Rechtsprechung
VG Magdeburg, 17.06.2014 - 1 B 629/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 Abs 1 S 1 StVG, § 46 Abs 1 FeV, § 11 Abs 7 FeV, § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 FeV, § 14 Abs 1 S 1 FeV
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erwerbs und des Besitzes von Amphetamin zum Eigenkonsum; Nachweispflicht - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Führen eines Kfz im Straßenverkehr unter Einfluss des Betäubungsmittels Amphetamin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung aufgrund des Konsums von Betäubungsmittel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung aufgrund des Konsums von Betäubungsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 10 S 2200/02
Fahrerlaubnisentziehung; einmaliger Drogenkonsum; Gutachten
Auszug aus VG Magdeburg, 17.06.2014 - 1 B 629/14
Um die Fahrerlaubnis entziehen zu können, muss der Nachweis des Konsums eines Betäubungsmittels erbracht sein (VGH Baden-Württemberg, B. v. 13.12.2002 - 10 S 2200/02 - VRS 105, 314).Der begründete Verdacht für die aktuelle Einnahme des Betäubungsmittels rechtfertigt jedoch weder die Annahme seiner tatsächlichen Einnahme noch den Entzug der Fahrerlaubnis, sondern lediglich Maßnahmen zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV oder nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 13.12.2002 - a. a. O., 316).
- VG Freiburg, 14.09.2015 - 4 K 1937/15
Regelmäßige Einnahme von Cannabis
Dieser Besitz stellt zwar häufig ein Indiz für Eigengebrauch dar und begründet damit in der Regel Zweifel an der Kraftfahreignung, reicht aber allein nicht aus für die Feststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.07.2003 - 10 S 2270/02 -, juris; VG München, Beschluss vom 13.03.2015 - M 1 S 15.618 -, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 17.06.2014 - 1 B 629/14 - vgl. hierzu auch die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV, wonach der widerrechtliche Besitz von Betäubungsmitteln lediglich ein Grund ist für die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens ).