Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1987 - 1 C 14.85   

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BVerwG, 19.01.1987 - 1 C 14.85 (https://dejure.org/1987,6147)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1987 - 1 C 14.85 (https://dejure.org/1987,6147)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1987 - 1 C 14.85 (https://dejure.org/1987,6147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens - Anspruch auf Eintragung des Grades "Diplom-Politologe" in den Reisepass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Ein Personalausweis dient ebenso wie der Paß (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1987 - BVerwG 1 C 14.85 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 10) allein dem Nachweis der Identität seines Inhabers.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2022 - 7 A 10318/22

    Kein fiktives Geburtsdatum im Ausweis

    Sowohl für den Bundespersonalausweis als auch den Reisepass ist in den hierzu ergangenen (nationalen) gesetzlichen Vorschriften abschließend geregelt, welche personenbezogenen Angaben diese enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1987 - 1 C 14/85 -, juris, Rn. 4 f.; VGH BW, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 S 1026/12 -, juris, Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 1 S 1843/16

    Anspruch auf Pass ohne Geburtsname

    Der Anspruch auf Ausstellung eines Passes umfasst nur die Ausstellung eines Passes in der gesetzlich vorgesehenen Form (vgl. Senatsurteil vom 08.08.1991, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 19.01.1987 - 1 C 14.85 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2013 - 1 S 1026/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu Eintragung von Vorname und Familienname

    Ein Pass dient allein dem Nachweis der Identität seines Inhabers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1987 - 1 C 14.85 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 10; Beschl. vom 29.06.1992 - 1 B 113.92 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 4; Urt. v. 29.09.1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PauswG Nr. 5).

    Welche personenbezogenen Angaben der Pass enthält, ist im Gesetz abschließend geregelt (vgl. Senatsurteil vom 08.08.1991 - 1 S 2/91- a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 19.01.1987 - 1 C 14.85 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2016 - 1 S 1177/15

    Schreibweise des Namens im Reisepass ausschließlich in Großbuchstaben

    Welche personenbezogenen Angaben der Pass enthält, ist im Gesetz abschließend geregelt (vgl. Senatsurteil vom 08.08.1991 - 1 S 2/91 - a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 19.01.1987 - 1 C 14.85 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 10).
  • VG München, 13.11.2006 - M 25 K 05.354

    Eintragung eines ungarischen Doktorgrades in einen Personalausweis und Reisepass

    Auch dienen Personalausweis und Reisepass nicht dem Nachweis des Erwerbs akademischer Grade oder der Darstellung erworbener akademischer Auszeichnungen, sondern allein dem Nachweis der Identität des Passinhabers (so BVerwG, B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - unter Hinweis auf die Rspr. in BVerwG, B. v. 19. Januar 1987 - 1 C 14/85 - jeweils ), so dass die Führungsbefugnis hiervon im Übrigen unberührt bleibt.

    Soweit § 12 BGB auf die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades analog angewendet wird (vgl. Palandt-Heinrichs, aaO, § 12 Rz 38), bleibt die Führungsbefugnis, wie dargelegt, bei Nichteintragung in die ausschließlich dem Identitätsnachweis dienenden Personaldokumente unberührt (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, B. v. 19. Januar 1987 - 1 C 14/85 - u. B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - jeweils ).

  • BVerwG, 19.10.2023 - 6 B 3.23

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Verwendung von XX und (

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es allein staatlicher Bestimmung und Festlegung unterliegt, welche Eintragungen in einen Pass bzw. einen Personalausweis aufzunehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1987 - 1 C 14.85 - Buchholz 402.00 PassG Nr. 10).
  • VG Freiburg, 28.03.2019 - 9 K 1947/18

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund einer herabsetzenden

    Der Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises umfasst zwar nur die Ausstellung in der gesetzlich vorgesehenen Form (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 21.12.2016 - 1 S 1843/116 -, juris unter Verweis auf VGH Bad.-Württ., U. v. 08.08.1991 - 1 S 2/91 -, VBlBW 1992, 115 und BVerwG, B. v. 19.01.1987 - 1 C 14.85 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 10).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.08.1986 - 1 C 14/85   

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https://dejure.org/1986,5006
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.08.1986 - 1 C 14/85 (https://dejure.org/1986,5006)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.08.1986 - 1 C 14/85 (https://dejure.org/1986,5006)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. August 1986 - 1 C 14/85 (https://dejure.org/1986,5006)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 2a Abs. 6
    Bauleitplanung: Verzicht auf erneutes Planaufstellungsverfahren nach naturschutzrechtlicher Änderung des Plangebiets

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

    Soll die Satzung jedoch unverändert erlassen werden, so folgt nicht schon aus der materiellrechtlichen Natur eines Fehlers, daß auch die vorangegangenen korrekten Verfahrensschritte wiederholt werden müssen (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. August 1986 - 1 C 14/85 - BRS 46 Nr. 16 und Schmaltz, DVBl 1990, 1120 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.03.1990 - 7 B 3551/89], zur nachträglichen Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans).
  • BVerwG, 04.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bebauungsplan; Rückwirkung; Abwägung; Abwägungsfehler; Behebung materieller

    Soll die Satzung jedoch unverändert erlassen werden, so folgt nicht schon aus der materiellrechtlichen Natur eines Fehlers, daß auch die vorangegangenen korrekten Verfahrensschritte wiederholt werden müssen (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. August 1986 - 1 C 14/85 - BRS 46 Nr. 16 und Schmaltz, DVBl 1990, 1120, zur nachträglichen Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 49.96

    Fehler in einem Abwägungsvorgang - Nichtigkeit eines Bebauungsplans -

    Soll die Satzung jedoch unverändert erlassen werden, so folgt nicht schon aus der materiellrechtlichen Natur eines Fehlers, daß auch die vorangegangenen korrekten Verfahrensschritte wiederholt werden müssen (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. August 1986 - 1 C 14/85 - BRS 46 Nr. 16 und Schmaltz, DVBl 1990, 1120 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.03.1990 - 7 B 3551/89], zur nachträglichen Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 50.96

    Rückwirkende In-Kraft-Setzung eines Bebauungsplans außerhalb des

    Soll die Satzung jedoch unverändert erlassen werden, so folgt nicht schon aus der materiellrechtlichen Natur eines Fehlers, daß auch die vorangegangenen korrekten Verfahrensschritte wiederholt werden müssen (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. August 1986 - 1 C 14/85 - BRS 46 Nr. 16 und Schmaltz, DVBl 1990, 1120 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.03.1990 - 7 B 3551/89], zur nachträglichen Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans).
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