Rechtsprechung
VGH Bayern, 30.07.1998 - 1 B 96.1428 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.02.1996 - M 11 K 95.1748
- VGH Bayern, 30.07.1998 - 1 B 96.1428
- BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98
Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
BVerwG 4 B 112.98 VGH 1 B 96.1428. - VGH Bayern, 27.07.2022 - 9 ZB 22.431
Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus - Außenbereich im Innenbereich
Dies zu vermeiden stellt einen öffentlichen Belang im Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB dar (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.1998 - 1 B 96.1428 - juris Rn. 43;… B.v. 8.2.2022 - 15 ZB 21.2602 - juris Rn. 18 m.w.N.).Ausreichend ist dabei, dass das Vorhaben negative Vorbildwirkung hätte und den konkreten Anlass dafür geben könnte, dass die bisher von Bebauung freigehaltene Fläche entgegen dem im Flächennutzungsplan manifestierten Planungswillen des Beigeladenen weiter zugebaut würde (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.1998 - 1 B 96.1428 - a.a.O.).
- VG Magdeburg, 29.07.2010 - 9 A 279/09
Anschlussbeiträge auch für Grundstücksteile die im festgesetzten …
Maßgeblich für die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich sind nicht Einzelheiten, wie etwa die Größe einer Baulücke, sondern die optisch wahrnehmbaren tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten insgesamt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 1 B 96.1428 - juris).
- VG Ansbach, 11.09.2008 - AN 18 K 07.03215
Innenbereich/Außenbereich; Darstellungen FNP
Doch wird mit ansteigender Größe das Vorliegen einer Baulücke zunehmend unwahrscheinlicher (BayVGH, Beschluss vom 30.7.1998, 1 B 96.1428). - VG Magdeburg, 05.02.2014 - 9 A 316/12
Erhebung eines Anschlussbeitrags; Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs. 1 …
Maßgeblich für die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich sind nicht Einzelheiten, wie etwa die Größe einer Baulücke, sondern die optisch wahrnehmbaren tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten insgesamt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.07.1998 - 1 B 96.1428 - juris). - VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 5 K 06.286
Unbegründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur …
bb) Dieser Belang der organischen Entwicklung der Beigeladenen ist zwar nicht ausdrücklich in § 35 Abs. 3 BauGB aufgezählt, er ist jedoch als anderer öffentlicher Belang von bedeutsamen Gewicht anzusehen (BayVGH vom 30.7.1998 1 B 96.1428). - VG Ansbach, 11.09.2014 - AN 3 K 14.00161
Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich; gemeindliches Einvernehmen; gesunde …
Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof sieht z.B. die Grenze der Größe einer Fläche, innerhalb derer noch von einer Baulücke gesprochen werden kann, als überschritten an, wenn diese eine Fläche von 3.000 m² übersteigt (vgl. BayVGH, B. v. 30.7.1998 - 1 B 96.1428; juris). - VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341
Mega-Light-Wechselwerbeanlage; Bahnverträglichkeit der Werbeanlage; Außenbereich
Doch wird mit ansteigender Größe das Vorliegen einer Baulücke zunehmend unwahrscheinlicher (BayVGH vom 30.7.1998 Az. 1 B 96.1428). - VG München, 27.07.2009 - M 8 K 08.4130
Außenbereich; Werbeanlagen; Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbilds
Außenbereich im Sinne des Baugesetzbuchs ist die Gesamtheit aller nicht von §§ 30 und 34 BauGB erfassten Flächen (BayVGH v. 30.7.1998, Az.: 1 B 96.1428 - Juris). - VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 5 K 06.284
Unbegründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur …
bb) Dieser Belang der organischen Entwicklung der Beigeladenen ist zwar nicht ausdrücklich in § 35 Abs. 3 BauGB aufgezählt, er ist jedoch als anderer öffentlicher Belang von bedeutsamen Gewicht anzusehen (BayVGH vom 30.7.1998 1 B 96.1428). - VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 5 K 06.285
Unbegründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur …
- VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 18 K 08.00765
Baurecht; Abgrenzung Außenbereich-Innenbereich; Größe des Baugrundstücks; …