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   BVerwG, 08.01.1998 - 1 B 251.97   

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https://dejure.org/1998,14127
BVerwG, 08.01.1998 - 1 B 251.97 (https://dejure.org/1998,14127)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1998 - 1 B 251.97 (https://dejure.org/1998,14127)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 1 B 251.97 (https://dejure.org/1998,14127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der Fristversäumung durch den anwaltlichen Vertreter - Besonderheiten bei Verschuldenszurechnung bei weitreichender Bedeutung des Verwaltungsprozesses für die Persönlichkeit des Klägers oder seine Lebensverhältnisse - Besserstellung von Ausländern bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 1 B 251.97
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 20. April 1982 (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) hervorgehoben, es sei nicht geboten, die allgemeinen gerichtlichen Verfahrensordnungen nach Maßgabe der jeweils in Rede stehenden subjektiven Rechte (einschließlich der Grundrechte) in ein aktionenrechtliches Verfahrensgeflecht aufzulösen; dementsprechend hat es weiter dargelegt, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit dem Typisierungsinteresse an einer einheitlichen Regelung des Verwaltungsgerichtsverfahrens Vorrang vor der Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit zugemessen habe (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).

    Schließlich ist die Ausweisung auch im Hinblick auf eine mögliche existentielle Bedeutung für den Betroffenen (vgl. allerdings §§ 53 ff. AuslG) nicht mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vergleichbar (vgl. für die Versagung des Asylrechts BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).

  • BVerwG, 24.11.1977 - 1 B 245.77

    Ausländische Kläger - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 1 B 251.97
    Dies entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98).

    Der Senat hat im Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - (a.a.O.) dazu bereits ausgeführt, die Verwaltungsgerichtsordnung verweise in ihrem § 173 gerade nicht auf die Strafprozeßordnung, sondern auf die Zivilprozeßordnung.

  • BVerwG, 13.02.1996 - 1 B 21.96

    Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot - Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 1 B 251.97
    Er hat ferner darauf abgestellt, daß die Ausweisung keine (zusätzliche) Bestrafung, sondern eine ordnungsrechtliche Maßnahme sei; daran hat sich mit dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 nichts geändert (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1996 - BVerwG 1 B 21.96 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 10).
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Dem hat sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl für das Asylverfahren (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1984 - 9 B 15204.82 - DVBl. 1984, 781 ), für das Kriegsdienstverweigerungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 und Beschluss vom 22. Mai 1981 - 6 B 41.81 - DÖV 1981, 838âEUR†f.) und für Verfahren im Ausländerrecht (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Januar 1998 - 1 B 251.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 216 S. 42 und vom 23. Juni 2011 - 1 B 9.11 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 268 Rn. 5) angeschlossen; in dem ein Disziplinarverfahren betreffenden Beschluss vom 13. März 2019 - 2 B 64.18 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 287 Rn. 6, 8) wird die Zurechnung des Anwaltsverschuldens lediglich als Begründung der Vorinstanz wiedergegeben, gegen die kein Zulassungsgrund vorgebracht wurde.
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