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   FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08   

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FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08 (https://dejure.org/2011,14212)
FG Saarland, Entscheidung vom 21.06.2011 - 1 K 1196/08 (https://dejure.org/2011,14212)
FG Saarland, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 1 K 1196/08 (https://dejure.org/2011,14212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ohne Wissen und Wollen überzahlte Gehaltsbestandteile sind kein Arbeitslohn i.S.v. § 19 EStG; Ohne Wissen und Wollen überzahlte Gehaltsbestandteile als Arbeitslohn i.S.v. § 19 EStG; Überhöhte Gehaltszahlung aufgrund einer Veruntreuungshandlung oder einem Diebstahl als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Keine Qualifikation vom Arbeitnehmer durch Lohndatenmanipulation veranlasster überhöhter Gehaltszahlungen als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Qualifikation vom Arbeitnehmer durch Lohndatenmanipulation veranlasster überhöhter Gehaltszahlungen als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1926
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.05.2006 - VI R 17/03

    Rückzahlung von Arbeitslohn - Rückzahlungsverpflichtung - rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    So habe der BFH mit Urteil vom 4. Mai 2006 (VI R 17/03 BStBl II 2006, 830) auch versehentliche Überweisung des Arbeitgebers, die dieser zurückfordern könne, als Arbeitslohn angesehen.

    So handelt es sich bei versehentlichen Gehaltsüberzahlungen, die der Arbeitgeber zurückfordern kann, in aller Regel um Arbeitslohn (vgl. BFH vom 4. Mai 2006 VI R 17/03, BStBl II 2006, 830).

  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/05

    Änderung der Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 AO nach Übermittlung oder

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    Besteht ein Vorbehalt der Nachprüfung nicht mehr, kann eine Änderung auch nach anderen allgemeinen Korrekturvorschriften erfolgen (BFH vom 30. Oktober 2008 VI R 10/05, BStBl II 2009, 354; Drenseck in Schmidt, EStG 29. Aufl. 2010, Rz. 4 zu § 41a EStG).

    Eine solche Änderung ist ungeachtet der sich aus § 41 c Abs. 3 FGO ergebenden Rechtsfolgen möglich (BFH vom 30. Oktober 2008 VI R 10/05, BStBl II 2009, 354).

  • FG München, 29.08.1984 - IX 69/84
    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    Die Entscheidung des Finanzgerichts München vom 29. August 1984 (IX 69/84 E, EFG 1985, 71), dass Veruntreuungshandlungen eines Arbeitnehmers zulasten seines Arbeitgebers regelmäßig keinen Einkünftetatbestand erfüllten, sei nach dem BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1984 (VI S 1/84, juris) einzuschränken, wenn ein Arbeitnehmer eine über seine rechtlichen Kompetenzen hinausgehende tatsächliche Machtstellung gehabt habe, die ihm hinsichtlich von Lohnzahlungen ein freies Schalten und Walten ermöglicht habe.

    Hingegen erfüllt eine Veruntreuungshandlung oder ein Diebstahl regelmäßig nicht die Voraussetzungen von Arbeitslohn i.S.v. § 19 EStG (vgl. FG München vom 29. August 1984 IX 69/84 E, EFG 1985, 71 zu veruntreuenden Geldüberweisungen durch Arbeitnehmer; Thürmer in Blümich, EStG, Stand Oktober 2010, § 19 Rz. 227).

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    Arbeitslohn in diesem Sinne sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind (vgl. etwa BFH vom 16. April 1999 VI R 66/97, BStBl II 2004, 408).
  • BFH, 16.04.1999 - VI R 66/97

    Arbeitslohn bei Gruppenkrankenversicherung

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    Arbeitslohn in diesem Sinne sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind (vgl. etwa BFH vom 16. April 1999 VI R 66/97, BStBl II 2004, 408).
  • BFH, 24.05.2006 - I R 9/05

    Aufhebung eines Feststellungsbescheids

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    Die Klägerin begehrt - wie sie unmissverständlich festgestellt hat - die vom Beklagten verweigerte Änderung von Steuerbescheiden (vgl. BFH vom 24. Mai 2006 I R 9/05, BFH/NV 2006, 2019) und nicht etwa die gerichtliche Entscheidung über die Auszahlung der aus ihrer Sicht zuviel entrichteten Lohnsteuerbeträge.
  • BFH, 27.01.2004 - VII B 66/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Antrag auf Terminsänderung wegen plötzlicher

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    Ein kurz vor dem Termin vollzogener Anwaltswechsel ist jedoch nur dann ein erheblicher Grund, wenn er nicht durch den Beteiligten verschuldet ist oder jedenfalls aus schutzwürdigen Gründen erfolgte (BFH vom 27. Januar 2004 VII B 66/03, BFH/NV 2004, 796; Gräber/Koch, a.a.O., § 91 Rz. 4, m.w.N.).
  • BFH, 18.10.1974 - VI R 249/71

    Wirtschaftsgut - Überlassung eines Wirtschaftsguts - Verkehrswert - Geldwerter

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    Auch ohne Wissen und Wollen des Arbeitgebers bezogene Vorteile können zum Arbeitslohn gehören (BFH vom 18. Oktober 1974 VI R 249/71, BStBl II 1975, 182 zu einer Wertdifferenz bei veräußertem Hausgrundstück; Thürmer in Blümich, a.a.O., § 19 EStG, Rz. 227).
  • BFH, 14.12.1984 - VI S 1/84
    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    Die Entscheidung des Finanzgerichts München vom 29. August 1984 (IX 69/84 E, EFG 1985, 71), dass Veruntreuungshandlungen eines Arbeitnehmers zulasten seines Arbeitgebers regelmäßig keinen Einkünftetatbestand erfüllten, sei nach dem BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1984 (VI S 1/84, juris) einzuschränken, wenn ein Arbeitnehmer eine über seine rechtlichen Kompetenzen hinausgehende tatsächliche Machtstellung gehabt habe, die ihm hinsichtlich von Lohnzahlungen ein freies Schalten und Walten ermöglicht habe.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1990 - 6 K 129/87
    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
    Das Vorgehen des Klägers war auch nicht nur "gelegentlich" seiner Arbeitsverrichtung (so etwa im Fall von Behaltendürfen von Fundgeldern, vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 22. März 1990 6 K 129/87, juris).
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 38/11

    Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn; Änderung von Steueranmeldungen nach

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1926 veröffentlichten Gründen in Bezug auf die Lohnsteuer-Anmeldungen der Jahre 2005 und 2006 statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG des Saarlandes vom 21. Juni 2011 1 K 1196/08 hinsichtlich der Streitjahre 2005 und 2006 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Hamburg, 12.10.2017 - 1 K 54/15

    Steuerberaterprüfung, Finanzgerichtsordnung: Verfahrensfragen und Prüfung von

    Jedoch stellt ein Wechsel des Prozessbevollmächtigten vor der mündlichen Verhandlung nur dann einen Grund zur Terminänderung dar, wenn es sich um eine in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor der mündlichen Verhandlung stattfindet und vom Kläger nicht verschuldet wird oder zumindest aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (vergleiche BFH Beschlüsse vom 25.03.2013, VII B 85/12, BFH/NV 2013, 1105; vom 21.07.2011, IV B 99/10, BFH/NV 2011, 1904; vom 30.01.2008, V B 72/06, BFH/NV 2008, 812; Finanzgericht (FG) München Urteil vom 23.07.2012, 14 K 2389/10, juris; FG Saarland Urteil vom 21.06.2011, 1 K 1196/08, EFG 2011, 1926).
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