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OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 2869/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 271
- BauR 2000, 71
- ZfBR 2000, 59
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 2869/97
Die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit), und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers; vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.8.1989 - 4 NB 2.89 - DVBl. 89, 1103).
- BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00
Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; …
Auf den Normenkontrollantrag der Ehefrau des Klägers, die inzwischen Eigentümerin des Grundstücks ist, wurde der Plan mit Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1999 1 K 2869/97 (ZfBR 2000, 59) für teilnichtig erklärt, soweit er eine vertikale Gliederung im reinen Wohngebiet festsetzt. - OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 1 KN 85/20
Betriebswohnen; Betriebswohnung; Dauerwohnen; Reines Wohngebiet; Sondergebiet
Für eine Definition eines eigenen Vollgeschossbegriffs fehlt es aber an einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. Senatsurt. v. 8.7.1999 - 1 K 2869/97 -, BauR 2000, 71 = NVwZ-RR 2000, 271 = BRS 62 Nr. 15 = juris Rn. 6). - OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 2869/98
Freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet;; Tätige, freiberuflich; Räume …
Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des am 1. Dezember 1995 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 150 "B.straße" der Beklagten, der mit Urteil des Senats vom 8. Juli 1999 (1 K 2869/97) für teilnichtig erklärt worden ist.Über die Geltung dieses Bebauungsplans ist im Verfahren 1 K 2869/97 mit Urteil vom gleichen Tage entschieden worden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2018 - 2 B 784/18 vgl. hierzu auch Nds. OVG, Urteil vom 8. Juli 1999 - 1 K 2869/97 -, NVwZ-RR 2000, S. 271.