Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,710
BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77 (https://dejure.org/1979,710)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1979 - 1 C 20.77 (https://dejure.org/1979,710)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1979 - 1 C 20.77 (https://dejure.org/1979,710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes Eintreffen des Rechtsanwaltes zur mündlichen Verhandlung - Verwaltungsakt gerichtet auf die Duldung des Betretens eines Grundstücks durch den Bezirksschornsteinfeger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1619
  • MDR 1979, 606
  • AnwBl 1979, 428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 42, 364 [369]).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Eine Wartepflicht (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107 - NJW 1979, 1619]) bestand für das Berufungsgericht schon deshalb nicht, weil der Kläger nicht zu erkennen gegeben hatte, daß er an der Verhandlung teilnehmen werde, und kein Grund zu der Annahme bestand, daß sich der Kläger auf dem Wege zur Verhandlung befand.
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Erfährt das Gericht vor Beginn der mündlichen Verhandlung, daß der Prozeßbevollmächtigte einer Partei den Termin wahrnehmen will, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen aber nicht pünktlich erscheinen kann, so hat es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs mit der Eröffnung der mündlichen Verhandlung zu warten, sofern und solange das mit dem Interesse an der Einhaltung der Tagesordnung zu vereinbaren ist (vgl. Urteile vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107 S. 30 , vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 66 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Zwar ist das Gericht, wenn ihm - wie hier - vor Beginn der mündlichen Verhandlung bekannt wird, daß ein Beteiligter nicht pünktlich erscheinen kann, zur Wahrung rechtlichen Gehörs verpflichtet, mit der Eröffnung der mündlichen Verhandlung zu warten, sofern und solange dies mit dem Interesse an der Einhaltung der Tagesordnung vereinbar ist (vgl. Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Ist zur Terminszeit ein geladener Beteiligter bzw. sein Prozeßbevollmächtigter nicht anwesend, so liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er zur festgesetzten Zeit die mündliche Verhandlung eröffnet oder je nach den Umständen des Einzelfalls noch eine gewisse Zeit zuwartet (vgl.Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107;Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 43.85 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Diese Forderung wird im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Regel dadurch genügt, daß - wie es auch hier das Berufungsgericht getan hat - mündliche Verhandlung anberaumt, der Beteiligte bzw. sein Prozeßbevollmächtigter ordnungsgemäß geladen und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt eröffnet wird (vgl. Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - ).

    Hat ein Beteiligter sein Erscheinen und die Möglichkeit einer geringen Verspätung ausdrücklich angekündigt, so wird er im allgemeinen damit rechnen können, daß eine gewisse Zeit abgewartet wird und z.B. nicht die Berufungsverhandlung bereits 10 Minuten nach der Terminszeit abgeschlossen ist; geschieht dies gleichwohl, kann darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - ).

  • BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98

    Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und

    Dem Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör wird im Verwaltungsprozeß in der Regel dadurch genügt, daß mündliche Verhandlung anberaumt, der Beteiligte bzw. sein Prozeßbevollmächtigter ordnungsgemäß geladen und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt eröffnet wird (vgl. Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107; Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 43.85 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Ein Gericht ist jedoch in der Regel nur dann zur Wahrung rechtlichen Gehörs verpflichtet, mit der Eröffnung der mündlichen Verhandlung - solange dies mit dem Interesse an der Einhaltung der Tagesordnung vereinbar ist - zu warten oder gar die Sache zu vertagen (§ 173 VwGO i.V.m. § 227 ZPO), wenn ihm vor deren Beginn bekannt wird, daß der Bevollmächtigte eines Beteiligten nicht pünktlich erscheinen kann (Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 1 A 285/20

    Prüfen einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit eines Beamten; Versetzung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1985 - 2 B 43.85 -, juris, Rn. 3 f. m. w. N., sowie Urteil vom 14. Februar 1979 - I C 20.77 -, NJW 1979, 1619 (in juris nur Ls.); s. a. BFH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - V B 49/15 -, juris, Rn. 7, ebenfalls m. w. N.
  • BSG, 20.12.2016 - B 5 R 242/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Hat ein Beteiligter sein Erscheinen oder eine Verspätung nicht angekündigt, so kann er normalerweise nicht erwarten, dass das Gericht länger als 15 Minuten auf ihn wartet, wenn es keine Anhaltspunkte dafür hat, ob und wann er erscheinen wird (vgl BSG Beschluss vom 31.3.2004 - B 4 RA 126/03 B - SozR 4-1500 § 112 Nr. 2 RdNr 8; BGH Urteile vom 9.10.1975 - VII ZR 242/73 - NJW 1976, 196 und vom 19.11.1998 - IX ZR 152/98 - NJW 1999, 724; vgl auch BVerwG Urteile vom 14.2.1979 - I C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107, vom 11.4.1989 - 9 C 55/88 - NVwZ 1989, 857 und vom 3.7.1992 - 8 C 58/90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 62 RdNr 6b).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler -

    Entgegen der Auffassung der Revision war das Verwaltungsgericht nicht verpflichtet, mit der Eröffnung bzw. Schließung der mündlichen Verhandlung länger auf den Bevollmächtigten des Klägers zu warten (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107 S. 30 [31 f.]).
  • VGH Hessen, 11.07.2000 - 8 UZ 3213/99

    Zur Verpflichtung des Gerichts, mit der Terminseröffnung zu warten; hier:

  • BVerwG, 06.12.1988 - 8 B 54.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2000 - 21 A 4896/99

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter und Gewährung von Abschiebungsschutz

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 8 A 3665/01

    Fortführung und Schließung der mündlichen Verhandlung

  • BVerwG, 12.09.1995 - 5 B 107.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wartepflicht bei

  • BVerwG, 02.11.1982 - 5 B 23.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung einer

  • BFH, 30.01.1986 - IV R 22/84

    Schätzung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer mangels Abgabe von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht