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   OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 D 47/09   

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https://dejure.org/2009,17214
OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 D 47/09 (https://dejure.org/2009,17214)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.06.2009 - 1 D 47/09 (https://dejure.org/2009,17214)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 1 D 47/09 (https://dejure.org/2009,17214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 58; SGB X § 36
    Prozesskostenhilfe; Rechtsmittelbelehrung; Widerspruchsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bezeichnung des Sitzes der den Widerspruch entgegennehmenden Behörde durch Rückverweisung auf die Angaben im Briefkopf

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; SGB X § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 58; SGB X § 36
    Prozesskostenhilfe; Rechtsmittelbelehrung; Widerspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - L 7 B 58/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 D 47/09
    Für die Bezeichnung des Sitzes der Behörde, bei der der Widerspruch einzulegen ist, reicht eine Rückverweisung auf die Angaben im Briefkopf, wenn, wie im vorliegenden Fall, diese Angaben im Briefkopf selbst den Erfordernissen des § 58 Abs. 1 VwGO bzw. § 36 SGB X über den Sitz der Behörde genügen (so auch BVerwG, Urt. v. 23.8.1990, NVwZ 1991, 261; HessVGH, Urt. v. 20.10.1992 - 9 UE 2200/91 - zitiert nach juris; LSG NRW, Beschl. v. 7.5.2007 - L 7 B 58/07 SS - zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 9 UE 2200/91

    Zu den Erfordernissen einer rechtmäßigen Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 D 47/09
    Für die Bezeichnung des Sitzes der Behörde, bei der der Widerspruch einzulegen ist, reicht eine Rückverweisung auf die Angaben im Briefkopf, wenn, wie im vorliegenden Fall, diese Angaben im Briefkopf selbst den Erfordernissen des § 58 Abs. 1 VwGO bzw. § 36 SGB X über den Sitz der Behörde genügen (so auch BVerwG, Urt. v. 23.8.1990, NVwZ 1991, 261; HessVGH, Urt. v. 20.10.1992 - 9 UE 2200/91 - zitiert nach juris; LSG NRW, Beschl. v. 7.5.2007 - L 7 B 58/07 SS - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 D 47/09
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 D 47/09
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361).
  • OVG Sachsen, 27.01.2010 - 2 A 626/08

    Erfordernis einer zweifelsfreien Angabe des Sitzes der Behörde in einer

    Die von der Beklagten aufgeworfene Frage, ob mit dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu fordern ist, dass der Sitz in derRechtsbehelfsbelehrung selbst genannt sein muss oder ob auch die Angabe auf dem Briefkopf ausreichen kann, wozu der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts tendiert und wie es der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, des Bundesfinanzhofs und auch des 1. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 9.6.2009 - 1 D 47/09 -, juris) entspricht, kann hier offenbleiben.
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