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   ArbG Osnabrück, 27.01.1998 - 1 Ca 554/97   

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ArbG Osnabrück, 27.01.1998 - 1 Ca 554/97 (https://dejure.org/1998,18108)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 27.01.1998 - 1 Ca 554/97 (https://dejure.org/1998,18108)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - 1 Ca 554/97 (https://dejure.org/1998,18108)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98

    Kein Sozialplan im Konkurs ohne Betriebsrat

    Arbeitsgericht Osnabrück - 1 Ca 554/97 - Urteil vom 27. Januar 1998.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 27. Januar 1998 - 1 Ca 554/97 - abgeändert.

  • LAG Niedersachsen, 26.01.2001 - 10 Sa 1753/00

    Verjährung von Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des

    Im September 1997 erhob der Kläger vor dem Arbeitsgericht Osnabrück - 1 Ca 554/97 - Klage mit dem Antrag, eine Forderung von 17.852,96 DM aus dem Sozialplan zur Konkurstabelle festzustellen, hilfsweise, die Forderung aus der Vereinbarung vom 29. April 1994 im Rang einer Masseschuld zur Konkurstabelle festzustellen.

    Die Verjährung ist auch nicht durch die im September 1997 vor dem Arbeitsgericht Osnabrück - 1 Ca 554/97 - erhobene Klage gemäß § 209 Abs. 1 BGB unterbrochen worden.

  • LAG Niedersachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 561/98

    Feststellung einer Sozialplanforderung zur Konkurstabelle; Möglichkeit im

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 27.01.1998 - 1 Ca 554/97 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 27.01.1998 - 1 Ca 554/97 - abzuändern und nach seinen Schlußanträgen erster Instanz zu erkennen.

  • BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 154/01

    Abfindung aus einem vom Konkursverwalter mit den Arbeitnehmern eines

    Im September 1997 erhob der Kläger vor dem Arbeitsgericht Osnabrück - 1 Ca 554/97 - Klage mit dem Antrag, eine Forderung von 17.852, 96 DM aus dem Sozialplan zur Konkurstabelle festzustellen, hilfsweise, die Forderung aus der Vereinbarung vom 29. April 1994 im Rang einer Masseschuld zur Konkurstabelle festzustellen.
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