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   OVG Bremen, 29.08.2000 - 1 A 398/99   

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https://dejure.org/2000,10437
OVG Bremen, 29.08.2000 - 1 A 398/99 (https://dejure.org/2000,10437)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.08.2000 - 1 A 398/99 (https://dejure.org/2000,10437)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. August 2000 - 1 A 398/99 (https://dejure.org/2000,10437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung wasserrechtlicher Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen; Gefährdung des Grundwassers durch Verunreinigungen; Verpflichtung des Gefahrenverursachers; Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Abwehr von Gefahren oder Beseitigung von Schäden durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 157
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2000 - 1 A 398/99
    im einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwGE 84, 335 ).
  • OVG Bremen, 13.12.1999 - 1 B 422/99

    Beendigung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage; Nachträgliche

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2000 - 1 A 398/99
    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil zugelassen und die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die angefochtenen Bescheide angeordnet (NordÖR 2000, 106 = NVwZ 2000, 942).
  • OVG Bremen, 14.08.2000 - 1 B 231/00

    Zur Abgrenzung zwischen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und bloßer Vorermittlungen

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2000 - 1 A 398/99
    Sie sind daher nicht von der Behörde im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 24 Abs. 1 Satz 1 BremVwVfG durchzuführen, sondern können dem Verursacher der Gefahr aufgegeben werden (vgl. auch Beschluss des Senats vom 14.08.2000 - 1 B 231/00).
  • VG Bremen, 29.01.2002 - 8 K 2240/01

    Anforderungen an den Nachweis der Verursachung

    Die Verantwortlichkeit wäre nur dann ausgeschlossen, wenn ein Handlungsablauf plausibel dargelegt würde, der der Annahme einer Mitursächlichkeit entgegenstände (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 07.03.1997 - 7 M 3628/96 -, NJW 1998, 9.7 m.w.N.; OVG Bremen, Urt. v. 29.08.2000 - 1 A 398/99 -).

    Es besteht keine gesetzliche Rangfolge zwischen der Inanspruchnahme von Zustands- und Handlungsstörern (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 29.08.2000 - 1 A 398/99 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.01.1990 - 5 S 1806/89 -, NVwZ-RR 1991, 27, und v. 27.03.1995 - 8 S 525/95 -, a.a.O; Frenz, a.a.O., § 4 Abs. 3 Rn. 122).

  • VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen im Naturschutzrecht

    Soweit sich Festlegungen treffen lassen, müssen diese erfolgen (vgl. zur Einholung von Gutachten zu Schadensumfang und Sanierungsmaßnahmen bei Altlastenverdacht OVG Bremen, Urteil vom 29. August 2000 - 1 A 398/99 -, juris Rn. 50).

    Sie sind daher nicht von der Behörde im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 83 Abs. 1 Satz 1 LVwG durchzuführen, sondern können dem Verursacher des Eingriffs aufgegeben werden (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 29. August 2000 - 1 A 398/99 -, juris Rn. 46).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14

    Genehmigung für Windenergieanlagen; Zulässigkeit einer artenschutzrechtlichen

    Solche Besonderheiten können dazu führen, dass die zur Erreichung des Erfolges erforderlichen Mittel nicht schon in der Anordnung im Einzelnen bezeichnet werden, sondern zumindest teilweise einer nachfolgenden Konkretisierung durch auf der Grundlage eines einzuholenden Sachverständigengutachtens vorbehalten bleiben (vgl. OVG Bremen, U. v. 29.08.2000 - 1 A 398/99 - NVwZ-RR 2001, 157).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

    Zum anderen muss der Verwaltungsakt geeignete Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein können (vgl. BVerwG, Urt. vom 15.02.1990, BVerwGE 84, 335, juris Rdnr. 29; OVG Bremen, Urt. vom 29.08.2000 - 1 A 398/99 -, juris Rdnr. 48).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2015 - 4 ME 66/15

    Aussetzen; Eingewöhnung; Eingriffsbefugnis; ökologisch Erfordernisse;

    Die Festlegung der konkret erforderlichen Maßnahmen gehört damit zum Pflichtenkreis der Wasserbehörde und nicht des Ordnungspflichtigen (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 - und OVG Bremen, Urt. v. 29.8.2000 - 1 A 398/99 - unter dem Gesichtspunkt der gemäß § 37 Abs. 1 VwVfG erforderlichen Bestimmtheit einer wasserrechtlichen Ordnungsverfügung).
  • VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02

    Rechtmäßigkeit einer Forderung zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung einer

    Eine andere Frage ist, ob ein ehemaliger Betriebsinhaber als Verhaltensstörer herangezogen werden kann, dessen Verantwortlichkeit für eine unmittelbare Verursachung einer Gefahr oder Störung nicht von der fortdauernden Sachherrschaft oder Nutzungsberechtigung abhängt (Götz, Allg. Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Aufl., § 9, Rd. 225 ff m.w.N.; vgl. BVerwG NVwZ 1990, 474; VGH Mannheim, DVBl 1990, 1046 f; OVG Bremen, NordÖR 2001, 206).
  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2020 - 6 L 610/20

    Duldungsverfügung Bestimmtheit

    BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 C 7/90 - NVwZ 1992, 886, 887; OVG Bremen, Urteil vom 29. August 2000 - 1 A 398/99 - NordÖR 2001, 206.
  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2020 - 6 L 502/20

    Duldungsverfügung Bestimmtheit

    BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 C 7/90 - NVwZ 1992, 886, 887; OVG Bremen, Urteil vom 29. August 2000 - 1 A 398/99 - NordÖR 2001, 206.
  • VG Aachen, 30.11.2018 - 6 K 1959/18

    Immissionsschutzrecht; Nebenbestimmung; Fernüberwachung; Lesezugriff;

    vgl. zu einer erst nachträglichen Konkretisierung: OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 13. September 2017 - 3 L 145/14 -, juris Rn. 40; OVG Bremen, Urteil vom 29. August 2000 - 1 A 398/99 -, juris Rn. 48 f.
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