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   OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 35/02   

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OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 35/02 (https://dejure.org/2003,17553)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2003 - 1 B 35/02 (https://dejure.org/2003,17553)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 1 B 35/02 (https://dejure.org/2003,17553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 140; SächsVerf Art 109, Art 110; SächsVwKG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren der Diakonischen Werke der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens mangels Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ; Differenzierung zwischen verschiedenen Teilen einer Kirche oder ...

  • Judicialis

    GG Art. 140; ; SächsVerf Art. 109; ; SächsVerf Art. 110; ; SächsVwKG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 35/02
    In der Mitwirkung von Laien bei der Verwaltung solcher Einrichtungen kann keine Lockerung der Zuordnung zur Kirche gesehen werden (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 25.3.1980, BVerfGE 53, 366, 391 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 35/02
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, verbietet das Grundgesetz die Besserbehandlung von Religionsgesellschaften mit der Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber anderen Religionsgesellschaften nicht (BVerfG, Beschl. v. 4.10.1965, BVerfGE 19, 129, 134 f.).
  • BVerfG, 30.09.2000 - 2 BvR 708/96

    Keine Gerichtsgebührenbefreiung für evangelische Kirchengemeinde durch GG Art 140

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 35/02
    Voraussetzung ist jedoch, dass die Staatsleistung auf Gesetz, Vertrag oder einem besonderen Rechtstitel beruht und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Weimarer Reichsverfassung zu erbringen war (vgl. BVerfG, Kammerbeschl., v. 30.9.2000, NVwZ 2001, 318; BVerwG, Beschl. v. 22.3.1996, NVwZ 1996, 787).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 7 KSt 5.96

    Gebühren und Kosten: Gebührenfreiheit der Kirchen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 35/02
    Voraussetzung ist jedoch, dass die Staatsleistung auf Gesetz, Vertrag oder einem besonderen Rechtstitel beruht und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Weimarer Reichsverfassung zu erbringen war (vgl. BVerfG, Kammerbeschl., v. 30.9.2000, NVwZ 2001, 318; BVerwG, Beschl. v. 22.3.1996, NVwZ 1996, 787).
  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 253/00

    Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 35/02
    Insofern hält der Senat an seiner im Beschluss vom 18.5.2000 - 1 B 253/00 - geäußerten Auffassung fest.
  • OVG Sachsen, 08.11.2017 - 5 A 319/15

    Verwaltungskosten; wiederkehrende heimrechtliche Überwachungsmaßnahmen;

    Zwar enthält die Verfassungsbestimmung keine ausdrückliche Regelung über eine sachliche oder persönliche Gebührenbefreiung kirchlicher oder freier Träger für Einrichtungen, deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt (vgl. dazu auch SächsOVG, Urt. v. 23. Januar 2003 - 1 B 35/02 -, juris Rn 23).
  • OVG Sachsen, 08.11.2017 - 5 A 274/17

    Verwaltungskosten; wiederkehrende heimrechtliche Überwachungsmaßnahmen;

    Zwar enthält die Verfassungsbestimmung keine ausdrückliche Regelung über eine sachliche oder persönliche Gebührenbefreiung kirchlicher oder freier Träger für Einrichtungen, deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt (vgl. dazu auch SächsOVG, Urt. v. 23. Januar 2003 - 1 B 35/02 -, juris Rn 23).
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   BVerwG, 15.02.2002 - 1 B 35.02   

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BVerwG, 15.02.2002 - 1 B 35.02 (https://dejure.org/2002,30375)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2002 - 1 B 35.02 (https://dejure.org/2002,30375)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 1 B 35.02 (https://dejure.org/2002,30375)
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