Rechtsprechung
BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutzbedürfnis bei Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 30.09.1986 - 3b BV 17/86
- LAG Schleswig-Holstein, 30.06.1987 - 2 (5) TaBV 48/86
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87
- BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90
a) Das Rechtsschutzbedürfnis an einer Verfassungsbeschwerde entfällt zwar auch im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens dann nicht, wenn die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung anderenfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (BVerfGE 33, 247 m.w.N.; 50, 244 ; 69, 315 ; 81, 138 ).War der behauptete Grundrechtseingriff hingegen nicht besonders schwerwiegend, fehlt es im Falle der Erledigung an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde; die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde Anlaß für die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung geben könnte, bedarf dann keiner Prüfung mehr (BVerfGE 81, 138 ).
Die Erledigung des der Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Begehrens ist auch nicht allein durch Zeitablauf eingetreten (vgl. BVerfGE 74, 163 ; 76, 1 ; 81, 138 ).
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90
a) Das Rechtsschutzbedürfnis an einer Verfassungsbeschwerde entfällt zwar auch im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens dann nicht, wenn die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung anderenfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (BVerfGE 33, 247 m.w.N.; 50, 244 ; 69, 315 ; 81, 138 ).Schließlich ist auch weder eine fortbestehende Beeinträchtigung der Beschwerdeführerin durch die angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 33, 247 m.w.N.) noch eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahmen zu besorgen (vgl. BVerfGE 33, 247 m.w.N.; 81, 208 ).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90
a) Das Rechtsschutzbedürfnis an einer Verfassungsbeschwerde entfällt zwar auch im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens dann nicht, wenn die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung anderenfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (BVerfGE 33, 247 m.w.N.; 50, 244 ; 69, 315 ; 81, 138 ).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90
Die Erledigung des der Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Begehrens ist auch nicht allein durch Zeitablauf eingetreten (vgl. BVerfGE 74, 163 ; 76, 1 ; 81, 138 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90
Schließlich ist auch weder eine fortbestehende Beeinträchtigung der Beschwerdeführerin durch die angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 33, 247 m.w.N.) noch eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahmen zu besorgen (vgl. BVerfGE 33, 247 m.w.N.; 81, 208 ). - BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
Altersruhegeld
- BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90
a) Das Rechtsschutzbedürfnis an einer Verfassungsbeschwerde entfällt zwar auch im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens dann nicht, wenn die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung anderenfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (BVerfGE 33, 247 m.w.N.; 50, 244 ; 69, 315 ; 81, 138 ). - BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87
Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen
Auszug aus BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90
a)den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 -,. - BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52
Verfassungsbeschwerde gegen einen in Vollziehung einer Entscheidung des …
Auszug aus BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90
Anträge, mit denen lediglich die allgemeine Klärung einer Rechtsfrage und damit eine gutachterliche Äußerung, nicht aber eine Entscheidung im eigentlichen Sinne begehrt wird, sind unzulässig; sie können nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (BVerfGE 2, 139 ).