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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08 (https://dejure.org/2009,16233)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2009 - 1 B 14.08 (https://dejure.org/2009,16233)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2009 - 1 B 14.08 (https://dejure.org/2009,16233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Gebührenfreiheit nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr für eine vom Bundesland unterhaltene Hochschule; Verwaltung nach dem Haushaltsplan eines Landes; Änderungen des Haushaltsrechts und Einführung sog. moderner Steuerungselemente; ...

  • Judicialis

    StVG § 6 a Abs. 2; ; StVG § ... 6 a Abs. 3; ; VwKostG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; GebOSt § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; GebOSt § 5 Abs. 3; ; GebOSt § 5 Abs. 4; ; GebTSt Nr. 263; ; GebTSt Nr. 400; ; StVO § 29 Abs. 2; ; LHO Bbg § 26; ; LHO Bbg §§ 105 ff.; ; HG 2004 § 5 Abs. 9; ; BbgHG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BbgHG § 2 Abs. 1; ; BbgHG § 2 Abs. 3; ; BbgHG § 2 Abs. 4; ; BbgHG § 65 Abs. 1 Satz 4 Nr. 5; ; BbgHG § 67 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Gebührenfreiheit nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr für eine vom Bundesland unterhaltene Hochschule; Verwaltung nach dem Haushaltsplan eines Landes; Änderungen des Haushaltsrechts und Einführung sog. moderner Steuerungselemente; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.10.1974 - VII B 81/73

    Anstalt des öffentlichen Rechts - Einfuhrstelle - Vorratsstelle -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08
    Diese Zielrichtung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der ebenfalls weitgehend inhaltsgleichen und in der Sache der gleichen Überlegung, dass die Justizgewährung Sache des gleichen Rechtsträgers ist, der als Gebührenpflichtiger in Anspruch zu nehmen wäre, folgenden Vorschrift des § 2 Abs. 1 GKG betont: Der Kostenbeamte soll aufgrund des Haushaltsplans und aufgrund der Rechtsform der Beteiligten erkennen können, ob für diesen die für den Bund oder die Länder geltende Gerichtskostenfreiheit Anwendung findet; er soll damit umfangreichen und schwierigen Nachforschungen enthoben sein, ob und inwieweit die betreffende Anstalt vom Staate unterhalten wird, wie weit die Aufsicht reicht und welche staatlichen Aufgaben ihr übertragen sind (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Oktober 1974 - VII B 81/73 - BFHE 113, 496; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 108/76 - MDR 1982, 399, Beschluss vom 16. Januar 1997 - IX ZR 40/96 - MDR 1997, 503 und zuletzt Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 54/07 - NJW-RR 2009, 862).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 40/96

    Kostenpflicht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08
    Diese Zielrichtung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der ebenfalls weitgehend inhaltsgleichen und in der Sache der gleichen Überlegung, dass die Justizgewährung Sache des gleichen Rechtsträgers ist, der als Gebührenpflichtiger in Anspruch zu nehmen wäre, folgenden Vorschrift des § 2 Abs. 1 GKG betont: Der Kostenbeamte soll aufgrund des Haushaltsplans und aufgrund der Rechtsform der Beteiligten erkennen können, ob für diesen die für den Bund oder die Länder geltende Gerichtskostenfreiheit Anwendung findet; er soll damit umfangreichen und schwierigen Nachforschungen enthoben sein, ob und inwieweit die betreffende Anstalt vom Staate unterhalten wird, wie weit die Aufsicht reicht und welche staatlichen Aufgaben ihr übertragen sind (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Oktober 1974 - VII B 81/73 - BFHE 113, 496; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 108/76 - MDR 1982, 399, Beschluss vom 16. Januar 1997 - IX ZR 40/96 - MDR 1997, 503 und zuletzt Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 54/07 - NJW-RR 2009, 862).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07

    Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08
    § 5 Abs. 4 GebOSt nimmt Sondervermögen und Bundesbetriebe im Sinne des Art. 110 Abs. 1 des Grundgesetzes, gleichartige Einrichtungen der Länder sowie öffentlich-rechtliche Unternehmen, an denen der Bund oder ein Land beteiligt ist, von der Gebührenfreiheit nach § 5 Abs. 1 GebOSt aus (vgl. insoweit zum Begriff der gleichartigen Einrichtungen des Landes: BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 9 C 2.07 - BVerwGE 129, 219); die Vorschrift ist schon deshalb nicht einschlägig, weil die Klägerin als staatliche Hochschule kein Betrieb im Sinne dieser Vorschrift ist.
  • BGH, 10.12.2008 - KVR 54/07

    Erlaubnisvorbehalt für Lottovertrieb unbedenklich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08
    Diese Zielrichtung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der ebenfalls weitgehend inhaltsgleichen und in der Sache der gleichen Überlegung, dass die Justizgewährung Sache des gleichen Rechtsträgers ist, der als Gebührenpflichtiger in Anspruch zu nehmen wäre, folgenden Vorschrift des § 2 Abs. 1 GKG betont: Der Kostenbeamte soll aufgrund des Haushaltsplans und aufgrund der Rechtsform der Beteiligten erkennen können, ob für diesen die für den Bund oder die Länder geltende Gerichtskostenfreiheit Anwendung findet; er soll damit umfangreichen und schwierigen Nachforschungen enthoben sein, ob und inwieweit die betreffende Anstalt vom Staate unterhalten wird, wie weit die Aufsicht reicht und welche staatlichen Aufgaben ihr übertragen sind (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Oktober 1974 - VII B 81/73 - BFHE 113, 496; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 108/76 - MDR 1982, 399, Beschluss vom 16. Januar 1997 - IX ZR 40/96 - MDR 1997, 503 und zuletzt Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 54/07 - NJW-RR 2009, 862).
  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 108/76

    Befreiung von Gerichtskosten für nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08
    Diese Zielrichtung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der ebenfalls weitgehend inhaltsgleichen und in der Sache der gleichen Überlegung, dass die Justizgewährung Sache des gleichen Rechtsträgers ist, der als Gebührenpflichtiger in Anspruch zu nehmen wäre, folgenden Vorschrift des § 2 Abs. 1 GKG betont: Der Kostenbeamte soll aufgrund des Haushaltsplans und aufgrund der Rechtsform der Beteiligten erkennen können, ob für diesen die für den Bund oder die Länder geltende Gerichtskostenfreiheit Anwendung findet; er soll damit umfangreichen und schwierigen Nachforschungen enthoben sein, ob und inwieweit die betreffende Anstalt vom Staate unterhalten wird, wie weit die Aufsicht reicht und welche staatlichen Aufgaben ihr übertragen sind (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Oktober 1974 - VII B 81/73 - BFHE 113, 496; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 108/76 - MDR 1982, 399, Beschluss vom 16. Januar 1997 - IX ZR 40/96 - MDR 1997, 503 und zuletzt Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 54/07 - NJW-RR 2009, 862).
  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2010 - 16 K 4024/07

    Globalhaushalt, persönliche Gebührenfreiheit, kaufmännisches Rechnungswesen,

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009 - 1 B 14.08 - VG Köln, Urteil vom 9. November 2007 - 25 K 4096/06 -.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009 - 1 B 14.08 -.

    vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 1997 - IX ZR 40/96 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009 - 1 B 14.08 -, juris, Rn. 15; VG Köln, Urteil vom 9. November 2007 - 25 K 4096/06 -.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009 - 1 B 14.08 -, juris, Rn. 18 am Ende.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 43.09

    Gebühr; Gebührenerhebung; persönliche Gebührenfreiheit; Gebührenbefreiung;

    - OVG Berlin-Brandenburg - 04.11.2009 - AZ: OVG 1 B 14.08.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2015 - 10 B 7.12

    Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren; Errichtung von Sportstätten;

    Der Grundgedanke ist auf das Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden ausgedehnt worden (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. November 2009 - OVG 1 B 14.08 -, juris Rn. 17; Dreising, Verwaltungskostengesetz, § 8 Am. 2).
  • VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 106/16

    Gebühr für die Erteilung einer Baugenehmigung

    Der Grundgedanke ist auf das Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden ausgedehnt worden (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. November 2009 - OVG 1 B 14.08 -, juris Rn. 17; Dreising, Verwaltungskostengesetz, § 8 Am. 2).
  • VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08

    Gebührenerhebung für die Erteilung einer Bescheinigung zum Zwecke der

    Im Übrigen findet die Gebührenbefreiung der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ihre Rechtfertigung in dem Grundgedanken, dass sich Behörden desselben Rechtsträgers grundsätzlich nicht gegenseitig für öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit Gebühren zahlen sollen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.11.2009, Az. 1 B 14.08, Rn. 17 - zitiert nach juris).
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BVerwG, 02.09.2008 - 1 B 14.08 (https://dejure.org/2008,77654)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.2008 - 1 B 14.08 (https://dejure.org/2008,77654)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 2008 - 1 B 14.08 (https://dejure.org/2008,77654)
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