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   BAG, 14.11.1958 - 1 AZR 247/57   

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https://dejure.org/1958,797
BAG, 14.11.1958 - 1 AZR 247/57 (https://dejure.org/1958,797)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1958 - 1 AZR 247/57 (https://dejure.org/1958,797)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1958 - 1 AZR 247/57 (https://dejure.org/1958,797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Schuldrechtlicher Teil - Friedenspflicht - Vertrag zugunsten Dritter - Mitglieder der Tarifvertragsparteien - Schuldhafte Vertragsverletzung - Fristlose Kündigung - Kündigungsrecht - Rücktritt ex tunc

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Der Tarifvertrag ist in seinem schuldrechtlichen Teil, zu dem die Friedenspflicht gehört, zugleich ein Vertrag zugunsten Dritter und schützt die Mitglieder der Tarifvertragsparteien davor, hinsichtlich der tariflich geregelten Materie mit Arbeitskampfmaßnahmen überzogen zu werden (vgl. BAG 31. Oktober 1958 - 1 AZR 632/57 - BAGE 6, 321; 14. November 1958 - 1 AZR 247/57 - AP TVG § 1 Friedenspflicht Nr. 4).
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Solange dies aber nicht zutrifft, können die Tarifvertragsparteien sich von der Verweisungsnorm jederzeit innerhalb angemessener Frist und aus wichtigem Grund unter Umständen sogar fristlos (vgl. hierzu BAG Urteil vom 14. November 1958 - 1 AZR 247/57 -, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 4 Rz 22 f. mit weiteren Nachweisen) lösen und eine eigenständige Regelung treffen.
  • ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07

    Streit der Deutschen Bahn AG und der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GdL)

    Seit der Entscheidung des BAG vom 14.11.1958 (AP Nr. 4 zu § 1 TVG Friedenspflicht) geht die h. M. davon aus, dass.
  • LAG München, 24.05.2019 - 3 Sa 808/18

    Sanierungstarifvertrag, außerordentliches Kündigungsrecht, Insolvenz,

    Bei Tarifverträgen ist eine außerordentliche Kündigung nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich zulässig (vgl. schon BAG, Urteil vom 14.11.1958 - 1 AZR 247/57 -), was sich nunmehr aus § 314 BGB analog begründet (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 19; ErfK/Franzen, 19. Aufl. 2019, § 1 Rn. 33).
  • LAG Hamm, 10.01.1996 - 18 Sa 393/95

    Tarifvertrag: außerordentliche Kündigung

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  • LAG Hamm, 31.01.1991 - 16 Sa 119/91

    Arbeitskampf: Untersagung eines Streiks - einstweiliger Rechtsschutz -

    BAG-Urteil vom 31.10.1958 - 1 AZR 632/57, DB 1959 S. 86, 143, und 14.11.1958 - 1 AZR 247/57, DB 1959 S. 114 = AP Nr. 2, 4 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Wiedemann/Stumpf , a.a.O., § 1 Rdn. 70 f., 328; Däubler/Colneric , a.a.O., Rdn. 1244; Löwisch/Rieble , a.a.O., Rdn. 493a; Brox/Rüthers , a.a.O., Rdn. 220.
  • LAG Hamburg, 24.03.1987 - 8 Sa 25/87

    Einstweilige Verfügung

    In der Entscheidung AP Nr. 4 zu § 1 TVG Friedenspflicht hielt das Bundesarbeitsgericht eine weitere Klärung des Sachverhaltes für nötig, weil die Friedenspflicht aus einem Rahmentarifvertrag möglicherweise eingeschränkt sei durch ein zusätzliches Abkommen der Tarifvertragsparteien, welches das Bundesarbeitsgericht ebenfalls als Tarifvertrag angesehen hat, nach dessen Inhalt der Arbeitgeberverband unter gewissen Umständen aber zu einer Anpassung des Inhaltes des Rahmentarifvertrages verpflichtet sein sollte.
  • ArbG Wiesbaden, 05.02.1997 - 3 Ca 3436/96

    Rechtlicher Fortbestand gekündigter Tarifverträge und einer Vereinbarung über die

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  • ArbG Wiesbaden, 05.02.1997 - 3 Ca 4347/96

    Fortbestand eines Tarifvertrages; Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung;

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