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   OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07   

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OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07 (https://dejure.org/2007,3385)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07 (https://dejure.org/2007,3385)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 24. August 2007 - 1 EO 563/07 (https://dejure.org/2007,3385)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 35; BauGB § 36
    Immissionsschutzrecht; Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windenergieanlagen; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; gemeindliches Einvernehmen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Möglichkeit der Berufung einer Gemeinde auf die Planungshoheit gegenüber einem unzulässigen ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BauGB/ROG
    Windenergieanlagen im Außenbereich und gemeindliches Einvernehmen

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35; BauGB § 36
    Abfallbeseitigungsrecht: Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Windenergieanlagen; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; gemeindliches Einvernehmen; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Außenbereichsvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 168
  • BauR 2008, 136
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung hat die Qualität eines öffentlichen Belangs, wenn es inhaltlich hinreichend konkretisiert und wenn zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitsanforderungen genügenden Zielfestlegung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG verfestigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364 = NVwZ 2005, 578 = BRS 69 Nr. 107).

    Diese Wechselbezüglichkeit von positiver und negativer Komponente bringt es in der Regel mit sich, dass der Abwägungsprozess weit fortgeschritten sein muss, bevor sich hinreichend sicher abschätzen lässt, welcher der beiden Gebietskategorien eine im Planungsraum gelegene Fläche zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 - a. a. O.).

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Daraus folgt, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf den Rechtsbehelf der Gemeinde, auf deren Gebiet das genehmigte Vorhaben errichtet und betrieben werden soll, in vollem Umfang nachzuprüfen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 = BauR 2000, 1312 = BRS 63 Nr. 115; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05 - BauR 2006, 1873).

    Diese Entscheidung verkennt, dass die gemeindliche Planungshoheit - wie dargestellt - bereits dann berührt ist, wenn ein Vorhaben im Gemeindegebiet auf der Grundlage des § 35 BauGB zugelassen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -a. a. O.).

  • BVerwG, 11.08.2004 - 4 B 55.04

    Inhalt und Ausprägung des "Erfordernisses einer förmlichen Planung" als

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Danach geht der Gesetzgeber davon aus, dass jedenfalls im Grundsatz bei Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB - und damit auch bei Windenergieanlagen - das durch die genannten Planungsbefugnisse ergänzte Konditionalprogramm die Zulässigkeit ausreichend zu steuern vermag (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11. August 2004 - 4 B 55.04 - BauR 2005, 832).

    Inwiefern allein daraus ein Planungsbedürfnis, insbesondere das Bedürfnis nach einer Bauleitplanung, folgen soll, ergibt sich aus dem Vorbringen der Antragstellerin nicht; sie trägt insoweit keine Umstände vor, anhand derer die geltend gemachte Planbedürftigkeit konkretisiert werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. August 2004 - 4 B 55.04 - a. a. O.).

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Zu diesen Auswirkungen zählen "erdrückende" oder "erschlagende" Wirkungen von Gebäuden auf Nachbargrundstücke (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 4 B 72.06 - NVwZ 2007, 336 = UPR 2007, 150).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Sie liegt nur dann vor, wenn das Vorhaben dem Ortsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 - NVwZ 1991, 64 = UPR 1990, 439 = BRS 50 Nr. 84).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Im Grundsatz gilt, dass Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Außenbereich einem dort privilegiert zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 = NVwZ 1984, 269 = BRS 42 Nr. 91).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Gegenüber der Zulassung von Fachplanungsvorhaben kann sich die Gemeinde nur auf die gerechte Abwägung ihrer eigenen abwägungsbeachtlichen Belange berufen, insbesondere die Rücksichtnahme auf ihre eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung verlangen bzw. geltend machen, das Fachplanungsvorhaben entziehe wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2005 - 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 = UPR 2005, 272).
  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Die Ausschlusswirkung einer regionalplanerischen Festsetzung erstreckt sich nur auf die Flächen, die der Plan als Ausschlusszonen festschreibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 - NVwZ 2006, 339 = BRS 69 Nr. 108).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof seinerseits auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2006 - 4 B 48.05 -(BauR 2006, 815) Bezug nimmt, nach der eine Gemeinde sich nicht mit Erfolg gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wenden kann, wenn eine Verletzung der Planungshoheit zu verneinen ist, verkennt er, dass in dem dort zugrunde liegenden Fall um ein - an sich - planfeststellungsbedürftiges Vorhaben gestritten wurde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07
    Maßgebend ist im vorliegenden Verfahren des Rechtsbehelfs der Gemeinde gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung - ebenso wie im baurechtlichen Nachbarstreitverfahren - die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 11 B 11/05 - JURIS m. w. N.).
  • BFH, 26.08.1982 - IV R 31/82

    Feststellungsbeteiligte - Gewinnfeststellungsbeschluß

  • OVG Thüringen, 30.06.2006 - 1 KO 564/01

    Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen; Baugenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2006 - 10 A 973/04

    Windenergieanlage contra unberührte Landschaft

  • VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612

    Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz Nord mit Zielvorgaben zur

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • BVerwG, 05.01.1996 - 4 B 306.95

    Bauplanungsrecht: Erschließungserfordernis für Windkraftanlage im Außenbereich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06

    Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Verstöße gegen andere Rechtsnormen können dem Rechtsmittel der Gemeinde dagegen nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde - insbesondere ihrer Planungshoheit - zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990, a.a.O., 1076; 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90, 91 ff; Thür.OVG, Beschl. v. 24.8.2007 - 1 EO 563/07 -, juris, Rn. 38; restriktiver: Hess.VGH, Beschl. v. 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 -, ESVGH 2007, 112 ff).

    OVG, Beschl. v. 24.8.2007, a.a.O., Rn 47 f), deren grundsätzliche Berücksichtigungsfähigkeit in §§ 3 Nr. 4, 4 Abs. 4 Satz 1 ROG ausdrücklich geregelt ist.

    Danach kommt es für das Erscheinungsbild der im M.tal gelegenen Hofanlagen auch auf eine optische Fernwirkung in Richtung auf das ansteigende Terrain der offenen Feldmark im Osten nicht in entscheidender Weise an (vgl. zur Bedeutung des Merkmals des Ausstrahlungsbereiches, der Fernwirkung bzw. der Sichtbeziehungen, jeweils die Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung von Baudenkmalen betreffend: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.7.1995 - 1 L 38/94 -, NuR 1996, 364; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.3.2006, a.a.O., 1875 f; Thüringer OVG, Beschl. v. 24.8.2007, a.a.O., Rn.60).

  • OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08

    Immissionsschutzrecht; Zum Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde gegen

    Daraus folgt, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf den Rechtsbehelf der (Belegenheits-)Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (Bekräftigung des Senatsbeschlusses vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07).

    Dieses Vorbringen lässt eine Rechtsverletzung der Antragstellerin als möglich erscheinen; denn das Erfordernis des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BauGB dient dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinde (vgl. Senatsbeschluss vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07 - ThürVBl. 2008, 181 m. w. N.).

    Diesen Grundsatz hat der Senat in seinem Beschluss vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07 - (a. a. O.) ausführlich und in Übereinstimmung mit anderen Oberverwaltungsgerichten (vgl. VGH BW, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -DVBl. 1998, 909; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100, und vom 14.12.2006 - 11 B 11.05 - zit. nach Juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 - zit. nach Juris) folgendermaßen begründet:.

  • OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Im Zusammenhang bebauter

    Die Antragstellerin ist wegen der möglichen Verletzung ihrer Planungshoheit auch antragsbefugt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 - und 24.08.2007 - 1 EO 563/07) und hat trotz Fertigstellung des Gebäudes ein Rechtsschutzinteresse.

    Greift eine Gemeinde die unter Ersetzung ihres Einvernehmens gemäß § 36 BauGB erteilte Baugenehmigung im Wege des Widerspruchs und des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO an, hat der Senat im Rahmen der gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist dargelegten Gründe nach seiner bisherigen Rechtsprechung unabhängig vom Ausmaß der möglichen Verletzung der Planungshoheit die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im vollen Umfang zu prüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 - und 24.08.2007 - 1 EO 563/07).

  • VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06

    Baurecht: Zulässigkeit von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten

    Diesen Grundsatz hat das ThürOVG bereits in seinem Beschluss vom 24.08.2007 (1 EO 563/07, ThürVBl 2008, 181 m. w. N.) ausführlich und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten (VGH Baden- Württemberg, U. v. 19.12.1997, 5 S 2735/95, DVBl. 1998, 909; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 29.11.2005, 2 S 15.05, BauR 2006, 1100 und vom 14.12.2006, 11 B 11.05; Niedersächsisches OVG, U. v. 10.01.2008, 12 LB 22/07 - jeweils zitiert nach Juris) folgendermaßen begründet:.
  • OLG Jena, 27.11.2007 - Bl W 490/07

    Zur Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf ger.

    Daran vermag auch der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07 - (zit. n. juris) nichts zu ändern, mit dem die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen die Ablehnung ihres gegen die Genehmigung gerichteten Eilantrages durch das Verwaltungsgericht Weimar zurückgewiesen worden ist; das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren keine Vollprüfung der Genehmigung vorgenommen, sondern sie nur im Hinblick auf die dargelegten Gründe überprüft (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO).
  • OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08

    Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken

    Den Windenergieanlagen, die in einem Vorbehaltsgebiet errichtet werden (bzw. hier schon errichtet worden sind), kann zwar die mit der Ausweisung von Vorranggebieten an anderen Stellen im Planungsraum möglicherweise verbundene Ausschlusswirkung nicht entgegengehalten werden (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07 -, LKV 2008, 321 = ThürVBl. 2008, 41 = BRS 71 Nr. 161 = juris Rdn. 44).
  • VG Saarlouis, 22.02.2010 - 5 L 9/10

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen den angeordneten Sofortvollzug der

    (OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2006 - 8 B 2122/05 -, juris Rdnr. 34; OVG Koblenz, BauR 2005, 1756 (1757); OVG Weimar, Beschluss vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07 -, juris Rdnr. 53) Diesen Vorgaben entspreche das von einem privaten Sachverständigenbüro erstellte Schallgutachten.
  • VG Cottbus, 04.03.2008 - 4 L 429/07

    Eilantrag gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

    Die Frage, ob an dieser Rechtsauffassung angesichts einer neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 10. Januar 2006 - 4 B 48.05 -, BRS 70 Nr. 151 m.w.N.) festgehalten werden kann, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 15. November 2006 - 3 ZU 634/06 -, BRS 70 Nr. 102 einerseits, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11.309/05 -, BRS 70 Nr. 103 sowie Thüringer OVG, Beschluss vom 24. August 2007 - 1 EO 563/07 - ThürVBl. 2008, 41 andererseits).

    Auch unter Berücksichtigung des Artenschutzrechtlichen faunistischen Fachbeitrags vom November 2007 und der Angaben des Zeugen X sowie des Sachverständigen D. in der Sitzung der 3. Kammer des beschließenden Gerichts am 13. Dezember 2007 (3 K 1923/03) vermag die Kammer derzeit nicht davon auszugehen, dass bis zu dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006, a.a.O., S. 16 f.; Thüringer OVG, Beschluss vom 24. August 2007, a.a.O., S. 43) Zeitpunkt der Genehmigungserteilung eine Veränderung der Sachlage mit der Folge eingetreten ist, dass zwei der drei Anlagenstandorte sich nunmehr innerhalb des "Tabu-Bereichs" von 1.000 m zu einem Brutplatz von Rotmilanen befänden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07

    Errichtung eines Windenergieparks in einem faktischen Vogelschutzgebiet:

    Davon ausgehend kann eine Gemeinde im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens eine volle Überprüfung u.a. der Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 BauGB verlangen und dabei auch geltend machen, dass dem Vorhaben öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB, etwa Gesichtspunkte des Naturschutzes, entgegenstehen, deren Wahrnehmung der Gemeinde außerhalb des § 36 BauGB nicht als Teil der ihr zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben obliegt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2006 - 11 B 11.05 -, zit. nach juris, Rn 37 ff.; Beschluss vom 11. Juli 2008 - 11 S 86.07 -, n.v.; Beschluss des 10. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2006 - 10 S 5.06 - zit. nach juris, Rn. 4 m.w.N., Beschlüsse des 2. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2006 - 2 S 133.05 -, n.v., und vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, LKV 2006, 513; ebenso OVG Thüringen, Beschluss v. 24. August 2007 - 1 EO 563/07 -, zit. nach juris, Rn 38; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05, 8 A 11309/05.OVG -, zit. nach juris, Rn 21 ff.).
  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 2143/10

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

    Dabei handele es sich (auch) nach der Rechtsprechung um ein geeignetes Regelwerk.(OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2006 - 8 B 2122/05 -, juris Rdnr. 34; OVG Koblenz, BauR 2005, 1756 (1757); OVG Weimar, Beschluss vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07 -, juris Rdnr. 53) Diesen Vorgaben entspreche das von einem privaten Sachverständigenbüro erstellte Schallgutachten.
  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 252/12

    Klage einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zweier

  • VG Meiningen, 19.01.2011 - 5 K 431/09

    Vereinbarkeit des Baus von zwei Windkraftanlagen mit der gemeindlichen

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