013 - 5 K 2616/12

    Beitrag; Psychotherapeutenkammer; selbständige Tätigkeit; Berufliche Tätigkeit;

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 23.06.2004 - 1 A 148.04   

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VG Berlin, 23.06.2004 - 1 A 148.04 (https://dejure.org/2004,41500)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2004 - 1 A 148.04 (https://dejure.org/2004,41500)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 1 A 148.04 (https://dejure.org/2004,41500)
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   VG Berlin, 22.06.2004 - 1 A 148.04   

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https://dejure.org/2004,29912
VG Berlin, 22.06.2004 - 1 A 148.04 (https://dejure.org/2004,29912)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2004 - 1 A 148.04 (https://dejure.org/2004,29912)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 1 A 148.04 (https://dejure.org/2004,29912)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Berlin, 23.11.2004 - 1 A 271.01
    Schließlich können auch die Kommerzialität und kommerzielle Interessen des Veranstalters gegen die Annahme einer beabsichtigten Meinungskundgabe sprechen (vgl. den Beschluss der Kammer vom 2. November 2000 ? VG 1 A 335.00 ?, bestätigt vom OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2000 ? OVG 1 SN 101.00 ?, ?Weihnachtsparade?), selbst wenn der beabsichtigte kommerzielle Erfolg erst längerfristig realisierbar erscheint (vgl. den Beschluss der Kammer vom 22. Juni 2004 ? VG 1 A 148.04 ?, ?Music-Day 2004 I?).
  • VG Berlin, 09.06.2005 - 1 A 95.05

    Motorrad-Korso ist keine Demo

    Schließlich können auch die Kommerzialität und kommerzielle Interessen des Veranstalters gegen die Annahme einer beabsichtigten Meinungskundgabe sprechen (vgl. den Beschluss der Kammer von 2. November 2000 - VG 1 A 335.00 -, bestätigt vom OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2000 - OVG 1 SN 101.00 -, "Weihnachtsparade"), selbst wenn der beabsichtigte kommerzielle Erfolg erst längerfristig realisierbar erscheint (vgl. den Beschluss der Kammer vom 22. Juni 2004 - VG 1 A 148.04 - "Music-Day 2004 I").
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