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   OVG Hamburg, 25.09.2003 - 1 Bs 457/03   

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OVG Hamburg, 25.09.2003 - 1 Bs 457/03 (https://dejure.org/2003,27209)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.2003 - 1 Bs 457/03 (https://dejure.org/2003,27209)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2003 - 1 Bs 457/03 (https://dejure.org/2003,27209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 55 Abs. 2; GG Art. 6
    D (A), Ivorer, Duldung, Abschiebungshindernis, Familiäre Lebensgemeinschaft, Kind, Deutsche Kinder, Schutz von Ehe und Familie, Nichteheliche Kinder, Vaterschaftsanerkennung, Gemeinsames Sorgerecht, Betreuungsgemeinschaft, Visumspflicht, Ausreise, Visumsverfahren, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.09.2003 - 1 Bs 457/03
    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner deutschen Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (BVerfG, Kammer-beschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000 S. 59).

    Es ist weiterhin zu berücksichtigen, dass der Antragsteller nach einer Rückkehr in sein Heimatland einige Monate auf die Erteilung eines Visums warten müsste und selbst diese verhältnismäßig kurze Trennungszeit für seinen ca. (...) alten Sohn, einem Kleinkind, dessen Entwicklung schnell voranschreitet, schon unzumutbar lang ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999 -2 BvR 1523/99 - NVwZ 2000 S. 59).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.09.2003 - 1 Bs 457/03
    Dabei ist eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen, d.h. die tatsächliche Verbundenheit der Familienmitglieder (BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.1.2002 -2 BvR 231/00- NVwZ 2002 S. 849) zu berücksichtigen sind, und auf der anderen Seite die sonstigen Umstände des Einzelfalles.
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer, seinem Ehepartner und den gemeinsamen Kindern nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, etwa weil bei einem der beiden Partner unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG festgestellt und diesem deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; OVG Saarlouis, B. v. 17.7.2000 - 1 W 1/99 -, NvWZ-Beil. 2001, 21 [22]; OVG Hamburg, B. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass durch das nachträgliche Entstehen einer von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft regelmäßig eine neue Situation eintritt, die sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine Zäsur bewirkt und damit zu einer Neubeurteilung und -bewertung zwingt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 [60] m.w.N.; siehe auch VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [397]; OVG Hamburg, B. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40 [41]; OVG Saarlouis, Urt. v. 15.9.2006 - 2 R 1/06 - Juris; VG Wiesbaden, B. v. 19.11.2003 - 8 G 1975/03.

    2000, 5 [6]; OVG Hamburg, B. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40 [41]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]).

  • VG Sigmaringen, 07.12.2004 - 7 K 487/02

    Frage des Ausweisungsschutzes im Fall eines Kindes und Scheinehe

    In derartigen Fällen ist weiter eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen, d.h. die tatsächliche Verbundenheit der Familienmitglieder zu berücksichtigen sind, und auf der anderen Seite die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25.09.2003 - 1 Bs 457/03, AuAS 2004, 40).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären

    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen den ausländischen Eltern und den gemeinsamen Kindern nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; OVG Saarlouis, Beschl. v. 17.7.2000, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40).
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