Rechtsprechung
KG, 05.07.2007 - 1 AR 498/07 - 4 Ws 54/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit einer sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung bei erklärtem Rechtsmittelverzicht seitens des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Dem Angeklagten vorgelesene, protokollierte und von diesem genehmigte Erklärung des Verzichts auf Rechtsmittel ...
- Judicialis
StPO § 153a Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.03.2007 - 98 Js 1/06
- KG, 05.07.2007 - 1 AR 498/07 - 4 Ws 54/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 30.04.2007 - 4 Ws 39/07
Beschleunigtes Verfahren: Rechtmäßigkeit der Verhandlung im beschleunigten …
Auszug aus KG, 05.07.2007 - 4 Ws 54/07
Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts gibt in der Regel die Erwartung von einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe und mehr Anlass zur Pflichtverteidigerbestellung (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. April 2007 - 4 Ws 39/07 - und 21. Juli 2006 - 4 Ws 109/06 - jeweils m.w.Nachw.), ohne dass es sich hierbei um eine starre Grenze handelt.Für sonstige schwerwiegende Nachteile, die sich bei einem Ausländer - wie dem Angeklagten - neben der eigentlichen strafrechtlichen Sanktion auch aus den ausländerrechtlichen Folgen einer Verurteilung ergeben können, insbesondere aus der konkreten Gefahr einer Ausweisung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. April 2007 aaO und 26. Januar 2000 - 4 Ws 18/00 - jeweils m.w.Nachw.), lagen keine Anhaltspunkte vor.
- KG, 26.01.2000 - 4 Ws 18/00
Auszug aus KG, 05.07.2007 - 4 Ws 54/07
Für sonstige schwerwiegende Nachteile, die sich bei einem Ausländer - wie dem Angeklagten - neben der eigentlichen strafrechtlichen Sanktion auch aus den ausländerrechtlichen Folgen einer Verurteilung ergeben können, insbesondere aus der konkreten Gefahr einer Ausweisung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. April 2007 aaO und 26. Januar 2000 - 4 Ws 18/00 - jeweils m.w.Nachw.), lagen keine Anhaltspunkte vor.
- OLG Hamburg, 02.10.2008 - 1 U 189/05
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch: Rückzahlung von aufgrund einer …
Es kann insoweit dahinstehen, ob Willenserklärungen, die im Rahmen eines Strafverfahrens abgegeben werden, überhaupt in entsprechender Anwendung zivilrechtlicher Regelungen angefochten werden können, oder ob für sie das gleiche gilt wie für Prozesshandlungen, die prinzipiell unwiderruflich und unanfechtbar sind (BGH, Urteil vom 06.12.1961, 2 StR 485/60, BGHSt 17, 14, 18; BGH, Beschluss vom 25.06.1997, 1 StR 221/97, NStZ 1997, 611; KG Berlin, Beschluss vom 05.07.2007, Az. 1 AR 498/07).