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   BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84   

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https://dejure.org/1986,285
BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84 (https://dejure.org/1986,285)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1986 - 1 ABR 10/84 (https://dejure.org/1986,285)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 10/84 (https://dejure.org/1986,285)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 42
  • BAGE 51, 45
  • NJW 1986, 2273 (Ls.)
  • NZA 1986, 490
  • BB 1986, 1778
  • DB 1986, 1077
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
    Ist das der Fall, braucht die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Einstellung nicht vom Gericht ersetzt zu werden (vgl. BAG Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat Gründe für seine Weigerung zu nennen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 3/68

    Versetzung - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
    Aus diesem Grunde könne der Betriebsrat seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme mit Recht verweigern (vgl. BAGE 21, 168, 173 = AP Nr. 5 zu § 61 BetrVG).
  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
    Der Senat hat die Frage offengelassen; er hat angenommen, daß jedenfalls dann kein Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG 1972 vorliege, wenn der Arbeitgeber seine Unterrichtungspflicht nicht vorsätzlich verletzt habe (vgl. BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
    Nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat Gründe für seine Weigerung zu nennen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
    Der Senat hat schon im Beschluß vom 16. Juli 1985 (1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180) Bedenken geäußert, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann.
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83

    Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
    Ist das der Fall, braucht die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Einstellung nicht vom Gericht ersetzt zu werden (vgl. BAG Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Das entspricht der Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).

    Richtig ist, daß die Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber Voraussetzung dafür ist, daß dieser seine Rechte nach § 99 Abs. 2 BetrVG wahrnehmen kann (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).

    Darüber hinaus hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß eine Verletzung der Unterrichtungspflicht des § 99 Abs. 1 BetrVG durch den Arbeitgeber keinen Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellt.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972) für den Fall, daß Streit darüber besteht, ob die Zustimmung des Betriebsrats schon als erteilt gilt oder vom Gericht noch ersetzt werden muß, den Arbeitgeber auf die Möglichkeit verwiesen, in erster Linie die Feststellung zu beantragen, daß die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt, und nur hilfsweise einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu stellen.

  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Sie ist dann nicht darauf angewiesen, die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung von Herrn S gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG gerichtlich ersetzen zu lassen (vgl. BAG 28. Januar 1986 - 1 ABR 10/84 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 51, 42) .
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat eine unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats lediglich zur Folge, daß die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG nicht zu laufen beginnt, eine Fiktion der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG daher nicht eintreten kann (Beschluß vom 28. Januar 1986, BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).

    Die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG ist kein Verstoß gegen ein Gesetz im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986, BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).

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