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   OVG Hamburg, 03.02.2009 - 1 Bs 208/08   

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OVG Hamburg, 03.02.2009 - 1 Bs 208/08 (https://dejure.org/2009,10640)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2009 - 1 Bs 208/08 (https://dejure.org/2009,10640)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 (https://dejure.org/2009,10640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befugnisse von Beurteilerkonferenzen; Verhältnis von Leistungsnote und Potenzialeinschätzung in einer Anlassbeurteilung; Zulässigkeit unterschiedlicher Verfahren bei der Besetzung von gemeinsam ausgeschriebenen Stellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedarfsbeurteilungen als einzige Grundlage der Auswahl von Bewerbern für eine ausgeschriebene Beförderungsstelle; Zulässigkeit der Betrachtung abstrakter Beurteilungskriterien anhand aktueller Bewertungen und Beurteilungen konkreter Beamter auf ihre Auswirkungen; ...

  • Justiz Hamburg PDF

    Mit einem Beschluss vom 15. Oktober 2008 (2 Bs 171/08) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg bestätigt, das die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Nachbarn gegen die für den Umbau und die Nutzung des Gebäudes ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Hamburg, 17.02.2010 - 1 Bs 241/09

    Zur Bewerberauswahl und Beförderung von Polizeibeamten nach der "Richtlinie zum

    Nach der Rechtsprechung des Senats (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.2.2009, 1 Bs 208/08) ist die Antragsgegnerin bei der Bewerberauswahl für Beförderungsposten der Besoldungsgruppe A 12 gehalten, die Potenzialeinschätzungen in die Auswahl nach Leistung, Eignung und Befähigung einzubeziehen.

    Wie aus dem Verfahren in der Sache 1 Bs 208/08 gerichtsbekannt ist, weichen die Potenzialeinschätzungen in einer Reihe von Fällen von den Leistungsbeurteilungen ab.

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2020 - 2 MB 12/19

    Ausblendung des Bewährungsvorsprungs - Amt mit leitender Funktion

    Enthält eine Beurteilung - wie hier - ein Leistungsgesamturteil und Aussagen zur Befähigung, ohne ein Gesamturteil, welches Eignung, Leistung und Befähigung umfasst, muss der Dienstherr zwar bei Beförderungen und Auswahlentscheidungen immer mindestens beide Elemente berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2018 - 2 MB 3/18 -, Juris Rn. 17, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, Juris LS 2 und Rn. 3), wenn man nicht verlangte, dass er Beurteilungen erstellen lassen muss, die mit einem alle Elemente des Art. 33 Abs. 2 GG erfassenden Gesamturteil abschließen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, Juris, Rn. 45).
  • VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Es ist im Hinblick auf eine einheitliche Anwendung bzw. einen einheitlichen Bewertungsmaßstab und die Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen (vgl. dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, juris Rn. 10) nicht zu beanstanden, wenn - wie hier - ein Bewertungssystem formuliert wird, wonach die Bewertung der einzelnen Beurteilungskriterien in sechs Bewertungsstufen erfolgt, denen zur Feindifferenzierung ein 18-Punkte-System zugrunde liegt (vgl. Dienstvereinbarung vom 11. August 2021, Bl. 74 d. BA).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass zur Wahrung gleicher Beurteilungsmaßstäbe Beurteilerkonferenzen abstrakte Kriterien anhand von aktuellen Bewertungen und Beurteilungen konkreter Beamter auf ihre Auswirkungen betrachten dürfen, solange die Beurteilerkonferenz die konkrete Beurteilung nicht selbst festlegt (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, juris Rn. 10).

  • OVG Hamburg, 16.11.2012 - 1 Bf 294/09

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen schuldhafter Verletzung seines

    Die für die Auswahl nach Art. 33 Abs. 2 GG entscheidenden Kriterien, der fachlichen Leistung und Eignung erfordern es, die Beurteilungen auszuschöpfen und die im Rahmen der Potenzialeinschätzung gewonnenen Erkenntnisse nicht auszublenden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.2.2010, 1 Bs 241/09; Beschl. v. 3.2.2009, 1 Bs 208/08; Beschl. v. 15.7.2008, 1 Bs 54/08).
  • OVG Hamburg, 28.05.2009 - 1 Bs 70/09

    Anforderung an die Beförderung vom Polizeimeister zum Polizeiobermeister

    Auch wenn die Antragsgegnerin für die Auswahl der zu befördernden Beamten keine Auswahlkommission eingesetzt hat, was rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 3.2.2009, 1 Bs 208/08), ändert dies nichts daran, dass die Antragsgegnerin aus der Zahl der Polizeibeamten, die nach der Besoldungsgruppe A 7 besoldet werden, diejenigen Beamten auswählt, die sie in die Besoldungsgruppe A 8 befördern möchte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18

    Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs

    Enthält eine Beurteilung - wie hier - ein Leistungsgesamturteil und Aussagen zur Befähigung, ohne ein Eignung, Leistung und Befähigung umfassendes Gesamturteil, muss der Dienstherr bei Beförderungen und Auswahlentscheidungen immer mindestens beide Elemente berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, juris, LS 2 und Rn. 3), wenn man nicht verlangte, dass er Beurteilungen erstellen lassen muss, die mit einem alle Elemente des Art. 33 Abs. 2 GG erfassenden Gesamturteil abschließen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, juris, Rn. 45, wonach der Dienstherr für die Auswahlentscheidung auch eine Eignungsprognose abzugeben hat, die sich grundsätzlich nicht in der Bewertung der bislang gezeigten Leistungen erschöpfen darf).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - 6 B 406/22

    Hinreichende Aktualität der dienstlichen Beurteilung jedes Bewerbers auch im

    Der Antragsgegner bezieht sich dazu auf Entscheidungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.8.2008 (richtig wohl: vom 29.5.2008) - 1 Bs 79/08 - und vom 3.2.2009 - 1 Bs 208/08 -, wonach strikte Vorgaben über maximal oder minimal erreichbare Benotungen ohne die Möglichkeit einer Abweichung im Einzelfall mit dem Gebot der individuell gerechten Beurteilung des jeweiligen Beamten unvereinbar und Vorgaben für Bewertungen im Einzelfall ebenso unzulässig seien wie Vorgaben zur strikten Einhaltung von Richtwerten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12

    Berücksichtigung selbständiger Teil-Gesamtbewertungen (Leistung bzw. Befähigung)

    Der Leistungsgrundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG fordert insofern lediglich, dass die in der dienstlichen Beurteilung bewerteten Elemente von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ihre Berücksichtigung finden ( vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004, a. a. O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, ZBR 2009, 311; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2008 - 6 B 987/08 -, juris, und Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 B 455/04 -, juris [m. w. N.]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 1998 - 2 A 11193/97 -, juris ).
  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12

    Berücksichtigung von Befähigungsbeurteilungen bei Beförderungsentscheidungen

    Der Antragsgegner muss aber zum Zwecke der Beförderungsauswahl ein Konzept entwickeln, nach dem die Leistungsbeurteilung und die Befähigungsbeurteilung so zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, dass beide Teile der zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen in messbarer Weise in seine Auswahlerwägungen einfließen (vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, ZBR 2009, 311; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 1998 - 2 A 11193/97 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2015 - 1 B 434/15

    Vornahme des für eine Bewerberauswahl erforderlichen Leistungsvergleichs anhand

    Es entspreche der Sache nach einer Festlegung konkreter Beurteilungsergebnisse durch eine "Maßstabskonferenz", wie sie etwa das OVG Hamburg in seinem Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 - (RiA 2009, 179 = juris, Rn. 10 f.) als rechtswidrig qualifiziert habe.
  • VG Düsseldorf, 23.05.2014 - 13 K 7118/12

    Bindung der Ergebnisse der Gremiumsbesprechung für die Dienststellenleiter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - 6 A 2534/09

    Zulassungsantrag eines Steueramtsinspektors gegen seine dienstliche Beurteilung

  • VG Düsseldorf, 12.09.2014 - 13 K 7254/13

    BuBR 2011

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