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   BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99   

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BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99 (https://dejure.org/2004,5290)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99 (https://dejure.org/2004,5290)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 1 BvR 1280/99 (https://dejure.org/2004,5290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachentrichtung von Beiträgen wegen Heiratserstattung nach § 282 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI); Verzicht einer Ehefrau bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf eine freiwillige Versicherung als Entschluss sich endgültig von der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 282; GG Art. 3 Abs. 1
    Ausschluss der Nachentrichtung von Beiträgen bei Heiratserstattung nach Vollendung des 65. Lebensjahres

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 95
  • NZS 2005, 307
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    Diesem Prinzip entspricht es, die Rentenbiografien von Personen bei Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente grundsätzlich als abgeschlossen zu betrachten (vgl. BVerfGE 87, 1 ).

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (vgl. etwa BVerfGE 13, 31 ; 44, 1 ; 71, 364 ; 75, 78 ; 87, 1 ).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    Innerhalb dieser Grenzen ist der Gesetzgeber in seiner Entscheidung frei (vgl. BVerfGE 107, 205 ).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist jedenfalls auch durch das Versicherungsprinzip geprägt und gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 67, 231 ; 97, 271 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (vgl. etwa BVerfGE 13, 31 ; 44, 1 ; 71, 364 ; 75, 78 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (vgl. etwa BVerfGE 13, 31 ; 44, 1 ; 71, 364 ; 75, 78 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (vgl. etwa BVerfGE 13, 31 ; 44, 1 ; 71, 364 ; 75, 78 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    Erlässt er aber Vorschriften zur Reaktivierung der in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Anwartschaften, so sind diese Vorschriften an Art. 3 Abs. 1 GG zu messen, wenn sie einem festumrissenen Personenkreis diese Möglichkeit vorenthalten (vgl. BVerfGE 98, 1 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist jedenfalls auch durch das Versicherungsprinzip geprägt und gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 67, 231 ; 97, 271 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (vgl. etwa BVerfGE 13, 31 ; 44, 1 ; 71, 364 ; 75, 78 ; 87, 1 ).
  • BSG, 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B

    Heiratserstattung für Frauen, die keine Beiträge zur Rentenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
    gegen a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Juni 1999 - B 12 RJ 5/99 B -,.
  • LSG Bayern, 16.09.1998 - L 16 RJ 173/98
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    Es liegt bereits nicht die Situation des Eintritts von Verjährung verbunden mit einem Leistungsverweigerungsrecht oder die Auflösung des Versicherungsverhältnisses vor, wie dies etwa bei den Regelungen zur sog Heiratserstattung der Fall ist (vgl hierzu BVerfGE 36, 237 = SozR Nr. 99 zu Art. 3 GG; BVerfG SozR 4-2600 § 282 Nr. 1; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 19 mwN) vor.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - L 8 R 354/06

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Altersrente wegen Schwerbehinderung an

    Weil der Kläger den Antrag auf Rente wegen Schwerbehinderung erst über drei Monate nach Beginn der Anspruchsvoraussetzungen gestellt habe, beginne seine Rente wegen Schwerbehinderung daher erst mit dem 1. des Antragsmonats und damit nach In-Kraft-Treten des § 34 Abs. 4 SGB VI n.F ... Diese Regelung unterliege auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2004, 2 BvL 16/02, und vom 06.10.2004, 1 BvR 1280/99).
  • VG Gießen, 15.12.2000 - 10 E 31580/98

    TÜRKEI; KURDEN; VERFOLGUNG; EXILAKTIVITÄTEN; PKK; ASYLRELEVANZ; FOLGEVERFAHREN;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (20.12.1989, 2 BvR 958/96 - BVerfGE 81, 142 ff. -, vom 26.10.2000, 1 BvR 1280/99) ist die Grenze der Asylverheißung dort gezogen, wo der Asylsuchende seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt, da eine solche Art des politischen Kampfes von der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit der von ihr mitgetragenen Völkerrechtsordnung grundsätzlich missbilligt wird.
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