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BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 272/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 12.10.2000 - 2 BvR 2306/97
Zur Anwendung der Hamburger Mietspiegel von 1991, 1993, 1994 und des WiStrG § 5
Zur Rüge der Verletzung des Bestimmtheitsgebots in Art. 103 Abs. 2 GG durch die Anwendung des § 5 WiStG wird auf die Ausführungen im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 1990 - 1 BvR 272/90 - (veröffentlicht in JURIS) verwiesen.Eine willkürliche Verletzung der Vorlagepflicht ist im Hinblick auf den o.g. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 1990 - 1 BvR 272/90 - und mangels Vorlage des vom Landgericht zur Begründung in Bezug genommenen Urteils vom 19. August 1997 nicht ersichtlich.