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   FG Münster, 06.03.2008 - 1 K 4811/06 E   

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https://dejure.org/2008,17224
FG Münster, 06.03.2008 - 1 K 4811/06 E (https://dejure.org/2008,17224)
FG Münster, Entscheidung vom 06.03.2008 - 1 K 4811/06 E (https://dejure.org/2008,17224)
FG Münster, Entscheidung vom 06. März 2008 - 1 K 4811/06 E (https://dejure.org/2008,17224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung der Anwendung eines auf lückenhaften Grunddaten basierenden falschen Tarifs beim Erlass eines Steuerbescheides als offenbare Unrichtigkeit; Anwendung eines falschen Tarifs als Fehlerfolge bei der Grunddatenpflege; Fehler bei der Grunddatenpflege als einem ...

  • Judicialis

    AO § 129

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129 Satz 1
    Änderung des Einkommensteuerbescheids aufgrund offenbarer Unrichtigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Änderung des Einkommensteuerbescheids aufgrund offenbarer Unrichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.01.2005 - III B 79/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Münster, 06.03.2008 - 1 K 4811/06
    Er verweist auf das aus seiner Sicht einen gleichen Sachverhalt betreffende Urteil des 1. Senats des FG Münster vom 29.3.2004 (1 K 6177/03), welches vom BFH durch Beschluss vom 5.1.2005 (III B 79/04, BFH/NV 2005, 1013) bestätigt worden sei.

    Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler; sie können aber auch in einem unbeabsichtigten unrichtigen Ausfüllen des Eingabebogens oder in einem Irrtum über den tatsächlichen Programmablauf bestehen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 5.1.2005 - III B 79/04, BFH/NV 2005, 1023).

  • FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 6177/03

    Fehlerhafte Ehegattenveranlagung zur Einkommensteuer

    Auszug aus FG Münster, 06.03.2008 - 1 K 4811/06
    Er verweist auf das aus seiner Sicht einen gleichen Sachverhalt betreffende Urteil des 1. Senats des FG Münster vom 29.3.2004 (1 K 6177/03), welches vom BFH durch Beschluss vom 5.1.2005 (III B 79/04, BFH/NV 2005, 1013) bestätigt worden sei.

    Ein solcher Fehler bei der Grunddatenpflege ist aber - unabhängig von der Frage, ob ein Prüfvermerk erscheint oder nicht - nicht anders als ein unbeabsichtigtes bzw. unrichtiges Ausfüllen eines Eingabebogens anzusehen, was eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit darstellt (so schon FG Münster, Urteil vom 29.3.2004, 1 K 6177/03 E, EFG 2004, 1178).

  • BFH, 17.02.1993 - X R 47/91

    Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bei der Berichtigung von

    Auszug aus FG Münster, 06.03.2008 - 1 K 4811/06
    Kein mechanisches Versehen liegt allerdings vor, wenn eine mehr als theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums besteht oder die Fehler des Finanzamtes auf eine mangelnde Sachaufklärung zurückgehen (vgl. nur BFH-Urteil vom 17.2.1993 X R 47/91, BFH/NV 1993, 638 m.w.N.).
  • FG Münster, 18.12.2023 - 4 K 2333/21

    Verfahren - Offenbare Unrichtigkeit aufgrund unterbliebener Eintragung der

    Dort hatte der Veranlagungssachbearbeiter die Pflege der Grunddaten unterlassen und des Gericht hielt es angesichts der Eindeutigkeit des richtigen Ergebnisses (Einzelveranlagung) nur für eine theoretische Möglichkeit, dass der Sachbearbeiter sich bewusst - womöglich wegen einer Fehlinterpretation des zivilrechtlichen Scheidungsrechts - für eine Anwendung des Splittingtarifs im Streitjahr entschieden hatte (FG Münster, Urteil vom 06.03.2008 1 K 4811/06, EFG 2008, 1254).
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