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BVerfG, 26.11.1997 - 1 BvR 1698/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung; Eigenbedarf; Wohnungszusammenlegung; Räumungsbegehren; Verfassungsbeschwerde; Grundrechtsrüge
- Judicialis
Art. 14 Abs. 1 GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
Eigenbedarf; Hindernis für Nutzungswunsch; Alternativwohnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Zusammenlegung von zwei Wohnungen durch Eigenbedarfskündigung
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 07.01.1994 - 33 C 1708/92
- LG Frankfurt/Main, 04.07.1995 - 11 S 111/94
- BVerfG, 26.11.1997 - 1 BvR 1698/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 27.01.1993 - 3 REMiet 2/92
Mietrecht; Eigenbedarf; Alternativwohnung
Auszug aus BVerfG, 26.11.1997 - 1 BvR 1698/95
Es hat seine Entscheidung darüber hinaus darauf gestützt, daß die Beschwerdeführerin der Beklagten keine vergleichbare Wohnung im selben Hause zu zumutbaren Bedingungen angeboten habe, und sich insoweit auf den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. Januar 1993 (WuM 1993, S. 105 = ZMR 1993, S. 159) bezogen; danach ist ein Räumungsbegehren, selbst wenn im übrigen berechtigter Eigenbedarf geltend gemacht wird, rechtsmißbräuchlich, wenn ein entsprechendes Tauschangebot nicht abgegeben worden ist.