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   KG, 08.06.1998 - 4 Ws 112/98, 1 AR 522/98   

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https://dejure.org/1998,48829
KG, 08.06.1998 - 4 Ws 112/98, 1 AR 522/98 (https://dejure.org/1998,48829)
KG, Entscheidung vom 08.06.1998 - 4 Ws 112/98, 1 AR 522/98 (https://dejure.org/1998,48829)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 4 Ws 112/98, 1 AR 522/98 (https://dejure.org/1998,48829)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig

    Allerdings ist § 473 Abs. 3 StPO auch dann anzuwenden, wenn eine Beschränkung des Rechtsmittels verfahrensrechtlich nicht möglich ist, der Rechtsmittelführer aber - wie hier - von vornherein erklärt, dass er nur das beschränkte Ziel verfolgt und dieses im Ergebnis auch erreicht (vgl. BGHSt 19, 226; KG, Beschluss vom 8. Juni 1998 - 1 AR 522/98 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 Ws 35/20 -, juris m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 473 Rdn. 22 m.w.N.; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 473 Rdn. 36 m.w.N.).
  • KG, 08.08.2005 - 3 Ws 372/05

    Kostentragung: Voller Erfolg des Rechtsmittels; wirksame Beschränkung der

    3 In den Fällen, in denen - wie vorliegend - eine wirksame Beschränkung der Anfechtung auf einem bestimmten Beschwerdepunkt verfahrensrechtlich nicht möglich ist, liegt ein voller Erfolg des Rechtsmittels vor, wenn der Beschwerdeführer das von ihm erklärtermaßen angestrebte beschränkte Ziel im Ergebnis erreicht hat (vgl. Hilger in LR aaO, § 473 StPO Rdn. 36 m.N.; Meyer-Goßner aaO, § 473 Rdn. 22 m.N.; Franke in KK aaO, § 473 Rdn. 6 m.N.; KG, Beschlüsse vom 8. Juni 1998 - 4 Ws 112/98 - [bei Kotz NStZ-RR 1999, 168] und vom 12. Dezember 1997 - 4 Ws 271/97 -).
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