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   BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96   

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BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96 (https://dejure.org/1996,5051)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1996 - 1 B 54.96 (https://dejure.org/1996,5051)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1996 - 1 B 54.96 (https://dejure.org/1996,5051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer zur Klärung aufgeworfenen Rechtsfrage - Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wegen persönlicher Unzuverlässigkeit auf eine strafrechtliche Verurteilung - Kriterien für die Annahme einer Unzuverlässigkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVO RBerG § 6 § 14 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 2
    Berufsrecht - Rechtsbeistand: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.05.1977 - I C 43.74

    Rechtsbeistandes - Zuverlässigkeit - Persönliche Eignung - Eröffnung des

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96
    Diese Gefahr kann, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auch darin bestehen, daß der Rechtsbeistand Mandate akzeptiert, die nach Zahl oder Schwierigkeitsgrad seine Leistungsfähigkeit übersteigen (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32).

    Die fortdauernde Gefährdung ist zu bejahen, wenn sie nicht so fernliegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (Urteil vom 3. Mai 1977, a.a.O.); sie läßt sich jedenfalls grundsätzlich nicht mit dem Hinweis darauf widerlegen, daß die Berufsausübung des Klägers in ihrem "Kernbereich" bisher nicht zu Beanstandungen geführt habe.

    Im übrigen ist geklärt, daß die Beurteilung, ob ein Rechtsbeistand als unzuverlässig anzusehen ist, eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles erfordert (Urteil vom 3. Mai 1977, a.a.O. sowie Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.83 - Buchholz 355 RBerG Nr. 41).

    Die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannte Maßgeblichkeit der Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. z.B. Urteil vom 3. Mai 1977, a.a.O.) begegnet im übrigen keinen grundsätzlichen verfassungsrechtliehen Bedenken (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 14. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - NVwZ 1995, 1096 = GewArch 1995, 242).

  • BVerwG, 18.08.1983 - 1 B 93.83

    Rechtfertigung der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auf Grund seiner

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96
    Im übrigen ist geklärt, daß die Beurteilung, ob ein Rechtsbeistand als unzuverlässig anzusehen ist, eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles erfordert (Urteil vom 3. Mai 1977, a.a.O. sowie Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.83 - Buchholz 355 RBerG Nr. 41).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96
    Abgesehen davon, daß diese Frage einer verallgemeinernden Beurteilung grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - Buchholz 355 RBerG Nr. 41 S. 3) und daß außerdem das Bundesverwaltungsgericht zu ihr bereits in anderem Zusammenhang Stellung genommen hat (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 = DVBl 1990, 1043; Beschluß vom 9. Juli 1993 - BVerwG 1 B 105.93 - Buchholz 451.20 § 34 c GewO Nr. 6 = NVwZ-RR 1994, 19), rechtfertigt die Frage die Zulassung der Revision schon deshalb nicht, weil die Berufungsentscheidung nicht von dieser Frage abhängt.
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96
    Ist wie hier ein Berufungsurteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassunsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96
    Abgesehen davon, daß diese Frage einer verallgemeinernden Beurteilung grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - Buchholz 355 RBerG Nr. 41 S. 3) und daß außerdem das Bundesverwaltungsgericht zu ihr bereits in anderem Zusammenhang Stellung genommen hat (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 = DVBl 1990, 1043; Beschluß vom 9. Juli 1993 - BVerwG 1 B 105.93 - Buchholz 451.20 § 34 c GewO Nr. 6 = NVwZ-RR 1994, 19), rechtfertigt die Frage die Zulassung der Revision schon deshalb nicht, weil die Berufungsentscheidung nicht von dieser Frage abhängt.
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96
    Abgesehen davon, daß diese Frage einer verallgemeinernden Beurteilung grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - Buchholz 355 RBerG Nr. 41 S. 3) und daß außerdem das Bundesverwaltungsgericht zu ihr bereits in anderem Zusammenhang Stellung genommen hat (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 = DVBl 1990, 1043; Beschluß vom 9. Juli 1993 - BVerwG 1 B 105.93 - Buchholz 451.20 § 34 c GewO Nr. 6 = NVwZ-RR 1994, 19), rechtfertigt die Frage die Zulassung der Revision schon deshalb nicht, weil die Berufungsentscheidung nicht von dieser Frage abhängt.
  • BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91

    Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96
    Die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannte Maßgeblichkeit der Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. z.B. Urteil vom 3. Mai 1977, a.a.O.) begegnet im übrigen keinen grundsätzlichen verfassungsrechtliehen Bedenken (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 14. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - NVwZ 1995, 1096 = GewArch 1995, 242).
  • BVerwG, 06.08.1991 - 1 B 91.91

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96
    Zum einen läßt sich das Vorliegen von Revisionszulassungsgründen erst nach Erlaß der Berufungsentscheidung beurteilen, so daß früheres Parteivorbringen in der Regel nicht geeignet ist, Revisionszulassungsgründe im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO darzutun (vgl. Beschluß vom 6. August 1991 - BVerwG 1 B 91.91 -).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 146.95

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Geltendmachung des

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96
    Diese Entlastungswirkung ist aber bei einer pauschalen Verweisung auf vorinstanzliches Vorbringen nicht zu erreichen (Beschlüsse vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187 und vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 146.95 -).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Im Interesse der Auftraggeber und anderer Personen wie Kapitalanleger oder Unternehmensgläubiger ist es daher geboten, die den Widerrufsgrund auslösende Situation nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse auch dann zu bejahen, wenn der Wirtschaftsprüfer ohne Verschulden in die ihn belastende finanzielle Situation geraten ist (vgl. auch Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178; Beschluss vom 29. März 1996 - BVerwG 1 B 54.96 - Buchholz 355 RBerG Nr. 49, S. 4 f.).

    Damit im Einklang steht, dass das Berufungsgericht in Anlehnung an die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 14 Abs. 1, § 6 Satz 3 der 1. AVO RBerG darauf abgestellt hat, eine Interessengefährdung sei nur dann zu verneinen, wenn sie so fern liege, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden könne (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178; Beschluss vom 29. März 1996 - BVerwG 1 B 54.96 - Buchholz 355 RBerG Nr. 49 ; in diesem Sinne auch BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 64/89 - juris und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 50/90 - juris zu § 15 Nr. 1 BRAO a.F. bzw. § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

    Die zur Annahme der Unzuverlässigkeit führende Gefährdung ist vielmehr bereits dann zu bejahen, wenn sie nicht so fernliegt, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - BVerwG 1 B 54.96 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 49; Senatsbeschl. v. 8.11.2007 - 8 LA 88/07 -, juris Rn. 5 (Widerruf einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz wegen Unzuverlässigkeit)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 4 A 2591/02

    Widerruf der Bestellung als Wirtschaftsprüfer; Unzulässigkeit des Widerrufs der

    BVerwG, Urteil vom 3.5.1977 - 1 C 43.74 -, NJW 1977, 2178, und Beschluss vom 29.3.1996 1 B 54.96 -, Rbeistand 1996, 67 = Buchholz, 355 RBerG Nr. 49.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

    Die zur Annahme der Unzuverlässigkeit führende Gefährdung kann vielmehr bereits dann zu bejahen sein, wenn sie nicht so fernliegt, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - BVerwG 1 B 54.96 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 49; Senatsbeschl. v. 8.11.2007 - 8 LA 88/07 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12

    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme

    Denn diese zur Annahme der Unzuverlässigkeit führende Gefährdung kann bereits dann zu bejahen sein, wenn sie nicht so fernliegt, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - 1 B 54.96 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 49; Senatsbeschl. v. 8.11.2007 - 8 LA 88/07 -, juris Rn. 5).
  • VG Dessau, 23.07.1997 - 2 A 50/95
    Dies schließt es aus, die für die Wiederbestellung relevanten Umstände im laufenden Anfechtungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 02. Februar 1982 -1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 ff. [BVerwG 02.02.1982 - BVerwG 1 C 146.80] ; Beschluß vom 29, März 1996 -1 B 54.96 - Buchholz 355 Nr. 49).
  • BVerwG, 13.11.1996 - 1 B 232.96

    Unzureichende Substantiierung der Revisionszulassungsgründe

    Diese Entlastungswirkung ist aber bei einer pauschalen Verweisung auf vorinstanzliches Vorbringen nicht zu erreichen (Beschlüsse vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187 S. 58 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 B 54.96 -).
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