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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92   

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https://dejure.org/1993,375
BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1993,375)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1993,375)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1993,375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes nach der Zulassung der Veräußerung eines Unternehmens

  • Wolters Kluwer

    Vermögensgesetz - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung der Unternehmensveräußerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Unternehmensverkauf durch Treuhand; Investitionsvorrang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber einem Investitionsvorrangbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meilicke-hoffmann.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen Maßnahmen nach dem Vermögensgesetz

Besprechungen u.ä.

  • meilicke-hoffmann.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen Maßnahmen nach dem Vermögensgesetz

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 76
  • ZIP 1993, 147
  • NJ 1993, 127
  • BB 1993, 162
  • DB 1993, 264
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91

    Baustopp für Projekt auf einem aufgrund des Gesetzes zur Regelung offener

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92
    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 3. Dezember 1991 (BVerfGE 85, 130) gälten auch im vorliegenden Fall.

    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die im Falle des Erlasses oder Nichterlasses der einstweiligen Anordnung jeweils einträten, gegeneinander abwägen (vgl. BVerfGE 85, 130 m.w.N.; st. Rspr.).

    Es ist schließlich nicht zu erwarten, daß sich der Erlaß der einstweiligen Anordnung auf die Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern insgesamt hemmend auswirkt (vgl. dazu BVerfGE 85, 130 ).

  • BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92
    Die Durchsetzung des Anspruchs könnte aber wirtschaftlich wesentlich erschwert werden, wenn das Hotelunternehmen veräußert würde und die Erwerberin erhebliche Investitionen vornähme, aufgrund deren die Beschwerdeführerin möglicherweise Gegenansprüchen ausgesetzt wäre (vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94

    Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von

    Rechtsschutz gegenüber Investitionsvorrangentscheidungen zugunsten Dritter ist nach Maßgabe des § 12 InVorG dem Anmelder auch im Fall der Unternehmensrestitution garantiert (zum Umfang dieses - vom Verwaltungsgericht gewährten - Rechtsschutzes vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 12. Januar 1993 (BVerfGE 88, 76) die aufschiebende Wirkung der Klage der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Treuhandanstalt bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen angeordnet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08

    Anfechtung der Belegarztanerkennung durch andere Ärzte (sog. defensive

    In diesem Fall ist die Sach- und Rechtslage nicht summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 88, 76, 81; Beschluss vom 17. August 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 89, 113, 117).

    In derartigen Fällen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 88, 76, 81; Beschluss vom 17. August 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 89, 113, 117), die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen.

  • BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91

    Verfassungsrechtliche Übeprüfung der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes -

    Dabei kann offenbleiben, welche Anforderungen an die Prüfung der Berechtigung des Anmelders im Hinblick darauf zu stellen sind, daß die Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Bescheid nach § 3 a VermG die Durchsetzung eines Rückübertragungsanspruchs wesentlich erschweren kann (vgl. BVerfGE 88, 76 [81]).

    aa) Unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Bescheide nach § 3 a VermG von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 88, 76 [81]; 89, 113 [117]) ist nicht ersichtlich, daß die hier letztlich maßgebliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen beruht, die nicht in einer dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ) entsprechenden Weise festgestellt worden sind.

  • BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94

    Allgemeine Handlungsfreihei und Rechtsstaatsprinzip bei Gewährung von Rechtshilfe

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens hängt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von einer Abwägung der Folgen ab, die im Falle des Erlasses oder der Ablehnung der einstweiligen Anordnung einträten (vgl. BVerfGE 88, 76 [BVerfG 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92] (SO)).
  • BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Dabei kann offenbleiben, welche Anforderungen hier an die Prüfung der Berechtigung des Anmelders im Hinblick darauf zu stellen sind, daß die Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Investitionsvorrangbescheid nach Maßgabe von § 12 Abs. 3 InVorG das Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs zur Folge haben kann (vgl. BVerfGE 88, 76 ).

    Unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Investitionsvorrangbescheide von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ) ist hier nicht ersichtlich, daß die angegriffene Entscheidung auf tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen beruht, die nicht in einer dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) entsprechenden Weise festgestellt worden sind.

  • BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Effektiver Rechtsschutz kann unter diesen Umständen nur gewährt werden, wenn sich das Verwaltungsgericht nicht auf eine lediglich summarische Prüfung des in der Hauptsache geltend gemachten Begehrens beschränkt, sondern - in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht - eine umfassende Prüfung dieses Begehrens vornimmt (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ; siehe auch Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 1994 und vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 1474/92 - ).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 17.94

    Voraussetzungen für die Veräußerung eines anmeldebelasteten Vermögenswerts -

    Dem - vom Gesetzgeber beim Erlaß des Investitionsvorranggesetzes gesehenen und um der nötigen Investitionssicherheit willen gebilligten (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 72) - Umstand, daß sich hierdurch der Rechtsschutz gegen den Investitionsvorrangbescheid praktisch weitgehend vom Verfahren zur Hauptsache in das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes verlagert, hat das Verwaltungsgericht in der Weise zu begegnen, daß es sich im Gegensatz zu der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sonst üblichen Prüfungsintensität in dem Verfahren nach § 12 Abs. 3 S. 4 InVorG nicht auf eine summarische Prüfung der Einwände des Antragstellers beschränkt, sondern die Rechtmäßigkeit des Investitionsvorrangbescheids umfassend klärt (vgl. BVerfGE 67, 43 [61 f.]; 88, 76 [81]).
  • VG Leipzig, 06.07.1994 - 1 K 79/94

    Investitionsvorrangrecht; Berücksichtigung einer Investition des Anmelders;

    An der Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestehen aufgrund einer nicht lediglich summarischen Prüfung, sondern einer, angesichts des Umstandes, daß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hauptsache praktisch vorweggenommen wird, gebotenen umfassenden Sach- und Rechtsprüfung (vgl, BVerfG, Beschl. v. 12.01.1993, 1 BvR 1474/92, ZOV 1993, 111) keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Investitionsvorrangbescheides.

    Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, im Rahmen einer Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheides, muß die Höhe des Streitwertes der im Hauptsacheverfahren entsprechen, da entgegen der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren üblichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage diese nicht ausreicht, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluß v. 12.01.1993, VIZ 1993 S. 111 f.).

  • BVerfG, 19.04.1994 - 1 BvR 395/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen einen fachgerichtlich bestätigten

    Die Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG ) hängt, sofern die Verfassungsbeschwerde nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erachtet wird, von einer Abwägung der Folgen ab, die einerseits im Falle des Erlasses der einstweiligen Anordnung und eines späteren Mißerfolgs der Verfassungsbeschwerde, andererseits bei Nichterlaß der einstweiligen Anordnung und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde jeweils entstünden (vgl. BVerfGE 88, 76 >80< m.w.N.; st. Rspr.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 7 AS 617/14

    Zusicherung der Berücksichtigung der Aufwendungen für eine neue Unterkunft

  • VG Berlin, 30.12.1993 - 25 A 312.93

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Veräußerung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2019 - L 22 R 60/19
  • VG Berlin, 16.06.1994 - 29 A 108.94

    Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages; Anspruch auf Rückübertragung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - L 22 R 460/13
  • BVerwG, 24.02.1997 - 7 B 54.97

    Erfolglosigkeit einer Beschwerde wegen unzureichendem Beschwerdevorbringen

  • BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 192.95

    Anfechtbarkeit eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses nach § 23 Abs. 2 des

  • BVerfG, 11.11.1993 - 1 BvR 1698/93

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Anwendung der Entschädigungsregelung des § 1

  • VG Leipzig, 21.10.1993 - 2 K 869/92
  • VG Berlin, 30.11.1994 - 21 A 683.92

    Rechtmäßigkeit eines Investitionsvorrangbescheides der Senatsverwaltung für

  • VG Berlin, 09.11.2001 - 31 A 282.01

    Klage gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Vorliegen einer Klagebefugnis;

  • VG Leipzig, 07.10.1996 - 1 K 1228/95

    Investitionsvorrang; Anmelderinvestition; öffentliches Bieterverfahren

  • VG Leipzig, 19.08.1994 - 2 K 412/94

    Investitionsrecht; Bonität

  • VG Berlin, 21.03.1994 - 25 A 636.92

    Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheides; Antrag auf einstweiligen

  • VG Berlin, 09.12.1993 - 25 A 426.93

    Bestehen eines Rückerstattungsanspruchs auf während der Herrschaft des

  • VG Leipzig, 07.09.1993 - 3 K 365/93
  • VG Berlin, 19.06.1995 - 25 A 172.94

    Verletzung der Rechte der Anmelder auf Rückübertragung eines Grundstücks im

  • VG Berlin, 30.05.1994 - 25 A 608.93

    Anwendbarkeit des Investitionsvorranggesetzes zur Aufhebung der sich aus § 3 Abs.

  • VG Berlin, 19.05.1994 - 31 A 40.94

    Aufschiebende Wirkung von Investititonsvorrangbescheiden; Verfolgung eines

  • VG Leipzig, 03.05.1994 - 2 K 2539/93

    Präklusion von "Vorbringen gegen das beabsichtigte Vorhaben"

  • VG Berlin, 20.04.1994 - 25 A 442.93

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen

  • VG Berlin, 19.01.1994 - 25 A 421.93

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.1993 - 1 S 208/93
  • VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1348/92
  • VG Berlin, 19.06.1995 - 25 A 24.95

    Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheids ; Rückübertragung eines

  • VG Berlin, 06.03.1995 - 25 A 73.94

    Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheides; Anforderungen an den

  • VG Berlin, 27.09.1994 - 31 A 279.94

    Streit um vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Investitionsvorrangbescheid;

  • VG Berlin, 21.09.1994 - 31 A 277.94

    Streit um vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Investitionsvorrangbescheid;

  • VG Berlin, 20.06.1994 - 25 A 544.93

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Verkauf von

  • VG Berlin, 21.03.1994 - 25 A 524.93

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ; Vollziehbarkeit eines

  • VG Berlin, 11.03.1994 - 25 A 565.93

    Verkauf von Grundstücken für ein Ausbildungszentrum bzw. Umschulungszentrum;

  • VG Berlin, 17.01.1994 - 25 A 260.93

    Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheides für einen investiven Zweck;

  • VG Berlin, 02.11.1993 - 25 A 782.92

    Umfang eines Investitionsvorrangbescheides; Vermeidung eines weiteren

  • VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 352/93
  • VG Berlin, 19.05.1993 - 25 A 368.92

    Veräußerung eines Grundstücks; Vollziehbarkeit eines Bescheides;

  • VG Schwerin, 28.09.1994 - 1 B 14/94

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

  • VG Berlin, 13.07.1994 - 25 A 618.93

    Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheides; Voraussetzungen für die

  • VG Berlin, 11.04.1994 - 25 A 541.93

    Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheides;

  • VG Berlin, 22.02.1994 - 25 A 296.93

    Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheides; Anordnung einer

  • VG Schwerin, 22.12.1993 - 2 B 267/93

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Investitionsvorrangbecheid;

  • VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 899/93
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92   

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https://dejure.org/1993,2004
BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1993,2004)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1993,2004)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 1993 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1993,2004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes nach der Zulassung der Veräußerung eines Hotels

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber einem Investitionsvorrangbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung einer Unternehmensveräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 113
  • NJW 1993, 2523
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91

    Baustopp für Projekt auf einem aufgrund des Gesetzes zur Regelung offener

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Entscheidend fällt ins Gewicht, daß die Annahme, der Erlaß einer einstweiligen Anordnung werde sich nicht auf die Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern insgesamt hemmend auswirken (vgl. hierzu BVerfGE 85, 130 ), angesichts der neuen Prozeßlage nicht mehr berechtigt ist.

    An der Vermeidung einer solchen Lage besteht ein erhebliches öffentliches Interesse (vgl. BVerfGE 85, 130 ), das schwerer wiegt als die Belange der Beschwerdeführerin.

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Diese Voraussetzungen fehlen, wenn die Verfassungsbeschwerde als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erachtet wird oder wenn die Abwägung der Folgen, die im Falle des Erlasses oder Nichterlasses der einstweiligen Anordnung jeweils entstünden, zu Lasten des Beschwerdeführers ausfällt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Eine "Überraschungsentscheidung" (vgl. hierzu BVerfGE 86, 133 ) liegt offensichtlich nicht vor.
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    a) Der Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 9. März 1993 genügt - unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Investitionsvorrangbescheide von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen - dem Gebot wirksamen Rechtsschutzes (vgl. hierzu BVerfGE 51, 268 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 12. Januar 1993 (BVerfGE 88, 76) die aufschiebende Wirkung der Klage der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Treuhandanstalt bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen angeordnet.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung gemäß § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG nur dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlaß einer solchen Anordnung noch gegeben sind (BVerfGE 21, 50).
  • BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens -

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.05.2016 - 2 BvR 890/16

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an das Vereinigte Königreich

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94

    Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von

    Das ist ein Ziel von erheblichem öffentlichem Interesse (vgl. BVerfGE 85, 130 ; 89, 113 ; 94, 334 ).

    Rechtsschutz gegenüber Investitionsvorrangentscheidungen zugunsten Dritter ist nach Maßgabe des § 12 InVorG dem Anmelder auch im Fall der Unternehmensrestitution garantiert (zum Umfang dieses - vom Verwaltungsgericht gewährten - Rechtsschutzes vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 1474/92   

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BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1997,41938)
BVerfG, Entscheidung vom 30.12.1997 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1997,41938)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1997,41938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Effektiver Rechtsschutz kann unter diesen Umständen nur gewährt werden, wenn sich das Verwaltungsgericht nicht auf eine lediglich summarische Prüfung des in der Hauptsache geltend gemachten Begehrens beschränkt, sondern - in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht - eine umfassende Prüfung dieses Begehrens vornimmt (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ; siehe auch Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 1994 und vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 1474/92 - ).
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