Rechtsprechung
   BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 72/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1514
BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 72/55 (https://dejure.org/1957,1514)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1957 - 1 AZR 72/55 (https://dejure.org/1957,1514)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1957 - 1 AZR 72/55 (https://dejure.org/1957,1514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werdende Mutter - Beschäftigung mit leichten Arbeiten - Fehlende Zuweisung durch Arbeitgeber - Annahmeverzug - Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche Feststellung der Arbeitsfähigkeit - Mündliches Anbieten - Ärztliche Zeugnis

Papierfundstellen

  • DB 1957, 407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 30/53

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot nach MuSchG

    Auszug aus BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 72/55
    Diese Lohnzahlungs pflicht beschränkte sich nicht auf ein Entgelt für die von der Klägerin tatsächlich zu leistende Teil- oder leichtere Arbeit, sondern sie berechnete sich mindestens nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 Monate (vgl. Bulla, MuSchG und Prauenarbeitsrecht 1954» § 3 Anm. 45 und 63» § 10 Anm. 37» 39 und 61; BAG 1, 140 = AP Nr. 1 zu § 13 MuSchG).

    Das folgt schon aus dem Gedanken der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der in der Entscheidung des Zweiten Senats vom 14. Oktober 1954,- BAG 1, 140 = AP Br. 1 zu § 13 MuSchG, herausgestellt ist.

  • BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 14/54

    Arbeitsverhältnis: Lohnfortzahlung bei Kündigung einer Schwangeren durch

    Auszug aus BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 72/55
    Auch in der Entscheidung BAG 2, 32 ist betont, der schwangeren Arbeitnehmerin solle der bisherige Verdienst erhalten bleiben und sie solle wirtschaftlichen Böten enthoben seih.
  • LAG Hamm, 01.08.2006 - 9 Sa 1434/05

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, ärztliche Bescheinigung, Beweiswert, Änderung

    Allerdings ist in der Rechtsprechung, der die Berufungskammer folgt, anerkannt, dass der Arbeitgeber dann verpflichtet ist, die Kosten einer entsprechenden Untersuchung zu tragen hat (BAG, Urteil vom 05.03.1957, 1 AZR 72/55, AP zu § 10 MuSchG Nr. 1 mit Anmerkung von Bulla; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - ErfK - Schlachter, 5. Auflage 2005, § 3 MuSchG Rn. 13; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, Mutterschutzgesetz, 8. Auflage 1999, § 3 MuSchG Rn. 16; Gröninger/Thomas MuSchG 40. Erg. 2006, § 3 Rdnr. 29 m. w. N.).

    Dabei ist noch zu bedenken, dass der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 05.03.1957 aaO ein Fall zugrunde lag, in welchem es auch wieder um die Abgrenzung Arbeitsunfähigkeit/Beschäftigungsverbot ging und nicht um Fragen der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht