Rechtsprechung
OVG Sachsen, 24.11.2009 - 1 A 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
RLdSMWA über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms für vom Hochwasser geschädigte kleine und mittlere Unternehmen; VwGO § 113 Abs. 5
Hochwasserförderung; fehlende Nachweise; maßgebender Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 17.11.2008 - 11 K 1033/05
- OVG Sachsen, 24.11.2009 - 1 A 31/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 24.11.2009 - 1 A 30/09
Hochwasserförderung; fehlende Nachweise
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2009 - 1 A 31/09
Der Kläger hat zur Begründung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung während der durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO eröffneten Begründungsfrist wie schon im Parallelverfahren 1 A 30/09 (betreffend den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dasUrteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17.11.2008, 11 K 1034/05, ............ in R.....) vorgetragen, dass entscheidungserheblich sei auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts abzustellen.Der Senat verweist zur Begründung auf die den Verfahrensbeteiligten bekannten Ausführungen im heutigen Beschluss zum Parallelverfahren 1 A 30/09 und sieht von einer erneuten Darstellung der gleichlautenden Gründe ab.
Auch insoweit macht sich der Senat die Ausführungen im Beschluss vom heutigen Tage zum Verfahren 1 A 30/09 zu Eigen und sieht von einer erneuten Darlegung der den Verfahrensbeteiligten bekannten Gründe ab.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2009 - 1 A 31/09
Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
- OVG Sachsen, 16.01.2013 - 2 A 222/10
Aufwandsentschädigung, Gerichtsvollzieher, Verbot des Statusamtes
9 Eine Divergenz besteht, wenn das Verwaltungsgericht entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze aufstellt, mit denen es von eben solchen Rechtssätzen der höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung abweicht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. November 2009 - 1 A 31/09 -, juris). - OVG Sachsen, 11.12.2013 - 2 A 496/11
Gleichwertigkeitsfeststellung, Hochschulingenieur, Offiziershochschule
19 Zur Darlegung einer Divergenz gehört der Vortrag, welchen entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz das erstinstanzliche Gericht aufgestellt haben soll und von welchem ebenfalls entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts damit abgewichen werde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. November 2009 - 1 A 31/09 -, juris). - OVG Sachsen, 05.03.2015 - 2 A 622/12
Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vorhalte- und Verwertungsverbot, Inoffizieller …
11 Zur Darlegung einer Divergenz gehört der Vortrag, welchen entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz das erstinstanzliche Gericht aufgestellt haben soll und von welchem ebenfalls entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts damit abgewichen werde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. November 2009 - 1 A 31/09 -, juris). - OVG Sachsen, 16.10.2013 - 2 A 832/11
Erschwerniszulage, Wechselschicht, Bereitschaftszeiten
6 Zur Darlegung einer Divergenz gehört der Vortrag, welchen entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz das erstinstanzliche Gericht aufgestellt haben soll und von welchem ebenfalls entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts damit abgewichen werde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. November 2009 - 1 A 31/09 -, juris).
Rechtsprechung
OVG Bremen, 18.06.2013 - 1 A 31/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 24.04.2017 - 12 ZB 13.2094
Untersagung des Betriebs eines Altenheims
Denn die Untersagungsverfügung entfaltet seit der Neueröffnung keinerlei Rechtswirkungen mehr, sei es, dass der Beklagte sie - ausdrücklich oder konkludent - aufgehoben oder sie mit der Eröffnung eines völlig neuen Heims anstelle des alten an gleicher Stelle ihr Regelungsobjekt endgültig verloren hat (vgl. hierzu OVG Bremen, U.v. 18.6.2013 - 1 A 31/09 - juris, Rn. 43, wonach Erledigung einer heimrechtlichen Betriebsuntersagung bereits mit der vollständigen Einstellung des Heimbetriebs eintreten soll;… zur Dauerwirkung der heimrechtlichen Betriebsuntersagung vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2015 - 4 E 280/15
Festsetzung des Streitwerts durch Bemessung eines Teilbetrags i.R.d. Untersagung …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2012 - 12 A 1423/11 -, juris, Rn. 42; OVG Bremen, Urteil vom 18.6.2013 - 1 A 31/09 -, juris, Rn. 59, = PflR 2013, 638.