Rechtsprechung
VG Koblenz, 18.07.2017 - 1 K 759/16.KO |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 3 EheNÄndG, § 154 Abs 1 VwGO
Änderung des Familiennamens eines Kindes nach Trennung der Eltern
Kurzfassungen/Presse (8)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Kind kann seinen Doppelnachnamen nur bei schwerwiegenden Nachteilen ändern
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kind durch Doppelnamen belastet? - Mutter beantragt, den Namen des Vaters aus dem Doppel-Nachnamen der Tochter zu streichen
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Streit um Nachname des Kinds: Weiterhin Doppelname bei Trennung?
- haerlein.de (Kurzinformation)
Den Familiennamen des gemeinsamen minderjährigen Kindes ändern lassen gegen den Willen des namensgebenden Elternteils
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Namensänderung - Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 16.01
Voraussetzungen an ein in die Gesetzgebungskompetenz eines anderen Landes …
Auszug aus VG Koblenz, 18.07.2017 - 1 K 759/16
Es müssen daher entweder durch die Beibehaltung des Namens schwerwiegende Nachteile für das Kind zu gewärtigen sein oder die Namensänderung muss für das Kind solche Vorteile mit sich bringen, dass verständigerweise die Aufrechterhaltung des Namensbandes zum anderen Elternteil nicht zumutbar erscheint (vgl. zu alledem BVerwG, U. v. 20.02.2002 - 6 C 16.01 - Rn. 43f. sowie BGH, B. v. 09.11.2016 - XII ZB 298/15 -, Rn. 15f., jeweils m. w. N. und zitiert nach juris). - BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15
Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern: …
Auszug aus VG Koblenz, 18.07.2017 - 1 K 759/16
Es müssen daher entweder durch die Beibehaltung des Namens schwerwiegende Nachteile für das Kind zu gewärtigen sein oder die Namensänderung muss für das Kind solche Vorteile mit sich bringen, dass verständigerweise die Aufrechterhaltung des Namensbandes zum anderen Elternteil nicht zumutbar erscheint (vgl. zu alledem BVerwG, U. v. 20.02.2002 - 6 C 16.01 - Rn. 43f. sowie BGH, B. v. 09.11.2016 - XII ZB 298/15 -, Rn. 15f., jeweils m. w. N. und zitiert nach juris).
Rechtsprechung
VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 759.16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 Abs 2 Nr 1a SOG BE, § 21 Abs 2 Nr 1aa SOG BE, § 28 Abs 1 S 1 SOG BE, § 28 Abs 1 S 2 SOG BE, § 34 Abs 2 Nr 2 SOG BE
Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung und einer körperlichen Durchsuchung; Aufenthalt an einem gefährlichen Ort - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00
Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung
Auszug aus VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 759.16
19 a) Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Vorschrift bestehen entgegen der Auffassung der Klägerseite nicht (vgl. zu ähnlichen Regelungen OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. März 2010 - 11 PA 191/09; VGH München, Entscheidung vom 28. März 2003 - Vf. 7-VII-00, Vf. 8-VIII-00; juris).Anders als eine Identitätskontrolle, die eine typische Situation des täglichen Lebens darstellt und nur sehr geringfügig in die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift (vgl. VGH München, Entscheidung vom 28. März 2003 - Vf. 7-VII-00, Vf. 8-VIII-00, juris, Rn. 114; a.A.: OVG Hamburg…, Urteil vom 13. Mai 2015 - 4 Bf. 226/12, juris, Rn. 71), tangiert eine Durchsuchung die Privatsphäre des Betroffenen und erweckt für außenstehende Beobachter zudem den Eindruck, der Betroffene habe sich nicht gesetzmäßig verhalten.
- VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 229.16
Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung und einer körperlichen Durchsuchung; …
Auszug aus VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 759.16
Einer Dokumentation des Beklagten zufolge (vgl. Bl. 32 ff. der Gerichtsakte des Parallelverfahrens VG 1 K 229.16 ) fanden in der Rigaer Straße und den angrenzenden Straßenzügen in den Monaten vor der hier streitgegenständlichen Überprüfung der Klägerin u.a. die folgenden Straftaten statt, die als erheblich i.S.d. § 17 Abs. 3 ASOG zu qualifizieren sind:. - OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 11 PA 191/09
Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Streit über die Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 759.16
19 a) Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Vorschrift bestehen entgegen der Auffassung der Klägerseite nicht (vgl. zu ähnlichen Regelungen OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. März 2010 - 11 PA 191/09; VGH München, Entscheidung vom 28. März 2003 - Vf. 7-VII-00, Vf. 8-VIII-00; juris).
- VGH Bayern, 08.03.2012 - 10 C 12.141
Polizeiliche Durchsuchung einer Person nach Identitätsfeststellung; Aufenthalt an …
Auszug aus VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 759.16
Aus diesem Grund kann eine Durchsuchung unverhältnismäßig sein, wenn sich der Betroffene lediglich an einem gefährlichen Ort i.S.d. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ASOG aufhält und in Bezug auf seine Person keine konkreten Umstände hinzutreten, die einen inneren Zusammenhang mit der Gefährlichkeit des jeweiligen Ortes begründen (VGH München, Beschluss vom 8. März 2012 - 10 C 12.141, juris, Rn. 15;… zustimmend für das Berliner Landesrecht: Knape/Schönrock, a. a. O. § 34, Rn. 32). - OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12
Gefahrengebiete verfassungswidrig
Auszug aus VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 759.16
Insbesondere ist die Regelung nicht vergleichbar mit der Ausweisung sog. Gefahrengebiete gemäß § 4 Abs. 2 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei - HmbPolDVG - a.F., die nach einer Entscheidung des OVG Hamburg verfassungswidrig war (OVG Hamburg, Urteil vom 13. Mai 2015 - 4 Bf 226/12, juris). - VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04
Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung
Auszug aus VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 759.16
Eine Durchsuchung kann damit als diskriminierend oder stigmatisierend empfunden werden (vgl. VGH München, Entscheidung vom 7. Februar 2006 - Vf. 69-VI-04, juris, Rn. 42).