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   BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95   

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BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95 (https://dejure.org/1995,1506)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 1 B 46.95 (https://dejure.org/1995,1506)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 1 B 46.95 (https://dejure.org/1995,1506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Peep-Show - Sittenwidrigkeit - Beiladung - Darsteller - Prozeßstandschaft - Vorabentscheidung - EuGH - Gemeinschaftsrecht

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer Verfahrensfrage an den EuGH - Gewerberecht: Erlaubnis für Peep-Show-Veranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1423
  • NVwZ 1996, 716 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Sogar nach der für die demoskopische Umfrage gewählten Umschreibung der Peep-Show, die nicht in jeder Hinsicht vollständig und neutral erscheint (unter anderem werden die Darstellerinnen als Stripteasekünstlerinnen bezeichnet; ein Hinweis auf die vom beschließenden Senat hervorgehobene sexuelle Stimulation und die Gelegenheit zur Selbstbefriedigung (BVerwGE 84, 314, 321) [BVerwG 30.01.1990 - 1 C 26/87] fehlt), sind 49 v.H. der befragten Personen der Auffassung, daß "dadurch die Menschenwürde der auftretenden Frauen verletzt wird", wobei 60 v.H. der befragten weiblichen Personen diese Auffassung teilen, und 48 v.H. (von den befragten Frauen 52 v.H.) meinen, "daß damit gegen die guten Sitten verstoßen wird".

    Die Klägerin macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 30. Januar 1990 (BVerwGE 84, 314 (317) [BVerwG 30.01.1990 - 1 C 26/87]) ab.

    Zum Begriff der guten Sitten im Sinne des § 33 a Abs. 2 Nr. 2 GewO hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1990 (BVerwGE 84, 314) Stellung genommen.

  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Aus Art. 177 Abs. 2 EG-Vertrag folgt, daß ein nationales Gericht, dessen Entscheidung noch mit einem Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, zur Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nicht verpflichtet ist (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Rechtsmittel im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EG-Vertrag neben der Revision jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO ist (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990, a.a.O., m.w.N.).

    Die Beachtung der Grundrechte gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Europäischen Gemeinschaft, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, soweit die Gewährleistung dieser Rechte von den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedsstaaten getragen ist und sich in die Struktur und die Ziele der Gemeinschaft einfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - Rs 11/70 - Slg. 1970, 1125 (1135), und vom 14. Mai 1974 - Rs 4/73 - Slg. 1974, 491 (507); vgl. auch Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Die in Art. 59 EG-Vertrag getroffene Regelung entspricht allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts zur Freizügigkeit, wonach die Vorschriften des Vertrages über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung erlassenen Regelungen nicht auf Sachverhalte angewandt werden können, die einen Mitgliedsstaat rein intern betreffen (vgl. z.B. BVerwGE 96, 293 (301 f.) [BVerwG 23.08.1994 - 1 C 18/91]).

    Ferner ist geklärt, daß Art. 3 Abs. 1 GG die Gleichbehandlung nur innerhalb der jeweiligen Rechtssetzung und nur gegenüber dem jeweils konkret zuständigen Verwaltungsträger gebietet (BVerwGE 96, 293 (301) [BVerwG 23.08.1994 - 1 C 18/91]).

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Das Unterbleiben der einfachen Beiladung stellt keinen Verfahrensverstoß dar, auf dem die Berufungsentscheidung beruhen kann (vgl. BVerwGE 37, 116; 55, 8 (12) [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 35/73]).

    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 (12) [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 115 S. 1 f.).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zielt Art. 59 EG-Vertrag auf die Beseitigung von Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs, die damit zusammenhängen, daß der Leistungsträger in einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem die Leistung erbracht wird, niedergelassen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 1991 - Rs C-41/90 - NJW 1991, 2891 (2892) sowie Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-275/92 - NJW 1994, 2013 (2014) [EuGH 24.03.1994 - C 275/92]).
  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Die Beachtung der Grundrechte gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Europäischen Gemeinschaft, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, soweit die Gewährleistung dieser Rechte von den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedsstaaten getragen ist und sich in die Struktur und die Ziele der Gemeinschaft einfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - Rs 11/70 - Slg. 1970, 1125 (1135), und vom 14. Mai 1974 - Rs 4/73 - Slg. 1974, 491 (507); vgl. auch Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - a.a.O.).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zielt Art. 59 EG-Vertrag auf die Beseitigung von Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs, die damit zusammenhängen, daß der Leistungsträger in einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem die Leistung erbracht wird, niedergelassen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 1991 - Rs C-41/90 - NJW 1991, 2891 (2892) sowie Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-275/92 - NJW 1994, 2013 (2014) [EuGH 24.03.1994 - C 275/92]).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Die Beachtung der Grundrechte gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Europäischen Gemeinschaft, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, soweit die Gewährleistung dieser Rechte von den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedsstaaten getragen ist und sich in die Struktur und die Ziele der Gemeinschaft einfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - Rs 11/70 - Slg. 1970, 1125 (1135), und vom 14. Mai 1974 - Rs 4/73 - Slg. 1974, 491 (507); vgl. auch Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - a.a.O.).
  • BVerwG, 03.06.1993 - 1 B 129.92

    Berufsbezeichnung "Architekt" - auch für auswärtige Architekten?

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Es ist geklärt, daß der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches ohne hinreichenden Grund ungleich zu behandeln, andererseits aber grundsätzlich keinen Anspruch auf "Gleichheit im Unrecht" gewährt (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1989 - BVerwG 1 B 164.88 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 11 und vom 3. Juni 1993 - BVerwG 1 B 129.92 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 13).
  • BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 164.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
    Es ist geklärt, daß der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches ohne hinreichenden Grund ungleich zu behandeln, andererseits aber grundsätzlich keinen Anspruch auf "Gleichheit im Unrecht" gewährt (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1989 - BVerwG 1 B 164.88 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 11 und vom 3. Juni 1993 - BVerwG 1 B 129.92 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 13).
  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 20.80

    Zulässigkeit der Wahlanfechtung durch gewerkschaftliche Spitzenorganisationen -

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94

    Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 35.73

    IHK - Festsetzung des Grundbeitrages - Genehmigung der Aufsichtsbehörde -

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
  • BVerwG, 22.02.1988 - 1 B 21.88

    Anforderung an die Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten zu einem

  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Aus Art. 234 Abs. 2 EG-Vertrag folgt, dass ein nationales Gericht, dessen Entscheidung noch mit einem Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, zur Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nicht verpflichtet ist (vgl. Beschluss vom 23. August 1995 - BVerwG 1 B 46.95 - Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 8 = GewArch 1996, 19 ).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 1 B 55.99

    Fleischhygiene; Amtshandlungen; Gebühren; "Emmott'sche Fristenhemmung".

    Im übrigen ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EGV (a.F.), das eine Pflicht des Berufungsgerichts zur Einholung einer Vorabentscheidung ausschließt (Beschluß vom 23. August 1995 - BVerwG 1 B 46.95 - Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 8).
  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

    Da die Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls hinsichtlich der Einhaltung des revisiblen Rechts ein Rechtsmittel im Sinne der genannten Bestimmung ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 72.92 - <NVwZ 1993, 770> und vom 23. August 1995 - BVerwG 1 B 46.95 - ) und das Gemeinschaftsrecht zum revisiblen Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO gehört, stellt das Berufungsurteil keine letztinstanzliche Entscheidung dar (vgl. Beschluß vom 23. August 1995, a.a.O. m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.2000 - 1 BvR 2345/95

    Keine Verletzung der Vorlagepflicht eines Gerichts iSv EGVtr Art 234 durch

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1995 - BVerwG 1 B 46.95 -,.
  • BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 35.08

    Voraussetzungen eines Vorlagebeschlusses eines deutschen Gerichts zum

    Da die Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls hinsichtlich der Einhaltung revisiblen Rechts ein Rechtsmittel im Sinne der genannten Bestimmung ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 3. März 2000 BVerwG 2 B 6.00 Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1 und vom 23. August 1995 BVerwG 1 B 46.95 Buchholz 451.20 § 33a GewO Nr. 8 S. 3) und das Gemeinschaftsrecht zum revisiblen Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO gehört, stellt das angefochtene Urteil keine letztinstanzliche Entscheidung dar.
  • FG Hamburg, 28.11.2003 - III 78/01

    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei nicht zeitgerecht

    d) Bei einer Zuwendung an einen beherrschenden Gesellschafter kann eine vGA - unabhängig von der Üblichkeit und Angemessenheit der Zuwendung - auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH vom 12. Oktober 1995, I B 46/95, BFH/NV 1996, 2669; vom 8. April 1997, I R 39/96, BFH/NV 1997, 902, 903; vom 14. März 1990, I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795, 796; ständ. Rspr.; Abschn. 31 Abs. 5 KStR; sog. formeller Fremdvergleich).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 4 A 2560/00

    Rechtmäßigkeit der Vergabe des Umweltzeichens "Blauer Engel"; Voraussetzungen für

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 1995 - 1 B 46.95 -, Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 8.
  • BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08

    Umfang der Prüfungskompetenz des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in

    Da die Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls hinsichtlich der Einhaltung revisiblen Rechts ein Rechtsmittel im Sinne der genannten Bestimmung darstellt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 3. März 2000 BVerwG 2 B 6.00 Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1 und vom 23. August 1995 BVerwG 1 B 46.95 Buchholz 451.20 § 33a GewO Nr. 8 S. 3) und das Gemeinschaftsrecht zum revisiblen Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO gehört, stellt das angefochtene Urteil keine letztinstanzliche Entscheidung dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 4 A 5645/99

    Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer; Darlegungslast und Beweislast des

    Diese Voraussetzungen liegen nach der Rechtsprechung des BVerwG, der der Senat folgt, nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d. h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 23.8.1995 - 1 B 46.95 -, NJW 1996, 1423, v. 2.11.1994 - 1 B 70.94 -, NVwZ-RR 1995, 196 und v. 6.10.1989 - 1 B 145.89 -, NVwZ-RR 1990, 242, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 19.02.2003 - 7 B 42.02

    Anspruch auf Rückübertragung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück ;

    Diese Bestimmung verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde zu legen (stRspr, z.B. Beschluss vom 23. August 1995 BVerwG 1 B 46.95 Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 8 S. 3 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 126.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und Abweichung von den in einem

  • BVerwG, 07.11.1997 - 1 B 200.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erlaubnis für die

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