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   FG Sachsen, 30.01.2008 - 1 K 1250/05   

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https://dejure.org/2008,28959
FG Sachsen, 30.01.2008 - 1 K 1250/05 (https://dejure.org/2008,28959)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30.01.2008 - 1 K 1250/05 (https://dejure.org/2008,28959)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 1 K 1250/05 (https://dejure.org/2008,28959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags; Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Feststellungsverjährung; Beginn der Feststellungsfrist für die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung des Einheitswertes

  • Judicialis

    GrStG § 13 Abs. 1 S. 2; ; AO § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 171 Abs. 10; ; AO § 181 Abs. 1 S. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist bei Auswirkungen auf noch nicht verjährte Grundsteuermessbetragsfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1002
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 76/97

    Gewinnfeststellung bei Treuhandverhältnis

    Auszug aus FG Sachsen, 30.01.2008 - 1 K 1250/05
    Diese Auffassung wird gestützt durch die Ausführungen des BFH im Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 76/97 (BStBl II 1999, 747 unter Nr. 4 a) der Gründe), wonach bei zweistufigen Feststellungsverfahren § 181 Abs. 5 AO in der Weise anzuwenden ist, dass anstelle der Steuerfestsetzung auf die gesonderte Feststellung auf der zweiten Stufe (und nicht auf die Steuerfestsetzung auf der letzten Stufe) abzustellen ist.
  • FG Köln, 21.11.2001 - 6 K 1134/01

    Beteiligungszurechnung bei Mehrmütterorganschaft; Verweigerung einer Vertagung;

    Auszug aus FG Sachsen, 30.01.2008 - 1 K 1250/05
    Zwar ist ein Messbetrag keine Steuer; § 181 Abs. 5 AO ist jedoch entsprechend anwendbar, wenn die gesonderte Feststellung für die Festsetzung eines Steuermessbetrags von Bedeutung ist (vgl. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO; FG Köln, Urteil vom 21.11.2001 - 6 K 1134/01, EFG 2002, 1245).
  • BFH, 21.11.1997 - V B 56/97

    Rechtssätze über das Verhältnis eines bestandskräftigen

    Auszug aus FG Sachsen, 30.01.2008 - 1 K 1250/05
    Folgebescheide können in zulässiger Weise nicht mit Einwendungen, die sich allein gegen die Höhe der Steuerfestsetzung im Grundlagenbescheid richten, angegriffen werden (§§ 42 FGO, 351 Abs. 2 AO; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. November 1997 V B 56/97, BFH/NV 1998, 807).
  • BFH, 11.11.2009 - II R 14/08

    Korrektur eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1002 veröffentlicht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2008 - 3 K 93/03

    Vermeidung des Beginns der Festsetzungsfrist als Zweck des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr.

    Letzterem entsprechend soll für die als solche angesehene Feststellungsverjährung eines Grundlagenbescheids über einen Messbetrag § 181 Abs. 5 AO gelten (Brandis in Tipke/Kruse, AO, 117. Lfg., Oktober 2008, § 184, RZ 6; a.A. Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 30. Januar 2008 1 K 1250/05, EFG 2008, 1002).
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