Rechtsprechung
BVerwG, 24.08.2000 - 1 B 44.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anwendbarkeit einer Satzung eines Versorgungswerkes der Architektenkammer über den Anschluss bzw. die Übernahme der Mitglieder eines anderen Versorgungswerkes auf die Mitglieder der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 06.04.2000 - 1 R 51/98
- BVerwG, 24.08.2000 - 1 B 44.00
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89
Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 1 B 44.00
Zur Dynamisierung eines auf Landesrecht beruhenden Rentenanspruchs bedarf es einer landesrechtlichen Regelung (Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 1 C 11.89 - BVerwGE 87, 324, ;… vgl. auch Beschluss vom 22. November 1994 - BVerwG 1 NB 1.94 -). - BVerwG, 14.10.1994 - 1 B 153.93
Befreiung von der Beitragspflicht des Rechtsanwaltsversorgungswerks auch für …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 1 B 44.00
Der in der Beschwerde erwähnte Grundsatz von Treu und Glauben gehört, soweit er wie hier der Auslegung landesrechtlicher Vorschriften dient, ebenfalls dem Landesrecht und nicht dem revisiblen Bundesrecht an (Beschluss vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 153.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 27, S. 11). - BVerwG, 04.06.1997 - 1 B 107.97
Rentenversicherung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 1 B 44.00
Im Übrigen sind die in der Beschwerde ausführlich erörterte Frage des Verhältnisses einer berufsständischen Versorgung zur gesetzlichen Sozialversicherung und die daran anknüpfenden Fragen zur Tragweite weiterer verfassungsrechtlicher Grundsätze - insbesondere der Verhältnismäßigkeit - durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats hinreichend geklärt (vgl. z.B. Beschluss vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 B 107.97 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 36 m.w.N.); neue Gesichtspunkte zeigt die Beschwerde nicht auf.
- BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05
Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente; …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Art. 14 GG den Einzelnen vor der Aushöhlung einer erworbenen Eigentumsstellung schützt, ihm aber keinen Mindestbestand an Eigentum garantiert (Beschluss vom 24. August 2000 - BVerwG 1 B 44.00 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 43).Ob bundesrechtliche Vorschriften die allgemeine Dynamisierung eines Rentenanspruchs gebieten, wenn es sich um eine Vollrente handelt, die ähnlich wie die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung jedenfalls grundsätzlich den gesamten Lebensunterhalt des Versicherten zu decken bestimmt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bislang offen gelassen (vgl. Beschluss vom 24. August 2000, a.a.O.) und kann auch aus Anlass des vorliegenden Rechtsstreits unentschieden bleiben.
- OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
Gesetzeswidriges Finanzierungssystem eines berufsständischen Versorgungswerks, …
Zu der Sicherstellung dieses Versorgungszwecks kann dabei jedenfalls für eine Vollrente, die - ähnlich wie die Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung - grundsätzlich den gesamten Lebensunterhalt des Versicherten zu decken bestimmt ist (BVerwG, Beschl. vom 24.8.2000 - 1 B 44/00 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 43), auch eine Anpassung bzw. Dynamisierung der Rente gehören. - VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 9 S 5/19
Pflicht zur rentenerhöhenden Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Art. 14 GG den Einzelnen vor der Aushöhlung einer erworbenen Eigentumsstellung schützt, ihm aber keinen Mindestbestand an Eigentum garantiert (Beschluss vom 24.08.2000 - BVerwG 1 B 44.00 -, juris).