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   OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07   

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OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07 (https://dejure.org/2010,1253)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.10.2010 - 1 KN 343/07 (https://dejure.org/2010,1253)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 1 KN 343/07 (https://dejure.org/2010,1253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wegen Zunahme des Verkehrslärms an einem außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis bei unanfechtbarer Baugenehm.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für "Schlosshöfe" erfolglos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 288
  • BauR 2011, 646
  • ZfBR 2011, 293 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (48)

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07

    Mittelbare Folgewirkungen einer Planung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07
    Einen Normenkontrolleilantrag des Antragstellers hatte der Senat mit Beschluss vom 5. Juni 2008 (- 1 MN 328/07 -) abgelehnt, weil er aus mehreren Gründen unzulässig sei.

    Der Senat hat deshalb wiederholt entschieden (vgl. insbesondere Urt. v. 28.8.1996 - 1 K 3712/94 - und - 1 K 3960/95 -, Vnb; Beschl. v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 -, www.dbovg.niedersachsen.de), allein die Belegenheit an einem Verkehrsweg, welcher die Zuwegung zu einem Bereich vermittelt, in dem mit weiterer Bautätigkeit zu rechnen ist (sog. Torwächterlage), begründe keine Normenkontrollantragsbefugnis.

    Dass es maßgeblich auf die Erteilung der Baugenehmigung ankommt, hat der Senat hier bereits im Beschluss vom 5. Juni 2008 (- 1 MN 328/07 -) herausgestellt, im Normenkontrolleilverfahren allerdings schon ohne Rücksicht auf die Bestandskraft.

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2009 - 1 ME 14/09

    Beleg "veränderter Umstände" i.S.d. § 80 Abs. 7 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07
    In Nachbarstreitverfahren der Mutter des Antragstellerin als Grundstückseigentümerin hat der Senat vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung versagt (Beschl. v. 28.10.2008 - 1 ME 219/08 -), eine Anhörungsrüge zurückgewiesen (Beschl. v. 20.11.2008 - 1 ME 248/08 -), einen Änderungsantrag abgelehnt (Beschl. v. 16.3.2009 - 1 ME 14/09 -, NdsRpfl. 2009, 400 = BRS 74 Nr. 195) und Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Hauptsacheverfahren verweigert (Beschl. v. 21.9.2009 - 1 PA 195/09 -).

    Im Ergebnis hat er trotz Vorbelastung im Grenzbereich zur Gesundheitsgefährdung angenommen, dass ein Abwehranspruch vorbehaltlich besonderer Umstände im Einzelfall nur bei Überschreitung der 3 dB(A)-Grenze im Sinne der Nr. 7.4 TA Lärm bestehe (Beschl. v. 16.3.2009 - 1 ME 14/09 -, NdsRpfl. 2009, 400 = BRS 74 Nr. 195).

    Von einer Verdoppelung der Verkehrsmenge, welche die Wahrnehmbarkeitsschwelle grob markiert, kann hier auch nicht im Entferntesten die Rede sein, selbst wenn das gesamte Vorbringen des Antragstellers als richtig unterstellt wird (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2009 - 1 ME 14/09 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07
    "Unter welchen Voraussetzungen eine Verkehrszunahme an einem außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstück in der Abwägung beachtet werden muss, ist Frage des Einzelfalles, wie das Bundesverwaltungsgericht vielfach entschieden hat (vgl. z.B. Beschl. v. 21.7.1989 - 4 NB 18.88 -, NVwZ 1990, 256 ; Beschl. v. 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, NJW 1992, 2844 ; Beschl. v. 18.3.1994 - 4 NB 24.93 -, NVwZ 1994, 683 ; Beschl. v. 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711 ; Urt. v. 17.9.1998 - 4 CN 1.97 -, BauR 1999, 137 ; Urt. v. 26.2.1999 - 4 CN 6.98 -, NVwZ 2000, 197 ; Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, NVwZ 2000, 807 ; Beschl. v. 6.12.2000 - 4 BN 59.00 -, NVwZ 2001, 431 ; Beschl. v. 19.8.2003 - 4 BN 51.03 -, BauR 2004, 1132 ; Beschl. v. 8.6.2004 - 4 BN 19.04 -, BauR 2005, 829 ; Beschl. v. 24.5.2007 - 4 BN 16.07 -, ZfBR 2007, 580 ; Beschl. v. 12.6.2008 - 4 BN 8.08 -, BauR 2008, 1416 ; Beschl. v. 23.11.2009 - 4 BN 49.09 -, juris).

    Zum Abwägungsmaterial gehört grundsätzlich auch eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms unterhalb dieser Grenzwerte (Beschluss vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 und 4 VR 1.07 - ZfBR 2007, 580 ).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15

    Dauerwohnen; Ferienhausgebiet; Nutzungsmix; Parzelle; Wochenendhausgebiet;

    Grundsätzlich kann auch das Interesse eines deutlich außerhalb des Plangebietes an einer wesentlichen Erschließungsstraße zu diesem gelegenen Grundeigentümers, vor den Auswirkungen des Zu- und Abgangsverkehrs des Plangebietes verschont zu werden, abwägungserheblich sein (Torwärtersituation, vgl. Senatsurt. v. 28.8.1996 - 1 K 3712/94 -, n.v., und v. 25.10.2010 - 1 KN 343/07 -, BauR 2011, 646 = BRS 76 Nr. 65 = juris Rn. 28 ff.).
  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner selbst bei Eintritt der Bestandskraft einer Genehmigung für durch den Bebauungsplan zugelassene Bauvorhaben das Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag erst dann zu verneinen, wenn das bekämpfte Bauvorhaben zusätzlich auch ausgeführt ist.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, BRS 49 Nr. 37, anders bereits bei nur teilweiser Planverwirklichung einzelner Bauvorhaben Urteil vom 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47, und Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 55.98 -, NVwZ 2000, 194, dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2010 - 1 KN 343/07 -, BauR 2011, 646 = BRS 76 Nr. 65, wo im Wesentlichen auf die Erteilung einer - für den Antragsteller unanfechtbaren - Baugenehmigung als "Verwirklichung" des Vorhabens abgestellt und die Prognose einer Rücknahme durch die Baugenehmigungsbehörde angestellt wird) Auch das ist hier nicht der Fall und dies gilt in gleicher Weise für die übrigen geplanten baulichen Anlagen.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07

    Mittelbare Folgewirkungen einer Planung

    Der Antragsteller möchte den im Tenor genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. 24 "Schosshöfe" bis zur Entscheidung über seinen zum Aktenzeichen 1 KN 343/07 gestellten Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt sehen.

    den vom Rat der Antragsgegnerin am 12. November 2007 als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 "Schlosshöfe" einstweilen, d.h. bis zur Entscheidung über seinen zum Aktenzeichen 1 KN 343/07 gestellten Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen.

    Im Hauptsacheverfahren (1 KN 343/07) war der Streitwert vorläufig mit 30.000,-- EUR festgesetzt worden.

  • OVG Saarland, 24.06.2021 - 2 C 215/19

    Normenkontrollantrag, Ausweisung des Plangebiets als urbanes Gebiet nach § 6a

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, BRS 49 Nr. 37, anders bereits bei nur teilweiser Planverwirklichung einzelner Bauvorhaben Urteil vom 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47, und Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 55.98 -, NVwZ 2000, 194, dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2010 - 1 KN 343/07 -, BauR 2011, 646 = BRS 76 Nr. 65, wo im Wesentlichen auf die Erteilung einer - für den Antragsteller unanfechtbaren - Baugenehmigung als "Verwirklichung" des Vorhabens abgestellt und die Prognose einer Rücknahme durch die Baugenehmigungsbehörde angestellt wird; Urteil des Senats vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 - m.w.Nw.; juris] ist selbst bei Eintritt der Bestandskraft einer Genehmigung für durch den Bebauungsplan zugelassene Bauvorhaben das Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag erst dann zu verneinen, wenn das bekämpfte Bauvorhaben zusätzlich auch ausgeführt ist, was vorliegend nicht der Fall ist.
  • VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14

    Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland

    Der Bebauungsplan Heckenborn ist damit noch nicht ausgeschöpft (vgl.: OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Oktober 2010 - 1 KN 343/07 -, juris Rdnr. 44).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

    Ob der von der Beigeladenen angeführten Rechtsprechung des "Bausenats" des erkennenden Gerichts (Urt. v. 25.10.2010 - 1 KN 343/07 -, juris) zu folgen ist, wonach ausnahmsweise auch eine relative Bestandskraft der zur vollständigen Verwirklichung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans erteilten Genehmigung gegenüber dem Antragsteller in einem Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan das Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag entfallen lässt, erscheint danach fraglich, kann hier aber mangels Entscheidungserheblichkeit offen bleiben.
  • VG Oldenburg, 28.10.2009 - 4 A 1354/08

    Baugenehmigung für den Neubau eines Einkaufszentrums; Erhebliche Gründe für die

    Mit Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 MN 328/07 - lehnte das Nds. Oberverwaltungsgericht den Antrag des Sohnes der Klägerin, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 "I." bis zur Entscheidung über seinen ebenfalls gestellten Normenkontrollantrag (1 KN 343/07) außer Vollzug zu setzen, als unzulässig ab.

    Für die Anwendung der Grundsätze dieses Gebots kann im Ausgangspunkt dahingestellt bleiben, ob der dem Vorhaben zugrunde liegende vorhabenbezogene Bebauungsplan der Beklagten Nr. 24 "I.", der weiter Gegenstand des vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahrens (1 KN 343/07) ist, wirksam ist oder nicht.

    Ergänzend wird hingewiesen auf die Stellungnahme des Ingenieurbüros L.-M.-N. vom 22. März 2008 zu schalltechnischen Auswirkungen der anlagenbezogenen Verkehrssteigerungen im Verlauf der C. vom 22. Februar 2008, die die Beigeladene in den vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren 1 MN 328/07 und 1 KN 343/07 eingeführt hat.

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2016 - 12 KN 187/15

    Artenschutz; Bebauungsplan; faktisches Vogelschutzgebiet; Rechtsschutzbedürfnis;

    Ist - wie hier - der Bebauungsplan durch genehmigte Maßnahmen vollständig verwirklicht, so wird der Antragsteller in der Regel seine Rechtsstellung durch einen erfolgreichen Angriff auf den Bebauungsplan nicht mehr aktuell verbessern können (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91 ff. - in juris nur unvollständig abgedruckt - vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, NVwZ 1989, 653; Urt. v. 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 134; v. 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, NVwZ 2002, 1126; Beschl. v. 29.9.2015 - 4 BN 25.15 -, NVwZ-RR 2016, 86; Nds. OVG, Beschl. v. 26.5.2008 - 1 KN 37/08 -, juris; Urt. v. 25.10.2010 - 1 KN 343/07 -, BauR 2011, 646; Urt. v. 28.11.2012 - 1 KN 229/10 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 23.10.2002 - 10 a D 86/00.NE -, NWVBL.
  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bauleitplan

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ungeachtet des Umstands, dass die Unwirksamkeitserklärung hinsichtlich des Bebauungsplans die Wirksamkeit einer auf seiner Grundlage erteilten Einzelgenehmigung gemäß den §§ 47 Abs. 5 Satz 3, 183 VwGO nicht berührt, mit Blick auf die (theoretische) Möglichkeit der Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte (§ 48 VwVfG/SVwVfG) selbst bei Eintritt der Bestandskraft der Genehmigung das Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag erst dann zu verneinen, wenn das vom Antragsteller bekämpfte Bauvorhaben zusätzlich auch noch ausgeführt ist.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, BRS 49 Nr. 37, anders bereits bei nur teilweiser Planverwirklichung einzelner Bauvorhaben Urteil vom 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47, und Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 55.98 -, NVwZ 2000, 194, dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2010 - 1 KN 343/07 -, BauR 2011, 646 = BRS 76 Nr. 65, wo im Wesentlichen auf die Erteilung einer - für den Antragsteller unanfechtbaren - Baugenehmigung als "Verwirklichung" des Vorhabens abgestellt und die Prognose einer Rücknahme durch die Baugenehmigungsbehörde angestellt wird) Beides ist hier nicht gegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 5 S 1591/13

    Rechtsschutzinteresse for Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan -

    Die Rechtsprechung geht dementsprechend davon aus, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag grundsätzlich entfällt, wenn die Festsetzungen eines Bebauungsplans durch die Verwirklichung plankonformer, bestandskräftig genehmigter Vorhaben bereits weitgehend ausgeschöpft worden sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.04.1999 - 4 CN 5.99 -, ZfBR 2000, 53 m. w. N.); dies gilt insbesondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, die passgenau auf die danach genehmigten Vorhaben zugeschnitten sind (vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 29.09.2011 - 2 D 63/09. NE -, juris; OVG Nds., Urteil vom 25.10.2010 - 1 KN 343/07 -, BauR 2011, 646).
  • VG Oldenburg, 22.09.2008 - 4 B 337/08

    Gebietsübergreifende Wirkung des Nachbarschutzes nach § 15 Abs. 1

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 1 KN 87/16

    Bebauungsplan; Bebauungsplan vorhabenbezogener; Emissionsbegrenzung;

  • VGH Hessen, 23.04.2015 - 4 C 567/13

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Produktionsbetrieb neben einem Mischgebiet

  • VG Osnabrück, 13.11.2019 - 6 A 243/17

    Grundzüge der Planung; Konfliktverlagerung; Teileinziehung

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 1 KN 191/17

    Wie ist die Überplanung einer Kompensationsfläche abzuwägen?

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 514/10

    Öffentliches Interesse an Bodenschätzen: Nachbarschutz?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 2 D 63/09

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag hinsichtlich eines

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