Rechtsprechung
FG Münster, 31.03.2009 - 1 K 4425/08 Kg, AO |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kindergeld für ein 18 - 24 Lebensjahre alten sich in der Berufsausbildung befindlichen Kindes; Auswirkungen eines Nachgehens einer Vollzeiterwerbstätigkeit höchstens vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten durch das Kind
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld: - Keine Berücksichtigung als Kind während vorübergehender Vollzeiterwerbstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Einkünfte des Kindes aus Vollzeitbeschäftigung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht kindergeldschädlich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld trotz Vollzeitbeschäftigung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kindergeld trotz Vollzeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Kindergeld und schädliche Einkünfte während 4-monatiger Übergangszeit
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erwerbstätigkeit zwischen zwei Ausbildungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tochter arbeitet zwischen Ausbildung und Studium - Eltern bekommen Kindergeld, obwohl das Einkommen des Kindes den Grenzbetrag überschritt
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Einkünfte des Kindes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kindergeldanspruch kann trotz Überschreitung des Jahresgrenzbetrags durch das Kind bestehen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kinder in Berufsausbildung werden während vorübergehender Vollzeiterwerbstätigkeit nicht berücksichtigt
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Kindergeld | Einkünfte des Kindes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- 123recht.net (Kurzinformation)
Haben volljährige Kinder Anspruch auf Kindergeld?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Erneut anhängiges Verfahren beim BFH - Kindergeld bei Vollzeitbeschäftigung eines Kindes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Verfahrensgang
- FG Münster, 31.03.2009 - 1 K 4425/08 Kg, AO
- BFH - III R 36/09 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1242
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.11.2006 - III R 15/06
Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes
Auszug aus FG Münster, 31.03.2009 - 1 K 4425/08
Dies ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 16.11.2006, BStBl. 2008 II S. 56.Soweit der BFH mit Urteil vom 16.11.2006 (Az. III R 15/06, BFHE 216, 74, BStBl. II 2008, 56), hierauf bezieht sich der Beklagte bei seiner Entscheidung, die Kindergeldfestsetzung für das gesamte Jahr 2007 aufzuheben, entschieden hat, ein Kind befinde sich ggf. trotz einer Vollzeiterwerbstätigkeit in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten im Sinne von § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b EStG, erstreckt sich diese Entscheidung lediglich auf die Fälle, in denen in der angeführten Übergangszeit trotz der Vollzeiterwerbstätigkeit bedingt durch die Höhe der Einkünfte weiterhin eine Unterhaltssituation vorliegt und der Jahresgrenzbetrag im Sinne von § 32 Abs. 4 S. 2 EStG insgesamt nicht überschritten wird.
- BFH, 19.10.2001 - VI R 39/00
Berufsausbildung eines Kindes
Auszug aus FG Münster, 31.03.2009 - 1 K 4425/08
Der Begriff der Übergangszeit in § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b EStG ist deshalb begünstigend so auszulegen, dass der Kindergeldanspruch für die Zeiträume, in denen sich das Kind in Berufsausbildung befindet und während derer typischerweise eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern besteht, möglichst erhalten bleibt ( BFH Urteil vom 19.10.2001, VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl. II 2002, 481 m. w. N.).In Fällen der hier zu entscheidenden Art ist daher der Begriff der Übergangszeit in § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b EStG weiterhin in Anlehnung an das Urteil des BFH vom 19.10.2001 (a. a. O.) dergestalt auszulegen, dass der Kindergeldanspruch für die Zeiträume, in denen sich das Kind in Berufsausbildung befindet und während derer typischerweise eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern besteht, möglichst erhalten bleibt.
- FG Münster, 16.07.2010 - 14 K 2567/09
Aufhebung der Festsetzung und Rückforderung von Kindergeld
Hierzu beruft er sich auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. März 2009, 1 K 4425/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 1242).Zu demselben Ergebnis gelangt auch das FG Münster in seinem Urteil vom 31.03.2009 (1 K 4425/08, EFG 2009, 1242).