Rechtsprechung
OVG Bremen, 07.09.2007 - 1 B 242/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- bremen.de
Besuch einer Ganztagsschule ist freiwillig
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BremSchulG § 23; GG Art 6 Abs 2
Besuch einer Ganztagsschule ist freiwillig - Ganztagsschule - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines Gesetzesvorbehalts bei der Errichtung einer Ganztagsschule; Regelungserfordernis hinsichtlich der Freiwilligkeit des Besuchs einer Ganztagsschule; Beachtlichkeit des Angebotscharakters auch bei Umwandlung einer bestehenden Halbtagsschule in eine ...
- Judicialis
GG Art. 6 Abs. 2; ; BremSchulG § 23
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 2; BremSchulG § 23
Einrichtung von Ganztagsschulen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ganztagsunterricht - Freiwilligkeit bei teilgebundenem Ganztagsschulbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Besuch einer Ganztagsschule ist freiwillig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Besuch einer Ganztagsschule muss freiwillig sein - Rücksicht auf Erziehungsrecht der Eltern
Verfahrensgang
- VG Bremen, 08.06.2007 - 1 V 775/07
- OVG Bremen, 07.09.2007 - 1 B 242/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 111
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 4/86
Zu den Folgen verzögerter Nachwahlen (vorzeitig) ausgeschiedener …
Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2007 - 1 B 242/07
Von Verfassungs wegen ist geboten, dass der Gesetzgeber selbst die genannten Regelungen trifft und sie nicht der Verwaltung überlässt (VerfGH Saarland, U. v. 14.07.1987 - Lv 4/86 -, S. 116 UA; LVerfG Sachsen-Anhalt, U. v. 15.01.2002 - LV 69/01 und 12/01 - Rn 149, 154;… Avenarius/Heckel, Schulrechtskunde, 7. Aufl., S. 83, 246).
- VG Köln, 29.12.2010 - 10 L 1604/10
Eilantrag gegen Gesamtschule Sankt Augustin erneut abgelehnt
Auch aus dem einfachen Recht, demzufolge es in Nordrhein-Westfalen der Entscheidung des Schulträgers obliegt, eine Schule als Ganztagsschule zu führen, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen vorliegen, lässt sich eine solches Recht nicht ableiten, anders für das Schulrecht der Freien und Hansestadt Bremen - aufgrund anderer landesrechtlicher Grundlagen zur Ganztagsschule - Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 07.09.2007 - 1 B 242/07 - a. A. für das SchulG NRW wohl auch Jehkul, SchulG NRW, § 9 Anm. 1.6 .