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   FG München, 19.12.2001 - 1 K 2241/01   

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https://dejure.org/2001,14061
FG München, 19.12.2001 - 1 K 2241/01 (https://dejure.org/2001,14061)
FG München, Entscheidung vom 19.12.2001 - 1 K 2241/01 (https://dejure.org/2001,14061)
FG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 1 K 2241/01 (https://dejure.org/2001,14061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Flüchtigkeitsfehler des Finanzamts bei Auswertung eines Grundlagenbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129
    Flüchtigkeitsfehler des FA bei Auswertung eines Grundlagenbescheids; Einkommensteuer 1994 (2. Rechtsgang, früheres Az.: 1 K 3087/98)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Flüchtigkeitsfehler des FA bei Auswertung eines Grundlagenbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.03.1985 - VI R 140/81

    Änderungsbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit des Erstbescheids -

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 2241/01
    Vielmehr ist dann der Fehler des Veranlagungsbeamten, einen bestimmten Sachverhalt oder eine bestimmte Tatsache (z. B. Einkünfte des Steuerpflichtigen) nicht berücksichtigt zu haben, auf ein auf Flüchtigkeit beruhendes Übersehen zurückzuführen, das wie ein Verschreiben, Verrechnen oder Vergreifen als offenbare Unrichtigkeit zu werten ist (vgl. Urteil des BFH vom 29.3.1985 VI R 140/81, BStBl II 1985, 569 ).

    Dass der Fehler auch bei Erlass des Änderungsbescheids vom 16.1.1997, der kurz nach dem fehlerbehafteten Bescheid vom 2.1.1997 erging, übersehen wurde, spielt insoweit keine Rolle (vgl. Urteil des BFH vom 29.3.1985 VI R 140/81, BStBl II 1985, 569 ).

  • BFH, 27.05.1998 - IV B 151/97

    Voraussetzungen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 2241/01
    Die Anwendung des § 129 AO ist auch ausgeschlossen bei unrichtiger Tatsachenwürdigung, der unzutreffenden Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts oder bei Fehlern, die auf mangelhafter Sachaufklärung beruhen (vgl. Beschluss des BFH vom 27.05.1998 IV B 151/97, BFH/NV 1998, 1452 ).
  • BFH, 28.10.1992 - II R 111/89

    Berichtigung eines bestandskräftigen Einheitswertbescheides durch das Finanzamt

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 2241/01
    Dies war aber auch nicht erforderlich, da die Kl hinsichtlich des Veranlagungsfehlers keinen Vertrauensschutz genossen und es bei pflichtgemäßer Ermessensausübung nur eine Entscheidung, und zwar zur Änderung des fehlerhaften Bescheids geben konnte (vgl. Urteil des BFH vom 28.10.1992 II R 111/89, BFH/NV 1993, 637).
  • FG München, 08.12.1999 - 1 K 3087/98

    Ersetzung von Einkünften aus einem Einzelunternehmen durch Gewinn aus

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 2241/01
    Die hiergegen eingelegte Klage, die bei Gericht unter dem Aktenzeichen 1 K 3087/98 geführt wurde, wurde mit Urteil vom 8.12.1999 abgewiesen.
  • FG München, 09.03.2005 - 1 K 3298/04

    Falsch in den Computer eingegebenes Vorzeichen als offenbare Unrichtigkeit;

    Vielmehr ist dann der Fehler des Veranlagungsbeamten, einen bestimmten Sachverhalt oder eine bestimmte Tatsache (z. B. Einkünfte des Steuerpflichtigen) nicht berücksichtigt zu haben, auf ein auf Flüchtigkeit beruhendes Übersehen zurückzuführen, das wie ein Verschreiben, Verrechnen oder Vergreifen als offenbare Unrichtigkeit zu werten ist (vgl. Urteil des BFH vom 29. März 1985 VI R 140/81, BStBl II 1985, 569 ; Urteil des FG München vom 19. Dezember 2001 1 K 2241/01, Juris Nr. STRE200270344).
  • FG Brandenburg, 22.07.2003 - 3 K 2317/01

    Bestimmtheit eines zwei Fonds betreffenden Grunderwerbsteuerbescheids; Umdeutung

    Da im Streitfall der Gesamtaufwand des als einheitliches Vertragswerk zu qualifizierenden Kauf- und Bauvertrages in Gestalt der Kosten für den Grunderwerb sowie der Baukosten der Besteuerung hätte unterworfen werden müssen, hat sich hier das Ermessen des Finanzamtes in einer Weise verengt, die den Erlass des Berichtigungsbescheides geradezu erforderte (vgl. BFH, Urteil vom 28.10.1992 - II R 111/89 -, BFH/NV 1993, 637; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.2002 - 3 K 2467/99 -, zitiert nach JURIS; Finanzgericht München, Urteil vom 19.12.2001 - 1 K 2241/01 -, zitiert nach JURIS; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 23.05.1996 - 2 K 272/95 -, EFG 1996, 961; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.1995 - 6 K 35/94 -, EFG 1996, 460; Finanzgericht Köln, Urteil vom 05.09.1991 - 7 K 5921/90 -, EFG 1992, 107).
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