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   OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05   

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OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05 (https://dejure.org/2005,24804)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2005 - 1 KN 110/05 (https://dejure.org/2005,24804)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2005 - 1 KN 110/05 (https://dejure.org/2005,24804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 2 S. 4 NROG; § 6 Abs. 4 NROG; § 6 Abs. 4 S. 1 NROG; § 8 Abs. 3 S. 2 NROG; § 11 Abs. 1 NROG; § 3 Nr. 2 ROG; § 1 BauGB; Ziff. C 1.6 03 S. 11 des Landes-Raumordnungsprogrammes - Teil II - 2002
    Planungsrechtliche und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines sog. Designer-Outlet-Centers; Begriff der Raumbedeutsamkeit; Rechtmäßigkeit der alleinigen Zulassung von Hersteller-Direktverkaufszentren in Oberzentren und an städtebaulich integrierten Standorten; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planungsrechtliche und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines sog. Designer-Outlet-Centers; Begriff der Raumbedeutsamkeit; Rechtmäßigkeit der alleinigen Zulassung von Hersteller-Direktverkaufszentren in Oberzentren und an städtebaulich integrierten Standorten; ...

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Designer-Outlet-Center (FOC) in Soltau gescheitert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05
    Der Senat bewertet Satz 11 zunächst als ein der planerischen Abwägung nicht zugängliches Ziel der Raumordnung entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu in letzter Zeit nur BVerwG, Urt. v. 15.5.2003 - 4 CN 9.01 -, DVBl. 2003, 1456 = NVwZ 2003, 1263 = ZfBR 2003, 776 = BauR 2003, 1679 [BVerwG 15.05.2003 - 4 CN 9/01] = BVerwGE 118, 181 = BRS 66 Nr. 4 ; Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, DVBl. 2004, 239 = ZfBR 2004, 171 [BVerwG 17.09.2003 - BVerwG 4 C 14.01] [BVerwG 17.10.2003 - 4 C 14/01] = NVwZ 2004, 220 = BauR 2004, 443 [BVerwG 17.09.2003 - 4 C 14/01] = BVerwGE 119, 25 = BRS 66 Nr. 1 ).

    Der Senat sieht sich in seiner Bewertung durch eine jüngere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - a.a.O. gestützt.

    Zwar lag der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - a.a.O. die oben angeführte landesrechtliche Bestimmung für Rheinland-Pfalz mit dem gerade spezifischen Regelungsinhalt der Ziff. 3.4.1.3 vor.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05

    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05
    In den beiden weiteren Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 und 1 KN109/05 wenden sich zum einen die drei (Nachbar-)Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden sowie zum anderen ursprünglich wiederum die Bezirksregierung Lüneburg, seit dem 1. Januar 2005 nunmehr das als Fachaufsichtsbehörde zuständig gewordene Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gegen den am 23. Mai 2003 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.

    Dagegen richten sich die beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 ursprünglich der Bezirksregierung Lüneburg als Genehmigungs- und Fachaufsichtsbehörde bzw. nunmehr des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als Rechtsnachfolger im Rahmen der Fachaufsicht einerseits und 1 KN 109/05 der im Genehmigungsverfahren der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beigeladenen drei Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden andererseits.

    Der im Verfahren 1 KN 108/05 übersandten Aufstellung der GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung - über Factory-Outlet-Center in Europa, Stand: Juni 2005 (abrufbar auf der GMA-Home-Page http://www.gma.biz) ist zu entnehmen, dass die Stadt Wolfsburg am sog. Nordkopf ein Factory-Outlet-Center mit 17.000 qm Verkaufsfläche ansiedeln will.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05
    In dem (Leit-)Verfahren 1 LC 107/05 begehrt die Stadt Soltau die Genehmigung der 26. Änderung ihres Flächennutzungsplanes zunächst von der mit Wirkung ab 31. Dezember 2004 aufgelösten Bezirksregierung Lüneburg, nunmehr von dem als Rechtsnachfolger eingetretenen Landkreis Soltau-Fallingbostel.

    Das zugelassene Berufungsverfahren wird vom Senat unter dem Aktenzeichen 1 LC 107/05 geführt.

    Wegen der umfangreichen Darstellung der Sach- und Rechtslage durch die Beteiligten wird zunächst auf den Inhalt der vier Gerichtsakten 1 LC 107/05 und 1 KN 108 bis 110/05 verwiesen.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05
    Derartige landesplanerische Aussagen können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung ( § 3 Nr. 2 ROG ) erfüllen, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlichen Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festgelegt hat (BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -).

    Dass auch landesplanerische Aussagen, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, die Merkmale von "Zielen" der Raumordnung erfüllen können, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. September 2003 (4 CN 20.02 - DVBl. 2004, 251 = ZfBR 2004, 177 = NVwZ 2004, 226 = BVerwGE 119, 54 ) grundsätzlich anerkannt.

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05
    Das Bundesverwaltungsgericht führe dazu in seinem Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - aus, dass Gemeinden den "landesplanerischen Zielvorgaben nicht einschränkungslos ausgesetzt" seien.

    Die rechtlichen Vorgaben, insbesondere die von den Beteiligten mit unterschiedlicher Gewichtung angeführte sog. Stufenfolge bzw. Planungshierarchie, ist vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzbeschluss vom 20. August 1992 (4 NB 20.91 - DVBl. 1992, 1438 = NVwZ 1993, 167 = ZfBR 1992, 280 = BVerwGE 90, 329 = BRS 54 Nr. 12 ) wie folgt umschrieben worden:.

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05
    Der Senat bewertet Satz 11 zunächst als ein der planerischen Abwägung nicht zugängliches Ziel der Raumordnung entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu in letzter Zeit nur BVerwG, Urt. v. 15.5.2003 - 4 CN 9.01 -, DVBl. 2003, 1456 = NVwZ 2003, 1263 = ZfBR 2003, 776 = BauR 2003, 1679 [BVerwG 15.05.2003 - 4 CN 9/01] = BVerwGE 118, 181 = BRS 66 Nr. 4 ; Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, DVBl. 2004, 239 = ZfBR 2004, 171 [BVerwG 17.09.2003 - BVerwG 4 C 14.01] [BVerwG 17.10.2003 - 4 C 14/01] = NVwZ 2004, 220 = BauR 2004, 443 [BVerwG 17.09.2003 - 4 C 14/01] = BVerwGE 119, 25 = BRS 66 Nr. 1 ).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05
    Dagegen richten sich die beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 ursprünglich der Bezirksregierung Lüneburg als Genehmigungs- und Fachaufsichtsbehörde bzw. nunmehr des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als Rechtsnachfolger im Rahmen der Fachaufsicht einerseits und 1 KN 109/05 der im Genehmigungsverfahren der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beigeladenen drei Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden andererseits.
  • VG Lüneburg, 22.05.2003 - 2 A 18/01

    Fiktion; Fiktivgenehmigung; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05
    Der dagegen gerichteten Klage 2 A 18/01 der Stadt Soltau hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 22. Mai 2003 hinsichtlich des gestellten Hauptantrages stattgegeben.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

    In den beiden weiteren Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 und 1 KN109/05 wenden sich zum einen die drei (Nachbar-)Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden sowie zum anderen ursprünglich wiederum die Bezirksregierung Lüneburg, seit dem 1. Januar 2005 nunmehr das als Fachaufsichtsbehörde zuständig gewordene Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gegen den am 23. Mai 2003 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2. In dem weiteren, damit vierten (Normenkontroll-)Verfahren 1 KN 110/05 begehrt wiederum die Stadt Soltau in einem gegen das für die Aufstellung des Landesraumordnungsprogrammes zuständige Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerichteten Verfahren die Feststellung der Unwirksamkeit von Ziff. C 1.6 03 Satz 11 des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen Teil II. Sie wendet sich gegen eine darin gerade Hersteller-Direktverkaufszentren erfassende Regelung, die derartige Einzelhandelsgroßprojekte nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten als zulässig festsetzt.
  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    Der Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans hatte im Ergebnis aus raumordnerischen Gründen keinen Erfolg (Urteile des Nds. OVG vom 01.9.2005 - 1 LC 107/05, 1 KN 108/05, 1 KN 109/05, 1 KN 110/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05

    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines

    In dem vierten (Normenkontroll-)Verfahren 1 KN 110/05 begehrt wiederum die Stadt Soltau in einem gegen das für die Aufstellung des Landesraumordnungsprogrammes zuständige Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerichteten Verfahren die Feststellung der Unwirksamkeit von Ziff. C 1.6 03 Satz 11 des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen Teil II. Sie wendet sich gegen eine darin gerade Hersteller-Direktverkaufszentren erfassende Regelung, die derartige Einzelhandelsgroßprojekte nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten als zulässig festsetzt.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und

    In dem vierten (Normenkontroll-)Verfahren 1 KN 110/05 begehrt wiederum die Stadt Soltau in einem gegen das für die Aufstellung des Landesraumordnungsprogrammes zuständige Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerichteten Verfahren die Feststellung der Unwirksamkeit von Ziff. C 1.6 03 Satz 11 des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen Teil II. Sie wendet sich gegen eine darin gerade Hersteller-Direktverkaufszentren erfassende Regelung, die derartige Einzelhandelsgroßprojekte nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten als zulässig festsetzt.
  • VG Lüneburg, 07.07.2009 - 2 B 16/09

    Landesplanerische Feststellung zur Raumverträglichkeit eines

    Der Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans hatte im Ergebnis keinen Erfolg (Urteile des OVG Lüneburg vom 01.09.2005 - 1 LC 107/05, 1 KN 108/05, 1 KN 109/05, 1 KN 110/05 -).
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