Weitere Entscheidung unten: VG Gelsenkirchen, 05.11.2003

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18268
FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00 (https://dejure.org/2005,18268)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.2005 - 1 K 500/00 (https://dejure.org/2005,18268)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 1 K 500/00 (https://dejure.org/2005,18268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht des Finanzamts nach Erledigung der Hauptsache; Anhörungsrüge des Finanzamts gegen die Kostenentscheidung; Abgabe der Erledigungserklärung des Finanzamts ohne Stellen eines Kostenantrags; Erfordernis der Einräumung der Möglichkeit zum Nachreichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a § 138
    Versäumter Kostenantrag nach Erledigung der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versäumter Kostenantrag nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1712
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00
    Ob sie auch den Darlegungserfordernissen des § 133a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 FGO (vgl. Guckelberger, NVwZ 2005, 11, 14 zu § 152a VwGO) genügt, kann dahingestellt bleiben (vgl. BFH-Beschl. v. 17. Mai 2005 - VII S 17/05 - und v. 17. Juni 2005 - VI S 3/05 - JURIS -).
  • BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00
    Ob sie auch den Darlegungserfordernissen des § 133a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 FGO (vgl. Guckelberger, NVwZ 2005, 11, 14 zu § 152a VwGO) genügt, kann dahingestellt bleiben (vgl. BFH-Beschl. v. 17. Mai 2005 - VII S 17/05 - und v. 17. Juni 2005 - VI S 3/05 - JURIS -).
  • BFH, 30.01.2002 - VI B 174/01

    Isolierte Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; außerordentliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00
    Eine Verletzung des Anspruchs des Bekl. auf rechtliches Gehör liegt schon deshalb nicht vor (vgl. BFH-Beschl. v. 30. Januar 2002 - VI B 174/01 -, BFH/NV 2002, 936 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 12.11.2005 - III 56/05

    Anhörungsrüge - Einzelrichter-Zuständigkeit

    Entgegen der Auffassung der Klägerin hält das Finanzgericht (FG) an der Rechtsprechung fest, dass eine u.a. das rechtliche Gehör betreffende Gegenvorstellung zugleich als Anhörungsrüge entsprechend § 133a Finanzgerichtsordnung ( FGO ) zu behandeln ist (vgl. FG Baden-Württemberg vom 28. Juli 2005 1 K 500/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1712 ).
  • FG Hamburg, 30.06.2009 - 3 K 165/09

    Möglichkeit eines Ausschlusses oder einer Ablehnung eines Richters bei

    I. Soweit mit der Gegenvorstellung sinngemäß die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, ist die Gegenvorstellung zugleich als Anhörungsrüge entsprechend § 133 a Finanzgerichtsordnung (FGO) zu behandeln (vgl. FG Baden-Württemberg vom 28. Juli 2005 1 K 500/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1712).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11

    Gegenstand der Anhörungsrüge - Zuständigkeit für die Entscheidung über die

    Der Berichterstatter ist mithin (allein) dazu berufen, über die Anhörungsrüge zu befinden, wenn - wie hier - die angegriffene Entscheidung vom Berichterstatter getroffen wurde [im Ergebnis ebenso: FG Baden-Württemberg - Außensenate Karlsruhe - , Beschluss des Berichterstatters vom 28. Juli 2005 - 1 K 500/00 - EFG 2005, S. 1712].
  • FG Hamburg, 12.11.2005 - III 55/05

    Anhörungsrüge - Einzelrichter-Zuständigkeit

    Entgegen der Auffassung der Klägerin hält das Finanzgericht (FG) an der Rechtsprechung fest, dass eine u.a. das rechtliche Gehör betreffende Gegenvorstellung zugleich als Anhörungsrüge entsprechend § 133a Finanzgerichtsordnung ( FGO ) zu behandeln ist (vgl. FG Baden-Württemberg vom 28. Juli 2005, 1 K 500/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1712 ).
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Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 05.11.2003 - 1 K 500/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24515
VG Gelsenkirchen, 05.11.2003 - 1 K 500/00 (https://dejure.org/2003,24515)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05.11.2003 - 1 K 500/00 (https://dejure.org/2003,24515)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05. November 2003 - 1 K 500/00 (https://dejure.org/2003,24515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Dienstfähigkeit, Untersuchung, Amtsarzt, Gesundheitsamt, Zuständigkeit, örtlich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VwVfG § 3, LBG § 78, LBG § 45
    Dienstfähigkeit, Untersuchung, Amtsarzt, Gesundheitsamt, Zuständigkeit, örtlich

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtung eines Beamten zur Duldung einer von einem Amtsarzt veranlassten fachorthopädischen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit; Ausgestaltung der Zuständigkeit eines Gesundheitsamtes zur Durchführung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 26.11.1997 - 5 A 283.97

    Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten auf Lebenszeit; Amtsärztliche

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.11.2003 - 1 K 500/00
    Siehe dazu auch Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26. Novembr 1997 - 5 A 283.97 - Eine gesonderte Zuständigkeitsregelung für amtsärztlich einzuholende Zusatzgutachten ist nicht ersichtlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99

    Anforderungen an den Zulassungsgrund der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.11.2003 - 1 K 500/00
    vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. September 1999 - 2 B 11735/99 - Daraus folgt die Befugnis des Amtsarztes, das Untersuchungsverfahren nach eigenem Ermessen festzulegen, also auch sich durch Beauftragung eines von ihm ausgewählten Facharztes eine fundiertere Erkenntnisgrundlage für die von ihm abzugebende amtsärztliche Stellungnahme zu verschaffen.
  • VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 12 L 1113/07

    Beamter, Dienstfähigkeit, Amtsärztliche Untersuchung, Amtsarzt, örtliche

    vgl. hierzu Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 5. November 2003 - 1 K 500/00 -.
  • VG Bremen, 18.05.2021 - 6 K 2191/19

    Übernahme/Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe - amtsärztliches

    Zentrale Frage ist hierbei nämlich, ob die beiden Zuständigkeitsprinzipien nebeneinanderstehen oder das Dienstortprinzip aufgrund der systematischen Stellung und des Wortlauts dem Wohnortsprinzip gegenüber vorrangig ist (vgl. hierzu: Eine Vorrangigkeit des Dienstortprinzips annehmend: VG Berlin, Beschluss vom 26.11.1997 - 5 A 283.97 -, juris; Loroch, Die örtliche Zuständigkeit des Amtsarztes, in: DÖD 2012, 97, 99; Eine Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG annehmend, wobei der grundsätzliche Vorrang von Nr. 2 anerkannt wird, allerdings diese Variante inhaltlich nicht diskutiert wird: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 05.11.2003 - 1 K 500/00 -, juris; Lediglich vergleichende Darstellung beider Ansichten: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 03.12.2007 - 12 L 1113/07 -, juris, Rn. 16 ff.).
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