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   VG Lüneburg, 20.09.2006 - 1 A 321/04   

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https://dejure.org/2006,30556
VG Lüneburg, 20.09.2006 - 1 A 321/04 (https://dejure.org/2006,30556)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.09.2006 - 1 A 321/04 (https://dejure.org/2006,30556)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. September 2006 - 1 A 321/04 (https://dejure.org/2006,30556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anerkennung tatsächlicher Fahrzeiten als Dienstzeiten oder als Reisezeiten.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 BBesG; § 72 BBG; § 79 BBG; § 9 AZV; § 2 Abs 2 MArbV; § 3 MArbV; Art 3 Abs 1 GG
    Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Dienst; Dienstausübung; Dienstherr; Dienstkraftfahrzeug; Dienstort; Dienstzeit; Einsatzort; Fahrzeit; Fürsorgepflicht; Mautkontrolldienst; Mautkontrolleur; Mehrarbeit; Mehrarbeitszeit; Privatfahrt; Reisezeit; Rüstzeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 49.80

    Anspruch auf Dienstbefreiung bzw. Mehrarbeitsvergütung - Dienstlich verursachte

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.09.2006 - 1 A 321/04
    In gleicher Weise hat das BVerwG im Falle von Fahrten eines Kriminalbeamten zu Einsatzorten entschieden, wobei dieser überdies noch in Funkbereitschaft war (Urteil vom 27. Mai 1982, - 2 C 49.80 -, ZBR 1983, 126, 127).

    Außerhalb der geregelten Dienstzeit verrichtete Arbeit gilt als Mehrarbeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 AZV nur dann, wenn sie eine dienstlich veranlasste Inanspruchnahme darstellt, die zum Kernbereich der vorgeschriebenen Dienstpflichten gehört oder den Beamten in einer inhaltlich der Dienstverrichtung gleichzuachtenden Weise belastet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982, aaO.; Urteil vom 29. Januar 1987, - 2 C 14.85 -, ZBR 1987, 275).

  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 14.85

    Arbeitszeit - Reisezeiten - Anzurechnender Dienst - Mehrarbeit -

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.09.2006 - 1 A 321/04
    Außerhalb der geregelten Dienstzeit verrichtete Arbeit gilt als Mehrarbeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 AZV nur dann, wenn sie eine dienstlich veranlasste Inanspruchnahme darstellt, die zum Kernbereich der vorgeschriebenen Dienstpflichten gehört oder den Beamten in einer inhaltlich der Dienstverrichtung gleichzuachtenden Weise belastet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982, aaO.; Urteil vom 29. Januar 1987, - 2 C 14.85 -, ZBR 1987, 275).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 293/06

    Fahrzeiten eines Mautkontrolleurs als Arbeitszeit; Anspruch auf Ausgleich von

    Mit Urteil vom 20. September 2006 - 1 A 321/04 - (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) hat das Verwaltungsgericht Lüneburg die Klage des Klägers abgewiesen und die Berufung zugelassen.
  • VG Lüneburg, 07.01.2009 - 1 A 127/06

    Fahrzeiten; Reisezeiten; Dienstzeit; Beamter; Gleichheitssatz; Schwellenwert;

    Unabhängig hiervon ist dem Urteil der Kammer vom 20.9.2006 - 1 A 321/04 - zu entnehmen, dass im Beamtenrecht Fahrzeiten schwerlich als Dienstzeiten anzuerkennen sind, so wie das ähnlich auch für das Tarifrecht gilt (vgl. BAG, Urt. v. 25.10.2007 - 6 AZR 1115/06 - unter Auslegung eines entsprd. Tarifvertrags).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 18.03.2005 - 1 A 321.04   

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https://dejure.org/2005,76248
VG Berlin, 18.03.2005 - 1 A 321.04 (https://dejure.org/2005,76248)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2005 - 1 A 321.04 (https://dejure.org/2005,76248)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2005 - 1 A 321.04 (https://dejure.org/2005,76248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 28.11.2005 - 9 ZB 05.37

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Bezeichnung der Zulassungsgründe (Auslegung

    Sie hat damit die gleiche Rechtsnatur wie andere Aufforderungen, ein Gutachten über persönliche Eigenschaften beizubringen, etwa die Aufforderung der Waffenbehörde nach § 6 Abs. 2 WaffG, ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung vorzulegen (VG Berlin vom 18.3.2005 - 1 A 321.04, Juris), die Aufforderung der Ausländerbehörde an einen Ausländer nach 70 Abs. 1 AuslG (nun: § 82 Abs. 1 AufenthG), ein polizeiärztliches Gutachten über eine Kriegstraumatisierung beizubringen (vgl. VG Berlin vom 3.4.2000 NVwZ 2001, 232), die Aufforderung des Prüfungsamts an einen Prüfling, ein amts- oder vertrauensärztliches Attest über die behauptete Prüfungsunfähigkeit vorzulegen (BVerwG vom 27.8.1992 NVwZ-RR 1993, 252 f.), oder die Weisung des Dienstherrn an einen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten, ein ärztliches Gutachten über die Dienstfähigkeit beizubringen (BVerwG vom 18.9.1997 NVwZ-RR 1998, 574/575 zu § 54 Abs. 2 Satz 1 HessBG; vom 19.6.2000 E 111, 246/250 ff. = NVwZ 2001, 436/438 zu § 45 Abs. 1 Satz 1 BBG).
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