Weitere Entscheidung unten: FG München, 11.12.2002

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 1195/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13297
FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 1195/99 (https://dejure.org/2000,13297)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.07.2000 - 1 K 1195/99 (https://dejure.org/2000,13297)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 1 K 1195/99 (https://dejure.org/2000,13297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asbestsanierung bei selbst genutzten Einfamilienhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 949
  • EFG 2001, 367
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 1195/99
    Das gesetzliche Merkmal der "Zwangsläufigkeit" (§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG ) wird bei der Beseitigung von "außergewöhnlichen" Schäden am selbstgenutzten Wohnhaus dann bejaht, wenn übergeordnete steuer- oder verfassungsrechtliche Wertungen es rechtfertigen, den eingetretenen Schaden steuerlich zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 1995 - III R 12/92 -, BStBl II 1995, 774 ; 6. Mai 1994 - III R 27/92 -, BStBl II 1995, 107, 108).
  • BFH, 19.05.1995 - III R 12/92

    Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 1195/99
    Das gesetzliche Merkmal der "Zwangsläufigkeit" (§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG ) wird bei der Beseitigung von "außergewöhnlichen" Schäden am selbstgenutzten Wohnhaus dann bejaht, wenn übergeordnete steuer- oder verfassungsrechtliche Wertungen es rechtfertigen, den eingetretenen Schaden steuerlich zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 1995 - III R 12/92 -, BStBl II 1995, 774 ; 6. Mai 1994 - III R 27/92 -, BStBl II 1995, 107, 108).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 1195/99
    Er zieht hierzu eine Parallele zur ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für Maßnahmen im Gesundheitsbereich, die nach der Lebenserfahrung nicht ausschließlich von Kranken aufgrund einer medizinischen Indikation unmittelbar zur Behandlung oder Linderung einer Krankheit ergriffen werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. August 1991 - III R 54/90 -, BStBl II 1991, 920 ; 29. Oktober 1992 - III R 232/90 -, BFH/NV 1993, 231; 30. Juni 1995 - III R 52/93 -, BStBl II 1995, 614 ).
  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 1195/99
    Er zieht hierzu eine Parallele zur ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für Maßnahmen im Gesundheitsbereich, die nach der Lebenserfahrung nicht ausschließlich von Kranken aufgrund einer medizinischen Indikation unmittelbar zur Behandlung oder Linderung einer Krankheit ergriffen werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. August 1991 - III R 54/90 -, BStBl II 1991, 920 ; 29. Oktober 1992 - III R 232/90 -, BFH/NV 1993, 231; 30. Juni 1995 - III R 52/93 -, BStBl II 1995, 614 ).
  • BFH, 29.10.1992 - III R 232/90

    Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Kur als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 1195/99
    Er zieht hierzu eine Parallele zur ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für Maßnahmen im Gesundheitsbereich, die nach der Lebenserfahrung nicht ausschließlich von Kranken aufgrund einer medizinischen Indikation unmittelbar zur Behandlung oder Linderung einer Krankheit ergriffen werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. August 1991 - III R 54/90 -, BStBl II 1991, 920 ; 29. Oktober 1992 - III R 232/90 -, BFH/NV 1993, 231; 30. Juni 1995 - III R 52/93 -, BStBl II 1995, 614 ).
  • FG Saarland, 14.11.2001 - 1 K 124/00

    Sanierung einer asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizung keine außergewöhnliche

    Entscheidend für die Außergewöhnlichkeit der jeweiligen Aufwendungen ist, ob sie ihrer Art und ihrem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen (BFH-Urteil vom 6. Mai 1995 III R 27/92, BStBl II 1995, 104) und für ihre tatsächliche Zwangsläufigkeit, ob sie dem Steuerpflichtigen zur Abwendung einer Zwangslage erwachsen sind, in die er durch ein unausweichliches Ereignis geraten ist, das ihn gleichsam als private Katastrophe in einem existenziell wichtigen Lebensbereich getroffen hat (Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juli 2000 1 K 1195/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 367 mit BFH-Nachweisen).

    Deshalb kann die Behebung außergewöhnlicher Schäden am selbstgenutzten Einfamilienhaus zwangsläufig sein, wenn es um die Beseitigung im Haus verwandter gesundheitsgefährdender Bauteile geht (BFH-Urteile vom 29. November 1991 III R 74/87, BStBl II 1992, 290; BStBl II 1995, 104; FG Rheinland-Pfalz, EFG 2001, 367).

    Dem gemäß ist es für den Senat erheblich zweifelhaft, ob sich die streitbefangene Erneuerung der Heizungsanlage überhaupt als unvorhersehbare außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG, sondern nicht vielmehr als schlichte Behebung eines normalen Verschleißtatbestandes darstellt (ebenso FG Rheinland-Pfalz, EFG 2001, 367 für die Erneuerung der 14 Jahre alten asbesthaltigen Außenhaut eines Einfamilienhauses), auch wenn der Kläger den - im Übrigen schon im Einspruchsverfahren nicht mehr nachprüfbaren - guten Zustand seiner alten Nachtstromspeicherheizung betont.

    Demzufolge bedarf es zum Nachweis einer solchen absoluten Dringlichkeit jedenfalls dann eines vorherigen Asbestgutachtens, wenn die äußeren Umstände gegen eine derart dringliche Asbestsanierung sprechen (ein solches Gutachten stets fordernd: FG Rheinland-Pfalz, EFG 2001, 367 im Falle der Sanierung eines asbesthaltigen Wohnhausaußenputzes; im Grundsatz ebenso, wenn auch letztlich ohne entscheidungserhebliche Bedeutung: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. März 1997  5 K 2134/96 - zitiert bei FG Düsseldorf, EFG 1999, 1075 - für asbesthaltige Nachtspeicheröfen auf S. 3 der Urteilsausfertigung; Oberfinanzdirektion Saarbrücken, Verfügung vom 18. Juli 1997, Deutsches Steuerrecht 1997, 1536).

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Rechtsprechung
   FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13214
FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99 (https://dejure.org/2002,13214)
FG München, Entscheidung vom 11.12.2002 - 1 K 1195/99 (https://dejure.org/2002,13214)
FG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 1 K 1195/99 (https://dejure.org/2002,13214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff bei Anwendung der 183-Tage-Regelung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" bei Anwendung der "183-Tage-Regelung" i. S. der DBA; Einkommensteuer 1995, 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an den "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" bei Anwendung der "183-Tage-Regelung" i. S. der DBA - Einkommensteuer 1995, 1996

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff des Arbeitgebers i. S. der Doppelbesteuerungsabkommen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1086
  • EFG 2003, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.04.2000 - I B 114/99

    DBA-Spanien; konzerninterne Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Diese Definition ist nicht notwendig identisch mit derjenigen des Lohnsteuerrechts (BFH-Urteil vom 24.3.1999 I R 64/98, BFHE 190, 79 , BStBl II 2000, 41), weshalb aus doppelbesteuerungsrechtlicher Sicht die laufenden Bezüge des Kl anlässlich seiner Auslandstätigkeiten nicht schon deshalb "von der" und "für die" M-GmbH gezahlt wurden, weil diese sie tatsächlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung auszahlte (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6 ).

    Das Erfordernis besonderer Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und unselbständig Tätigen belegt jedoch die neuere Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 in BFH/NV 2001, 6 ).

    Nach einer im Schrifttum vertretenen Ansicht findet auch dann kein Verzicht des Tätigkeitsstaates statt, wenn die Vergütungen zwar nicht von einem in seinem Gebiet ansässigen Arbeitgeber, aber von einem dort ansässigen Dritten wirtschaftlich getragen werden und damit gleichfalls das Steueraufkommen dieses Staates gemindert wird (vgl. Kempermann in Flick/Wassermeyer/Wingert, Art. 15 Anm. 50, Vogelgesang in Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen, DBA, OECD-MA, Art. 15 Rn. 168; s. auch BFH-Beschluss vom 24.7.2000, BFH/NV 2001, 6 ).

    Davon kann angesichts seiner auf wenige Tage beschränkten Aufenthalte während der Streitjahre nicht ausgegangen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27.4.2000, BFH/NV 2001, 6 ).

  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Die Besteuerung erstreckt sich auch auf die Einkünfte, die dem Kl im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit aus der Ausübung der von der Konzernobergesellschaft - der MI - gewährten Aktienoptionen zugeflossen sind (vgl. BFH-Urteil vom 24.1.2001 I R 100/98, BFHE 195, 102 , BStBl II 2001, 509).

    Diese Bezüge waren daher abkommensrechtlich - zumindest auch - "für den Arbeitgeber" (M-GmbH) i. S. des Art. 15 Abs. 2 b OECD-MA bezahlt (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 195, 102 , BStBl II 2001, 509).

  • BFH, 03.12.1998 - III R 5/98

    Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Da sie jedoch während des Laufs dieser Frist mit Schreiben vom 29.11.2000 um Fristverlängerung für die Beantwortung der Aufklärungsanordnung vom 13.10.2000 gebeten haben, geht der Senat davon aus, dass hierdurch stillschweigend zugleich ein Antrag nach § 68 FGO a. F. gestellt wurde (vgl. Bundesfinanzhof - BFH-Urteil vom 3.12.1998 III R 5/98, BFHE 187, 503 , Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 227).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Erforderlich ist vielmehr eine Belastung mit den konkreten Aufwendungen, die der betreffenden Tätigkeit entsprechend den Grundsätzen des "Dealing-at-arms-length" zuzuordnen sind (vgl. Vogelgesang, a.a.O. Art. 15 Rn. 167 ff, Kempermann, a.a.O. Art. 15 Anm. 51, 52, Wassermeyer, a.a.O. Art. 15 Rz. 114, 116, 119, 122, Prokisch, a.a.O. Art. 15 Rz. 30, Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl. Tz. 16.438; vgl. entsprechend zur Kostenbelastung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte BFH-Urteil vom 24.2.1988 I R 143/84, BFHE 152, 500 , BStBl II 1988, 819 und Wassermeyer, a.a.O. Art. 15 Rz. 130).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Danach ist als Arbeitgeber im Sinne der DBA derjenige Unternehmer zu verstehen, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitgeber auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (vgl. zum DBA Spanien BFH-Urteil vom 21.8.1985 I R 63/80, BFHE 144, 428 , BStBl II 1986, 4 und zum DBA Schweden BFH-Urteil vom 29.1.1986 I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl II 1986, 442).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 64/98

    Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Diese Definition ist nicht notwendig identisch mit derjenigen des Lohnsteuerrechts (BFH-Urteil vom 24.3.1999 I R 64/98, BFHE 190, 79 , BStBl II 2000, 41), weshalb aus doppelbesteuerungsrechtlicher Sicht die laufenden Bezüge des Kl anlässlich seiner Auslandstätigkeiten nicht schon deshalb "von der" und "für die" M-GmbH gezahlt wurden, weil diese sie tatsächlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung auszahlte (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6 ).
  • BFH, 29.01.1986 - I R 109/85

    Arbeitgeber - DBA-Schweden - Im Ausland ansässige Person - Inländische

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Danach ist als Arbeitgeber im Sinne der DBA derjenige Unternehmer zu verstehen, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitgeber auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (vgl. zum DBA Spanien BFH-Urteil vom 21.8.1985 I R 63/80, BFHE 144, 428 , BStBl II 1986, 4 und zum DBA Schweden BFH-Urteil vom 29.1.1986 I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl II 1986, 442).
  • BFH, 24.06.1999 - IV R 73/97

    Forderungsverzicht bei eiserner Verpachtung

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Diese Definition ist nicht notwendig identisch mit derjenigen des Lohnsteuerrechts (BFH-Urteil vom 24.3.1999 I R 64/98, BFHE 190, 79 , BStBl II 2000, 41), weshalb aus doppelbesteuerungsrechtlicher Sicht die laufenden Bezüge des Kl anlässlich seiner Auslandstätigkeiten nicht schon deshalb "von der" und "für die" M-GmbH gezahlt wurden, weil diese sie tatsächlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung auszahlte (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6 ).
  • FG München, 23.10.2007 - 13 K 4198/03

    Anwendbarkeit des deutschen Besteuerungsrechts auf Teile von Einkünften aus

    Das FA verweist zur weiteren Begründung auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 11. Dezember 2002 (1 K 1195/99, EFG 2003, 512) und führt aus, dass die Kostenaufteilung zwischen den ausländischen Tochtergesellschaften im Streitfall nur eine pauschale Kostenumlage sei.

    Erforderlich ist vielmehr eine Belastung mit den Vergütungen als Arbeitsvergütungen, d.h. den konkreten Aufwendungen, die der betreffenden Tätigkeit nach den Grundsätzen des "Dealing-at-arms-length" zuzuordnen sind (Vogelgesang in Gosch / Kroppen / Grotherr, DBA-Kommentar, Loseblatt-Stand: Februar 2007, Art. 15 OECD-MA, Rn. 167 ff; Wassermeyer in Debatin / Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Loseblatt- Stand: Januar 2007, 0ECD-MA, Art. 15 Rz. 114, 116, 119, 122, Prokisch in Vogel, DBA, 3. Aufl. 1996, Art. 15 Rz. 30; vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 11. Dezember 2002 - 1 K 1195/99, EFG 2003, 512).

  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 53/97

    Arbeitgeber im Sinne des DBA Frankreich; Besteuerung von Vorstandsmitgliedern;

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil der Sache grundsätzliche Bedeutung zukommt [Hinweis auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren zu den Urteilen des FG München vom 8. Oktober 2001 7 K 854/00 (- Az. BFH: I R 96/01 - IStR 2002, 28) und vom 11. Dezember 2002 1 K 1195/99 (- Az. BFH: I R 1/03 - EFG 2003, 512 ).
  • FG München, 23.07.2003 - 1 K 1231/00

    Steuerbefreiung für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Schweiz;

    Hierbei kann dahingestellt bleiben, inwieweit die AG Schweiz die abkommensrechtlichen Voraussetzungen eines Arbeitgebers erfüllt (zum wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff der Doppelbesteuerungsabkommen vgl. Urteil des Senats vom 11.12.2002 1 K 1195/99, EFG 2003, 512 ).
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