Rechtsprechung
KG, 01.11.2007 - 1 AR 1249/07 - 2 Ws 600/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit eines Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Begehung der Tat in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung und der Rechtskraft einer Gesamtstrafenentscheidung; Zulässigkeit einer rückwirkenden Anwendung einer strafrechtlichen ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 25.06.2003 - 1 AR 1249/07
- LG Berlin, 16.08.2007 - N 12/3 Op Js 1918/01 VRs - 546 StVK 42/07
- KG, 01.11.2007 - 1 AR 1249/07 - 2 Ws 600/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 91 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher …
Auszug aus KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07
Auf Altfälle, in denen der Gesamtstrafenbeschluss vor der Gesetzesänderung rechtskräftig wurde, ist die Neuregelung wegen des Rückwirkungsverbotes des Art. 103 Abs. 2 GG in seiner einfachgesetzlichen Ausprägung des § 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht anwendbar (Bestätigung von OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. August 2007 - 1 Ws 124/07 -).Dass die hier geschaffene Neuregelung eine Strafbarkeit der Taten nicht neu begründet, steht zwar außer Frage, aber dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 109, 133, 167 m.w.N.) der Anwendungsbereich des absoluten Rückwirkungsverbots über den Wortlaut hinaus geht und damit alle staatlichen Maßnahmen umfaßt, die "eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient" (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. August 2007 nicht - 1 Ws 127/07 -, JURIS sondern richtig - 1 Ws 124/07 -).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07
Dass die hier geschaffene Neuregelung eine Strafbarkeit der Taten nicht neu begründet, steht zwar außer Frage, aber dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 109, 133, 167 m.w.N.) der Anwendungsbereich des absoluten Rückwirkungsverbots über den Wortlaut hinaus geht und damit alle staatlichen Maßnahmen umfaßt, die "eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient" (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. August 2007 nicht - 1 Ws 127/07 -, JURIS sondern richtig - 1 Ws 124/07 -). - KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03
Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung …
Auszug aus KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07
Denn die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe läßt das ursprüngliche Erkenntnis entfallen, und nur das neue bildet die Grundlage der Vollstreckung (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 Ws 90/03 - m. w. N.; OLG Hamm StV 1998, 212; OLG Stuttgart MDR 1992, 1067, 1068).
- OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 127/07
Begehen einer Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen …
Auszug aus KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07
Dass die hier geschaffene Neuregelung eine Strafbarkeit der Taten nicht neu begründet, steht zwar außer Frage, aber dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 109, 133, 167 m.w.N.) der Anwendungsbereich des absoluten Rückwirkungsverbots über den Wortlaut hinaus geht und damit alle staatlichen Maßnahmen umfaßt, die "eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient" (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. August 2007 nicht - 1 Ws 127/07 -, JURIS sondern richtig - 1 Ws 124/07 -). - OLG Stuttgart, 24.06.1992 - 4 Ws 118/92
Straftat; Erlaß des Gesamtstrafenbeschlusses; Rechtskraft; Widerruf einer …
Auszug aus KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07
Denn die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe läßt das ursprüngliche Erkenntnis entfallen, und nur das neue bildet die Grundlage der Vollstreckung (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 Ws 90/03 - m. w. N.; OLG Hamm StV 1998, 212; OLG Stuttgart MDR 1992, 1067, 1068). - OLG Hamm, 14.08.1997 - 2 Ws 303/97
Auszug aus KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07
Denn die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe läßt das ursprüngliche Erkenntnis entfallen, und nur das neue bildet die Grundlage der Vollstreckung (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 Ws 90/03 - m. w. N.; OLG Hamm StV 1998, 212; OLG Stuttgart MDR 1992, 1067, 1068).
Rechtsprechung
AG Berlin-Tiergarten, 25.06.2003 - 1 AR 1249/07 |
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 25.06.2003 - 1 AR 1249/07
- LG Berlin, 16.08.2007 - N 12/3 Op Js 1918/01 VRs - 546 StVK 42/07
- KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07