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   FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13 E   

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FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13 E (https://dejure.org/2015,42094)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2015 - 1 K 2011/13 E (https://dejure.org/2015,42094)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 1 K 2011/13 E (https://dejure.org/2015,42094)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Verlustes bei der Veräußerung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Verlustes bei der Veräußerung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung des Verlustes bei der Veräußerung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerung einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherung: Einkünfteerzielungsabsicht bei Altverträgen, Überführung verlustbringender Kapitalanlagen von der Vermögens- in die steuerlich relevante Einkünftesphäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 02.03.2016)

    Ohne Gewinnabsicht kein Verlust-Abzug?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13

    Modifizierte Überschusserzielungsabsicht als Voraussetzung für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Auch nach der Auffassung des 1. Senates des FG Nürnberg (Urteil vom 11.02.2014 1 K 1465/13, EFG 2014, 1671) sei die Überschusserzielungsabsicht zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige - wie vorliegend - den Vertrag bei Vertragsabschluss als ertragbringend habe ansehen können.

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des 1. Senates des FG Nürnberg (Urteil vom 11.02.2014 1 K 1465/13, EFG 2014, 1671, Revision anhängig: Az. BFH VIII 25/14), wonach die Überschusserzielungsabsicht zu modifizieren und darauf abzustellen sei, ob der Steuerpflichtige bei Vertragsabschluss den Vertrag als ertragbringend ansehen konnte, wobei bei dieser Betrachtung auch beabsichtigte nicht steuerbare Einnahmen zu berücksichtigen seien.

  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 37/12

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Denn die Besteuerung knüpft grundsätzlich nur an die effektiv verwirklichten, nicht hingegen an hypothetische, zwar realisierbare, aber tatsächlich nicht verwirklichte Sachverhalte und Gestaltungen an (ständige Rechtsprechung vgl. BFH, Urteil vom 14.05.2014 VIII R 37/12, BFH/NV 2014, 1883 m.w.N.).

    Die Einkünfteerzielungsabsicht setzte nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Gesetzeslage die Absicht voraus, auf Dauer gesehen einen Überschuss zu erzielen, sofern die Absicht, steuerfreie Wertsteigerungen zu realisieren, nur mitursächlich für die Anschaffung der ertragbringenden Kapitalanlage gewesen ist (vgl. BFH, Urteil vom 14.05.2014 VIII R 37/12, BFH/NV 2014, 1883 m.w.N.).

  • BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Ähnlich dem Rechtsgedanken, dass Wirtschaftgüter nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen eines Gewerbetriebs zugeordnet werden können, wenn im Zeitpunkt der Einlage bereits fest steht, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen würde (BFH, Urteil vom 18.10.2006 IX R 28/05, BStBl II 2007, 259), konnte der Kläger diese verlustbringende Kapitalanlage durch den Verkauf der Ansprüche der Lebensversicherung nicht allein deshalb von der Vermögens- in die steuerlich relevante Einkünftesphäre des § 20 EStG überführen, weil ab 01.01.2009 solche Veräußerungsgewinne zu versteuern gewesen wären.
  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 31/10

    Austrittsleistungen eines Grenzgängers aus einer schweizerischen Pensionskasse

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Eine der Höhe nach garantierte Leistung gibt es bei der fondsgebundenen Lebensversicherung in der Regel nicht; selbst der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals ist möglich (vgl. BFH, Urteil vom 26.11.2014 VIII R 31/10 BFH/NV 2015, 1134 mit Hinweis auf BMF, Schreiben vom 01.10.2009 IV C 1-S 2252/07/0001, BStBl I 2009, 1172, Tz. 31, 32).
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14

    Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren VIII R 25/14 zugelassen.
  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 132/80

    Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Verluste aus einer solchen unter keine Einkunftsart fallenden Vermögensverwaltung waren nicht ausgleichsfähig (vgl. nur BFH, Urteil vom 23.03.1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463).
  • BFH, 23.09.2013 - VIII B 40/13

    Vorzeitige Kündigung einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Dies galt auch noch nach Abschaffung des Steuerprivilegs für Lebensversicherung durch das Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 (BGBl. I, 1427) mit Wirkung zum 01.01.2005 (vgl. BT-Drs 15/2150, 39) und Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, wonach nunmehr der Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung und den geleisteten Beiträgen als (Zins-)Ertrag erfasst wurde (vgl BFH, Beschluss vom 23.09.2013 VIII B 40/13, BFH/NV 2014, 40 zum Streitjahr 2006).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.07.2014 - 3 K 3338/10

    Entschädigung für Deichbau - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Da erst mit Einführung des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 EStG es ab dem 01.01.2009 theoretisch möglich ist, durch die Veräußerung von Versicherungsansprüchen (steuerpflichtige) Kapitaleinkünfte zu erzielen, können solche Erträge auch frühestens ab diesem Zeitpunkt bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht miteinbezogen werden (vgl. auch Anmerkung Wüllenkemper, EFG 2014, 1674).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Bezogen auf Überschusseinkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG erfordert dies die Absicht, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl. BFH, Urteil vom 15.12.1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 25.06.1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c aa).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
    Das gezahlte Entgelt muss tatsächlich endgültig aus dem Vermögen des Zahlenden in das Vermögen des Zahlungsempfängers übergehen (vgl. BFH, Urteile vom 03.02.1998 IX R 38/96, BStBl II 1998, 539; vom 26.03.1996 IX R 51/92, BStBl II 1996, 443; vom 29.11.1982 GrS 1/81, BStBl II 1983, 272; Mellinghoff in Kirchhof, EStG § 21 Tz 21).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

  • BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92

    Die Darlehensgewährung eines minderjährigen Kindes an ein Elternteil zur

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 26/01

    Liebhaberei bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • FG Düsseldorf, 27.06.2014 - 1 K 3740/13

    Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG - Steuermindernde

  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2015  1 K 2011/13 E aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Mai 2013 dahin geändert, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen des Klägers ein Verlust aus der Veräußerung der Lebensversicherung in Höhe von 46.198 EUR anerkannt wird.

    Die Gründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 377 veröffentlicht.

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