Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragungspflicht des Finanzamts nach Erledigung der Hauptsache; Anhörungsrüge des Finanzamts gegen die Kostenentscheidung; Abgabe der Erledigungserklärung des Finanzamts ohne Stellen eines Kostenantrags; Erfordernis der Einräumung der Möglichkeit zum Nachreichen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 133a § 138
Versäumter Kostenantrag nach Erledigung der Hauptsache - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Versäumter Kostenantrag nach Erledigung der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1712
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05
Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00
Ob sie auch den Darlegungserfordernissen des § 133a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 FGO (vgl. Guckelberger, NVwZ 2005, 11, 14 zu § 152a VwGO) genügt, kann dahingestellt bleiben (vgl. BFH-Beschl. v. 17. Mai 2005 - VII S 17/05 - und v. 17. Juni 2005 - VI S 3/05 - JURIS -). - BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05
Anhörungsrüge
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00
Ob sie auch den Darlegungserfordernissen des § 133a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 FGO (vgl. Guckelberger, NVwZ 2005, 11, 14 zu § 152a VwGO) genügt, kann dahingestellt bleiben (vgl. BFH-Beschl. v. 17. Mai 2005 - VII S 17/05 - und v. 17. Juni 2005 - VI S 3/05 - JURIS -). - BFH, 30.01.2002 - VI B 174/01
Isolierte Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; außerordentliche …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00
Eine Verletzung des Anspruchs des Bekl. auf rechtliches Gehör liegt schon deshalb nicht vor (vgl. BFH-Beschl. v. 30. Januar 2002 - VI B 174/01 -, BFH/NV 2002, 936 m.w.N.).
- FG Hamburg, 12.11.2005 - III 56/05
Anhörungsrüge - Einzelrichter-Zuständigkeit
Entgegen der Auffassung der Klägerin hält das Finanzgericht (FG) an der Rechtsprechung fest, dass eine u.a. das rechtliche Gehör betreffende Gegenvorstellung zugleich als Anhörungsrüge entsprechend § 133a Finanzgerichtsordnung ( FGO ) zu behandeln ist (vgl. FG Baden-Württemberg vom 28. Juli 2005 1 K 500/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1712 ). - FG Hamburg, 30.06.2009 - 3 K 165/09
Möglichkeit eines Ausschlusses oder einer Ablehnung eines Richters bei …
I. Soweit mit der Gegenvorstellung sinngemäß die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, ist die Gegenvorstellung zugleich als Anhörungsrüge entsprechend § 133 a Finanzgerichtsordnung (FGO) zu behandeln (vgl. FG Baden-Württemberg vom 28. Juli 2005 1 K 500/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1712). - FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Gegenstand der Anhörungsrüge - Zuständigkeit für die Entscheidung über die …
Der Berichterstatter ist mithin (allein) dazu berufen, über die Anhörungsrüge zu befinden, wenn - wie hier - die angegriffene Entscheidung vom Berichterstatter getroffen wurde [im Ergebnis ebenso: FG Baden-Württemberg - Außensenate Karlsruhe - , Beschluss des Berichterstatters vom 28. Juli 2005 - 1 K 500/00 - EFG 2005, S. 1712]. - FG Hamburg, 12.11.2005 - III 55/05
Anhörungsrüge - Einzelrichter-Zuständigkeit
Entgegen der Auffassung der Klägerin hält das Finanzgericht (FG) an der Rechtsprechung fest, dass eine u.a. das rechtliche Gehör betreffende Gegenvorstellung zugleich als Anhörungsrüge entsprechend § 133a Finanzgerichtsordnung ( FGO ) zu behandeln ist (vgl. FG Baden-Württemberg vom 28. Juli 2005, 1 K 500/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1712 ).
Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 05.11.2003 - 1 K 500/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Dienstfähigkeit, Untersuchung, Amtsarzt, Gesundheitsamt, Zuständigkeit, örtlich
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwVfG § 3, LBG § 78, LBG § 45
Dienstfähigkeit, Untersuchung, Amtsarzt, Gesundheitsamt, Zuständigkeit, örtlich - Wolters Kluwer
Beamtenrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtung eines Beamten zur Duldung einer von einem Amtsarzt veranlassten fachorthopädischen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit; Ausgestaltung der Zuständigkeit eines Gesundheitsamtes zur Durchführung einer ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Berlin, 26.11.1997 - 5 A 283.97
Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten auf Lebenszeit; Amtsärztliche …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.11.2003 - 1 K 500/00
Siehe dazu auch Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26. Novembr 1997 - 5 A 283.97 - Eine gesonderte Zuständigkeitsregelung für amtsärztlich einzuholende Zusatzgutachten ist nicht ersichtlich. - OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99
Anforderungen an den Zulassungsgrund der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.11.2003 - 1 K 500/00
vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. September 1999 - 2 B 11735/99 - Daraus folgt die Befugnis des Amtsarztes, das Untersuchungsverfahren nach eigenem Ermessen festzulegen, also auch sich durch Beauftragung eines von ihm ausgewählten Facharztes eine fundiertere Erkenntnisgrundlage für die von ihm abzugebende amtsärztliche Stellungnahme zu verschaffen.
- VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 12 L 1113/07
Beamter, Dienstfähigkeit, Amtsärztliche Untersuchung, Amtsarzt, örtliche …
vgl. hierzu Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 5. November 2003 - 1 K 500/00 -. - VG Bremen, 18.05.2021 - 6 K 2191/19
Übernahme/Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe - amtsärztliches …
Zentrale Frage ist hierbei nämlich, ob die beiden Zuständigkeitsprinzipien nebeneinanderstehen oder das Dienstortprinzip aufgrund der systematischen Stellung und des Wortlauts dem Wohnortsprinzip gegenüber vorrangig ist (vgl. hierzu: Eine Vorrangigkeit des Dienstortprinzips annehmend: VG Berlin, Beschluss vom 26.11.1997 - 5 A 283.97 -, juris; Loroch, Die örtliche Zuständigkeit des Amtsarztes, in: DÖD 2012, 97, 99; Eine Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG annehmend, wobei der grundsätzliche Vorrang von Nr. 2 anerkannt wird, allerdings diese Variante inhaltlich nicht diskutiert wird: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 05.11.2003 - 1 K 500/00 -, juris; Lediglich vergleichende Darstellung beider Ansichten: VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 03.12.2007 - 12 L 1113/07 -, juris, Rn. 16 ff.).