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   FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 6177/03 E   

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https://dejure.org/2004,15943
FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 6177/03 E (https://dejure.org/2004,15943)
FG Münster, Entscheidung vom 29.03.2004 - 1 K 6177/03 E (https://dejure.org/2004,15943)
FG Münster, Entscheidung vom 29. März 2004 - 1 K 6177/03 E (https://dejure.org/2004,15943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129
    Fehlerhafte Ehegattenveranlagung zur Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Fehlerhafte Ehegattenveranlagung zur Einkommensteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Offenbare Unrichtigkeit bei unterlassener Berichtigung der Personenstandsdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Berichtigung eines Steuerbescheides im Falle der Durchführung einer Zusammenveranlagung für Ehegatten trotz Beantragung einer Einzelveranlagung; Voraussetzungen für Berichtigung eines bestandskräftigen Steuerbescheides; Auswirkungen eines Übersehens von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 2020
  • EFG 2004, 1178
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 6177/03
    Auch eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter unterlassene Sachverhaltsaufklärung ist kein mechanisches Versehen (BFH-Urteil vom 16. März 2000, Az.: IV R 3/99, BStBl. II 2000, S. 372).

    Eine offenbare Unrichtigkeit scheidet dabei selbst dann aus, wenn nur eine mehr als theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums besteht oder die Fehler des Finanzamtes auf eine mangelnde Sachaufklärung zurückgehen (BFH-Urteil vom 16. März 2000, a.a.O.).

  • BFH, 05.02.1998 - IV R 17/97

    Fehlerhafte Eintragung im Eingabewertbogen

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 6177/03
    Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BFH-Urteil vom 05.02.1998, Az.: IV R 17/97, BStBl. II 1998, S. 535).
  • BFH, 27.03.1987 - VI R 63/84

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in Sinne mechanischer Versehen eines

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 6177/03
    Fehler bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, unrichtige Tatsachenwürdigung, unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhaltes oder Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung bzw. Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen, schließen die Anwendung der Vorschrift dagegen aus (BFH-Urteil vom 27. März 1987, Az.: VI R 63/84, BFH/NV 1987, S. 480 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.01.2002 - 5 K 2245/01

    Keine offenbare Unrichtigkeit bei mangelnder Sachaufklärung durch das Finanzamt

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 6177/03
    Zur weiteren Begründung verweist er auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 04.01.2002 (Az.: 5 K 2245/01).
  • FG Münster, 06.03.2008 - 1 K 4811/06

    Berichtigung der Anwendung eines auf lückenhaften Grunddaten basierenden falschen

    Er verweist auf das aus seiner Sicht einen gleichen Sachverhalt betreffende Urteil des 1. Senats des FG Münster vom 29.3.2004 (1 K 6177/03), welches vom BFH durch Beschluss vom 5.1.2005 (III B 79/04, BFH/NV 2005, 1013) bestätigt worden sei.

    Ein solcher Fehler bei der Grunddatenpflege ist aber - unabhängig von der Frage, ob ein Prüfvermerk erscheint oder nicht - nicht anders als ein unbeabsichtigtes bzw. unrichtiges Ausfüllen eines Eingabebogens anzusehen, was eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit darstellt (so schon FG Münster, Urteil vom 29.3.2004, 1 K 6177/03 E, EFG 2004, 1178).

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