Rechtsprechung
   BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,912
BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74 (https://dejure.org/1976,912)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1976 - 1 ABR 49/74 (https://dejure.org/1976,912)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 (https://dejure.org/1976,912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung - Zustimmung zur Eingruppierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1976, 510
  • DB 1976, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Von daher hat der Senat entschieden, daß der Betriebsrat einer geplanten Einstellung seine Zustimmung nicht mit der Begründung verweigern könne, die vorgesehene Eingruppierung verstoße gegen die maßgebende Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung (Beschluß des Senats vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Sie entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach der Betriebsrat einer Einstellung nicht die Zustimmung mit der Begründung verweigern könne, die vorgesehene Eingruppierung verstoße gegen einen Tarifvertrag (Beschluß des Senats vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Dem OVG Berlin (vgl. zu § 87 BlnPersVG: Beschluß vom 9. September 1994 - OVG PV (Bln) 1.94 - PersR 1995, 302, 303) und dem Bundesarbeitsgericht (stRspr zu § 99 BetrVG 1972 seit Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972; etwa auch Beschluß 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330, 333 f.) ist darin zu folgen, daß dieses Ergebnis zu vermeiden ist: Das Mitbestimmungsverfahren darf weder die Eingliederung noch vorläufige Entgeltzahlungen hindern.
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Die umstrittenen Eingruppierungsmaßnahmen der Antragsgegnerin sind nichts weiter als schlichte Anwendung des Tarifvertrages auf den vorgegebenen Sachverhalt, mithin bloßer Normenvollzug (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 -, AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Der tarifliche Entgeltanspruch besteht unabhängig von dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung nach § 99 BetrVG (Senatsbeschluß vom 10. Februar 1976, aaO).

    Sie besteht in einer Richtigkeitskontrolle (BAG Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 -, AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14

    Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff;

    Das aber wäre sowohl aus der Sicht der Dienststelle als auch aus der Sicht des Einzustellenden ein unerwünschtes, in beiderlei Hinsicht nicht interessengerechtes Ergebnis, das dem mit der Schaffung des eigenständigen Mitbestimmungstatbestands der Eingruppierung verfolgten gesetzlichen Anliegen widerspräche (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 99 BetrVG 1972, BAG, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330 ).
  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99

    Wenn es Sinn der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist, dem Betriebsrat bei der Anwendung der jeweiligen Vergütungsordnung im Interesse einer größeren Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung und der gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung im Betrieb ein Mitbeurteilungsrecht zu geben (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972, von da an ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 -, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt), dann muß dieser Mitbeurteilung des Betriebsrats auch die Beantwortung der Frage unterliegen, ob die weiteren Tätigkeitsmerkmale für die Gewährung einer Zulage und damit einer höheren Vergütung erfüllt sind.
  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des

    Dies würde zum Schaden nicht nur des Betreffenden, sondern auch der Dienststelle und ihrer Beschäftigten gereichen (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 BVerwG 6 P 3.98 BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 13 f.; BAG, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 1 ABR 49/74 AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 20. Dezember 1988 1 ABR 68/87 BAGE 60, 330 ).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung -

    Die Sachentscheidung des Beschwerdegerichts beruht auf der zutreffenden rechtlichen Annahme, die Mitbestimmungsregelung des § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG beschreibe mehrere selbständige Mitbestimmungstatbestände, die nebeneinander ständen und von der Personalvertretung im Mitbestimmungsverfahren unterschiedlich beurteilt werden könnten, möglicherweise sogar unterschiedlich beurteilt werden müßten (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - ).
  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 44/89

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis zur Umgruppierung eines Redakteurs

    Bei Umgruppierungen handelt es sich wie bei Eingruppierungen anders als bei den rechtsgestaltenden Maßnahmen der Einstellung und Versetzung lediglich um Akte der rechtlichen Beurteilung, weshalb das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in einer zusätzlichen "Richtigkeitskontrolle" (vgl. dazu auch BVerwGE 50, 186, 189) zum Schutz der Entgeltbelange der Arbeitnehmer (Senatsbeschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 m. Anm. Kraft) im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit (BAGE 51, 34 = AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972) besteht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 3 TaBV 55/10

    Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats über eine geplante Einstellung

    In der zitierten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht auf seinen Beschluss vom 10.02.1976 - 1 ABR 49/74 - verwiesen, wo ausgeführt wird, dass der Betriebsrat einer geplanten Einstellung seine Zustimmung nicht mit der Begründung verweigern kann, die vorgesehene Eingruppierung verstoße gegen die maßgebende Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung.
  • LAG München, 02.10.1990 - 2 TaBV 61/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung

  • VGH Hessen, 09.04.1986 - HPV TL 2025/85

    Auswirkungen der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die

  • KAG Mainz, 16.02.2006 - M 13/05

    Zustimmungsverweigerung der MAV zur Eingruppierung; prozentual reduzierte

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.01.1982 - 3 TaBV 25/81

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Umgruppierung einer Arbeitnehmerin

  • ArbG Nürnberg, 03.12.2009 - 4 BV 161/09

    Eingruppierungsentscheidung - Hineinwachsen in höherwertige Tätigkeit -

  • LAG Hessen, 18.09.1979 - 4 TaBV 46/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht