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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94, 1 BvR 534/95, 1 BvR 229/95   

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BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94, 1 BvR 534/95, 1 BvR 229/95 (https://dejure.org/1995,24)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94, 1 BvR 534/95, 1 BvR 229/95 (https://dejure.org/1995,24)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 1995 - 1 BvR 2263/94, 1 BvR 534/95, 1 BvR 229/95 (https://dejure.org/1995,24)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • DFR

    DDR-Rechtsanwälte

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG

  • BRAK-Mitteilungen

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Widerruf der Anwaltszulassung früherer inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung bei als inofizielle Mitarbeiter des MfS tätigen Rechtsanwälten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Notarbestellung - Zulassung - Widerruf - DDR - Staatssicherheitsdienst

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 213
  • NJW 1996, 709
  • MDR 1996, 201
  • NJ 1996, 137
  • AnwBl 1996, 104
 
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Wird zitiert von ... (173)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    Es entspricht dem Rechtsstaatsgedanken und dient der Rechtspflege, daß dem Bürger schon aus Gründen der Chancen- und Waffengleichheit Rechtskundige zur Verfügung stehen, zu denen er Vertrauen haben darf und von denen er erwarten kann, daß sie seine Interessen frei und unabhängig von staatlicher Einflußnahme wahrnehmen (vgl. BVerfGE 63, 266 ).

    Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege benötigt die Rechtsanwaltschaft eine Vertrauensgrundlage, zu deren Minimalerfordernissen die individuelle Integrität und Zuverlässigkeit des einzelnen Berufsangehörigen zählt (vgl. BVerfGE 63, 266 ; 87, 287 ).

    Der Gesetzgeber hat an den hergebrachten und vom Senat bereits als Maßstab gebilligten Begriff der Unwürdigkeit angeknüpft (vgl. BVerfGE 63, 266 ).

    Ob eine Handhabung des Gesetzes, die ohne ausreichend begründeten Anlaß im Einzelfall auf eine generelle Überprüfung aller zugelassenen Rechtsanwälte zielt, also im Ergebnis keinen Unterschied zwischen dem Vorgehen gegenüber den Angehörigen eines freien Berufes und den Angehörigen des öffentlichen Dienstes macht (vgl. hierzu BVerfGE 63, 266 ), den Vorgaben des Art. 12 GG gerecht würde, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.

    Diese Entscheidung darf von den Gerichten nicht unterlaufen werden (vgl. BVerfGE 63, 266 ).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    Sie sind nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 66, 337 m.w.N.; 87, 287 ).

    Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege benötigt die Rechtsanwaltschaft eine Vertrauensgrundlage, zu deren Minimalerfordernissen die individuelle Integrität und Zuverlässigkeit des einzelnen Berufsangehörigen zählt (vgl. BVerfGE 63, 266 ; 87, 287 ).

    Widerruf und Rücknahme von Rechtsanwaltszulassungen, die sich auf Tatbestände stützen, die unter der Geltung einer anderen Rechtsordnung verwirklicht worden sind, können jedoch schwerlich allein anhand der Generalklauseln des anwaltlichen Standesrechts geprüft werden, wie sie der Senat bisher für die Bundesrepublik gebilligt hat (vgl. BVerfGE 66, 337 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    Sie sind nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 66, 337 m.w.N.; 87, 287 ).

    Der Zulassungswiderruf kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn er zum Schutz der genannten Rechtsgüter geeignet und erforderlich ist und die Gesamtabwägung ergibt, daß die verfassungsrechtlich verbürgten Belange des Betroffenen hinter den überwiegenden Interessen des Gemeinwohls zurücktreten müssen (vgl. BVerfGE 66, 337 ).

    Widerruf und Rücknahme von Rechtsanwaltszulassungen, die sich auf Tatbestände stützen, die unter der Geltung einer anderen Rechtsordnung verwirklicht worden sind, können jedoch schwerlich allein anhand der Generalklauseln des anwaltlichen Standesrechts geprüft werden, wie sie der Senat bisher für die Bundesrepublik gebilligt hat (vgl. BVerfGE 66, 337 ; 87, 287 ).

  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62

    Voraussetzungen der Anerkennung als politischer Häftling - Adressaten von

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    Daß die genannten Grundsätze in ihrem jeweiligen Normzusammenhang hinlänglich auslegungsfähig sind, ergibt sich nicht nur aus der verwaltungsgerichtlichen Judikatur (vgl. BVerwGE 15, 336 ; 19, 1 ; 31, 337 ; 34, 331 ); auch das Bundesverfassungsgericht hat diese Begriffe nicht beanstandet (BVerfGE 12, 264 ).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 15, 336 ) in einer frühen Entscheidung ausgeführt hat, behandelt der Denunziant sein Opfer nicht unmittelbar selbst rechtsstaatswidrig oder unmenschlich, sondern beteiligt sich als Zuträger für ein politisches System, in welchem unter dem Deckmantel der Strafrechtspflege oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit mißachtet werden.

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 57/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung wegen Tätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 57/94 -,.

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 57/94 - verletzt den Beschwerdeführer zu 3) in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Tätigkeit für das MfS

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 50/94 -,.

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 50/94 -, der Beschluß des Thüringer Berufsgerichtshofs für Rechtsanwaltssachen vom 27. Juni 1994 - EGH 2/94 - und der Widerrufsbescheid des Thüringer Justizministeriums vom 5. Januar 1994 - 3176 E - 1 - 44/91 - verletzen die Beschwerdeführerin zu 1) in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 28.03.1995 - 1 BvR 534/95

    Widerruf der Zulassung bei als inofizielle Mitarbeiter des MfS tätigen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    - 1 BvR 534/95 -.

    Verfahren 1 BvR 534/95.

  • BVerfG - 1 BvR 229/95 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    - 1 BvR 229/95 -,.

    Verfahren 1 BvR 229/95.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    Berührt eine gerichtliche Entscheidung, wie hier, die Freiheit der Berufswahl, so fordert Art. 12 Abs. 1 GG, daß die Gerichte die einschlägigen Vorschriften unter Beachtung des Grundrechts auslegen und anwenden (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
    Insoweit fehlt das Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerfGE 89, 214 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvL 8/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Personenkreis des G 131

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62

    Voraussetzungen der Erteilung eines Flüchtlingsausweises für

  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66

    Gegenvorstellungen gegen die Festsetzung des Wertes eines Streitgegenstands

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 49/94

    Inoffizielle Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zusammenarbeit mit dem

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze, dass der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen (vgl. BVerfGE 101, 1 ; 108, 282 ) und dass er Rechtsvorschriften so genau fassen muss, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (Grundsatz der Normenklarheit, vgl. BVerfGE 93, 213 ), gelten danach für den besonders grundrechtssensiblen Bereich des materiellen Strafrechts besonders strikt.
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Dabei sind die Anforderungen an den Grad der Klarheit und Bestimmtheit umso strenger, je intensiver der Grundrechtseingriff ist, den eine Norm rechtfertigen soll (vgl. BVerfGE 59, 104 ; 75, 329 ; 83, 130 ; 86, 288 ; 93, 213 ; 109, 133 ; 128, 282 ; 134, 33 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Im Zusammenhang der Aufarbeitung des Unrechts aus der Deutschen Demokratischen Republik wurde die Verletzung von Grundsätzen der Menschlichkeit unter anderem bei der Beschaffung und Weitergabe von Informationen zum Gegenstand der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 93, 213 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.02.1995 - 1 BvR 2263/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4023
BVerfG, 23.02.1995 - 1 BvR 2263/94 (https://dejure.org/1995,4023)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.1995 - 1 BvR 2263/94 (https://dejure.org/1995,4023)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 1 BvR 2263/94 (https://dejure.org/1995,4023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung bei als inofizielle Mitarbeiter des MfS tätigen Rechtsanwälten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Aussetzung eines Beschlusses des BGH - Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MfS der ehemaligen DDR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 398
  • NJ 1995, 201
  • AnwBl 1995, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1995 - 1 BvR 2263/94
    unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 [35]; 89, 109 [110 f.]).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1995 - 1 BvR 2263/94
    unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 [35]; 89, 109 [110 f.]).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    An diese sind wegen der Intensität des Eingriffes in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), mit der ein Verlust der Wirtschaftsprüferbestellung verbunden ist, strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 1995 - 1 BvR 2263/94 - AnwBl 1995, 262).

    Eine solche subjektive Berufszulassungsvoraussetzung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, geeignet und erforderlich ist, um besonders wichtige Gemeinschaftswohlinteressen zu sichern, und wenn sie keine übermäßige, unzumutbare Belastung enthält, das heißt zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis steht (stRspr, z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 u.a. - BVerfGE 93, 213 m.w.N., vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 - BVerfGE 97, 12 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ).

    Auslegungsbedürftigkeit macht eine Norm nicht unbestimmt, sofern die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. August 1995, a.a.O. , jeweils m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist dabei auch die Konkretisierung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale durch richterliche Auslegung (BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 1989 - 1 BvR 1460/85 u.a. - BVerfGE 80, 269 , vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 und vom 9. August 1995, a.a.O. ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.1997 - 1 BvR 2263/94   

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https://dejure.org/1997,11809
BVerfG, 25.02.1997 - 1 BvR 2263/94 (https://dejure.org/1997,11809)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1997 - 1 BvR 2263/94 (https://dejure.org/1997,11809)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 1 BvR 2263/94 (https://dejure.org/1997,11809)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

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