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   VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17.KS   

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VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17.KS (https://dejure.org/2019,43496)
VG Kassel, Entscheidung vom 22.11.2019 - 1 K 130/17.KS (https://dejure.org/2019,43496)
VG Kassel, Entscheidung vom 22. November 2019 - 1 K 130/17.KS (https://dejure.org/2019,43496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Konkurrentenstreitverfahren nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers - Voraussetzungen für ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    Die Kollegialgerichtsregel ist auf Entscheidungen über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten anwendbar und damit auch im vorliegenden Rechtsstreit (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99-110).

    Sie greift im Einzelfall nicht ein, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht mit der Sorgfalt getroffen worden ist, wie sie von der Behörde erwartet wird, weil sie daran gemessen nicht auf einer zureichenden tatsächlichen und rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a.a.O.).

    Vielmehr ist eine umfassende tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Bewerberauswahl verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102-122, Rn. 32; Urteil vom 17. August 2005, a.a.O.) und vorliegend auch erfolgt.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    Die regelmäßig nachfolgenden Konkurrentenmitteilungen stellen zwar keine inhaltlich eigenständigen Entscheidungen dar, sondern geben lediglich die einheitliche, rechtlich untrennbare Auswahlentscheidung bekannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 25).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101 ff. sowie 04.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 ff.) geht der Bewerbungsverfahrensanspruch eines Bewerbers in einer solchen Situation nur dann nicht mangels Erfüllbarkeit durch den Dienstherrn unter, wenn dieser durch sein Verhalten die Erlangung rechtzeitigen vorläufigen Rechtsschutzes verhindert oder sich über dessen möglicherweise erfolgversprechende Inanspruchnahme nach Anrufung des Gerichts hinweggesetzt hat.

    Vielmehr ist eine umfassende tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Bewerberauswahl verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102-122, Rn. 32; Urteil vom 17. August 2005, a.a.O.) und vorliegend auch erfolgt.

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    Daneben ist in der Rechtsprechung aber auch ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn anerkannt, der aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen hergeleitet wird (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. August 1961, - II C 165.59 -, BVerwGE 13, 17, 18 ff.).

    Insoweit obliegt die materielle Beweislast dem Dienstherrn, d. h. er muss nachweisen, dass ein solches Verschulden nicht vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1961, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Behörde regelmäßig kein Verschulden vorzuwerfen ist, wenn die behördliche Entscheidung durch ein mit mehreren rechtskundigen Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht aufgrund einer nicht nur summarischen Prüfung als objektiv rechtmäßig angesehen wird (std. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303, sog. "Kollegialgerichtsregel").
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Auslesekriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bei der Auswahl für einen Beförderungsdienstposten stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung das Beamtenverhältnis dar, ohne dass es eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29.97 -, DVBl. 1998, 1083, unter Verweis auf BVerwGE 80, 123).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Auslesekriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bei der Auswahl für einen Beförderungsdienstposten stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung das Beamtenverhältnis dar, ohne dass es eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29.97 -, DVBl. 1998, 1083, unter Verweis auf BVerwGE 80, 123).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    Ob dies anders ist, wenn die ablehnende Entscheidung des Dienstherrn in der Begründung die Qualifikation des Betreffenden herabwürdigt und damit geeignet ist, weitere Karrierechancen ernsthaft zu gefährden (so BVerwG, Urteil vom 09. März 1989 - 2 C 4/87 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 20/89 -, beide zit. nach juris), muss hier nicht entschieden werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    Auch nach der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Mangel einer dienstlichen Beurteilung in einem Auswahlverfahren nur dann beachtlich, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten des nicht ausgewählten Konkurrenten auswirken kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 - OVG Bremen, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 B 199/17 -, beide zit. nach juris; strenger OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15 - juris Rn. 17, welches eine überwiegende Wahrscheinlichkeit fordert).
  • VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18

    Schriftliche Beurteilungsbeiträge

    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    Auch nach der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Mangel einer dienstlichen Beurteilung in einem Auswahlverfahren nur dann beachtlich, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten des nicht ausgewählten Konkurrenten auswirken kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 - OVG Bremen, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 B 199/17 -, beide zit. nach juris; strenger OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15 - juris Rn. 17, welches eine überwiegende Wahrscheinlichkeit fordert).
  • OVG Bremen, 26.03.2018 - 2 B 199/17
    Auszug aus VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
    Auch nach der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Mangel einer dienstlichen Beurteilung in einem Auswahlverfahren nur dann beachtlich, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten des nicht ausgewählten Konkurrenten auswirken kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 - OVG Bremen, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 B 199/17 -, beide zit. nach juris; strenger OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15 - juris Rn. 17, welches eine überwiegende Wahrscheinlichkeit fordert).
  • OVG Saarland, 14.05.1990 - 1 R 20/89

    Beamtenrecht; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Laufbahnaufstieg;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11

    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

  • VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19

    Anforderungsprofil der Bundespolizei rechtswidrig, wenn zwei Verwendungen in

    Bei Streitigkeiten auf beamtenrechtlicher Grundlage, die auf die Verhinderung einer Ernennung oder Beförderung eines anderen Beamten abzielen, ist der Anspruch eines übergangenen Bewerbers im Hauptsacheverfahren grundsätzlich - nach Abschluss des Vorverfahrens - im Wege einer auf Bescheidung gerichteten Verpflichtungsklage zu verfolgen (st. Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Kassel, Urteil vom 22. November 2019 - 1 K 130/17.KS , juris, und Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS , juris).
  • VG Kassel, 28.01.2021 - 1 L 1742/20

    Mängel eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

    Allein auf diese Weise kann ein abgelehnter Bewerber verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden und sich der Streit um die Beförderungsauswahl erledigt (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG Kassel, Urteil vom 22. November 2019 - 1 K 130/17.KS -, juris, und Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS -, juris).
  • VG Kassel, 23.06.2021 - 1 L 2370/20

    Führungseignung als konstitutives Merkmal einer Auswahlentscheidung

    Allein auf diese Weise kann ein abgelehnter Bewerber verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden und sich der Streit um die Beförderungsauswahl erledigt (std. Rspr. der Kammer, vgl. VG Kassel, Urteil vom 22. November 2019 - 1 K 130/17.KS -, juris, und Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS -, juris).
  • VG Kassel, 22.07.2020 - 1 L 440/20

    Sowohl die Begründung einer dienstlichen Beurteilung als auch die Ausschärfung

    Allein auf diese Weise kann ein abgelehnter Bewerber verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden und sich der Streit um die Beförderungsauswahl erledigt (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG Kassel, Urteil vom 22. November 2019 - 1 K 130/17.KS , juris, und Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS , juris).
  • VG Kassel, 09.04.2020 - 1 L 444/20

    Einen Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle trifft eine Obliegenheit zur

    Allein auf diese Weise kann ein abgelehnter Bewerber verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden und sich der Streit um die Beförderungsauswahl erledigt (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG B-Stadt, Urteil vom 22. November 2019 - 1 K 130/17.KS , juris, und Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS , juris).
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